Staatsrechtler Murswiek über Anti-Rechts-Broschüre: „Es werden Steuergelder für Zwecke eingesetzt, die der Staat nicht verfolgen darf”
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Das Bundesfamilienministerium hat kürzlich eine Anti-Rechts-Broschüre gefördert, die für die Arbeit mit Jugendlichen gedacht ist und im Januar 2026 unter dem Titel „Stark gegen Rechts: Jugendverbände gegen rechte Einflussnahme“ veröffentlich wurde. Jugendliche sollen „ermutigt“ werden, sich „klar gegen Rechts zu positionieren“.
Schon zu Beginn der Ausarbeitung wird klargestellt, dass die Autoren hier in gendersensibler Sprache publizieren. Denn „Frau und Mann“ seien nur eine „Vorstellung“. Es gebe „vielfältige weitere geschlechtliche Identitäten“.

Ein neuer Leitfaden, finanziert von Steuergeld, macht Rechte nun zu Rechtsextremisten.
„Rechts“ und „Rechtsextremistisch“ werden gleichgesetzt
Den Jugendverbänden in Deutschland werden anschließend Tipps gegeben, „wie sie mit rechten Tendenzen von Mitgliedern pädagogisch“ umgehen können und „wie die Aufnahme rechter Mitglieder verhindert oder rechtsoffene Mitglieder ausgeschlossen werden können“.
Im Papier wird jedoch nicht mehr zwischen „Rechts“ und „Rechtsextremistisch“ unterschieden. Die Autoren schreiben: „Rechts steht kurz für Rechtsextremismus, Rechtspopulismus oder die Extreme Rechte. Weitere verwendete Begriffe sind Rechtsradikalismus, Rechtsterrorismus, Rechtsruck oder Neue Rechte.“ Wer rechts denkt, ist also im Grunde schon Terrorist.

So wird „Rechts“ in der Ausarbeitung definiert.
Weiter heißt es: „Rechts ist ein Sammelbegriff für Vorstellungen, die gegen die Gleichwertigkeit der Menschen von einem Recht des Stärkeren ausgehen und die Menschenwürde von Minderheiten und Schwächeren nicht anerkennen.“ Wer rechts tickt, ist Menschenfeind, führen die Autoren aus: „Inzwischen weiß jede Person, die rechte Parteien wählt, was sie tut, und kennt ihre menschenfeindlichen Positionen.“
300.000 Euro Steuergeld für „Informations- und Dokumentationszentrum“
Damit fördert CDU-Ministerin Karin Prien ganz offen anti-demokratisches Gedankengut, das Jugendliche davon abbringen soll, „Rechts“ als das zu betrachten, was es sein sollte: eine völlig legitime Position in der politischen Landschaft.
Interessant ist zudem, dass die AfD als „führende rechtspopulistische bzw. rechtsextreme Partei“ namentlich im Papier erwähnt wird. Hier wird also mit Steuergeld die Opposition bekämpft, die im selben Kapitel wiefolgt beschrieben wird: „Die Schuld für gesellschaftliche Krisen suchen Rechtspopulist:innen bei BIPoC*, Migrant:innen, Geflüchteten und Juden:Jüdinnen.“
Das verantwortliche „Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit“ (IDA) aus Düsseldorf wurde für diese Arbeit im vergangenen Jahr mit 300.000 Euro aus dem „Demokratie leben!“-Fördertopf von Karin Prien belohnt. Insgesamt flossen seit 2020 rund 1,6 Millionen Euro aus dem Bundesfamilienministerium an den Verein.
IDA wurde 1990 gegründet und umfasst über 30 bundesweit tätige Jugendverbände. In der Vergangenheit erhielt der Verein auch Fördermittel aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen, das von der CDU-Politikerin Ina Brandes geführt wird.

Bereits auf Seite 2 des Leitfadens wird die Förderung durch das Prien-Ministerium erwähnt.
Autorin des Papiers war Grünen-Sprecherin
Die personelle Zusammensetzung des Vereins weist dabei Überschneidungen in die Politik auf – mit einer deutlich linken Schlagseite. Eine der Co-Autorinnen des Papiers, Lea Winterscheidt, war beispielsweise Sprecherin der Grünen Jugend in Köln.

Lea Winterscheidt war Sprecherin der Grünen Jugend in Köln
Die Vorsitzende des Vereins, Zehra Bulut, kandidierte auf Kommunalebene für die SPD. Vize-Vorstand Lisa Fullert ist Kreistagsabgeordnete für die SPD. Gleichzeitig engagiert sie sich im Deutschen Gewerkschaftsbund.

Lisa Fullert ist SPD-Kommunalpolitikerin
Chef des Vereins ist der Migrationslobbyist Ansgar Drücker, der gleichzeitig auch den Verein „Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf“ führt. In der ARD-Tagesschau wurde er kürzlich zur Kölner Silvesternacht 2015/16 befragt. Seine Antwort: „Es ist ein markantes Datum. Aber nicht das Ende der Willkommenskultur.“
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek ist sich sicher, dass die Bundesregierung mit der Förderung der Broschüre gegen die Neutralitätspflicht verstößt. „Die Broschüre ist ein Beispiel dafür, dass Steuergelder für Zwecke eingesetzt werden, die der Staat nicht verfolgen darf – nämlich zur Bekämpfung einer politischen Richtung, auch wenn diese verfassungskonform ist“, erklärt er im Gespräch mit NIUS. „Das ist kein Einzelfall. Es ist im Rahmen staatlich finanzierter NGO-Projekte üblich, 'rechts' mit 'rechtsextrem' gleichzusetzen und jedenfalls mit dieser Bezeichnung auch das gesamte rechte Spektrum zu bekämpfen. Mit der Finanzierung solcher Projekte verletzt der Staat seine Neutralitätspflicht und das Demokratieprinzip.“
In anderen Publikationen des Vereins, die ebenfalls durch das Bundesfamilienministerium gefördert wurden, wird ein Rassismus der „weißen Dominanzgesellschaft“ kritisiert. Institutioneller Rassismus führe dazu, „dass der Zugang zu Ressourcen, Partizipation und Anerkennung sowie die Möglichkeiten, ihre Potenziale auszuschöpfen, für BIPoC* trotz des Gleichheitsgrundsatzes strukturell eingeschränkt sind, während weiße Personen dabei privilegiert sind“. Gleichzeitig lehnt man Integration als „ein Mittel“ ab, um „Macht und weiße Privilegien abzusichern und Dominanz auszuüben“.
Eine NIUS-Anfrage beim Bundesfamilienministerium blieb bislang noch unbeantwortet.
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