„Staatliche Dauerförderung absehbar“: Bundesrechnungshof warnt vor Milliardenrisiken bei Wasserstoff
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Der Bundesrechnungshof warnt wegen Verzögerungen beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland vor Milliardenrisiken für den Steuerzahler. Es drohe eine staatliche Dauerförderung mit erheblichen Folgen für die Bundesfinanzen, heißt es in einem Sonderbericht der Behörde.
Die Bundesregierung wolle eine Wasserstoffwirtschaft etablieren, um das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. „Trotz Förderung in Milliardenhöhe verfehlt sie die Ziele ihrer Wasserstoffstrategie. Das gefährdet das Erreichen der Klimaneutralität, den Industriestandort
Deutschland sowie stabile Bundesfinanzen.“
Vor allem klimaneutral produzierter Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle beim Umbau zum Beispiel der Stahl- und Chemieindustrie spielen und fossile Energieträger ersetzen. Wasserstoff ist derzeit aber noch nicht ausreichend verfügbar und vergleichsweise teuer.

„Grüner Wasserstoff“ soll eine Schlüsselrolle beim Umbau der Stahlindustrie spielen.
Milliarden-Förderung
Damit der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelingen kann, hat der Haushaltsgesetzgeber laut Bundesrechnungshof im Jahr 2024
insgesamt 4,3 Milliarden Euro und im Jahr 2025 mehr als 3 Milliarden Euro bereitgestellt – insbesondere für Subventionen an Unternehmen. Die Bundesregierung sei zudem erhebliche Vorbindungen von jährlich mehreren Milliarden Euro bis zum Ende des Jahrzehnts eingegangen. „Erwartungen, dass grüner Wasserstoff preislich wettbewerbsfähig wird, haben sich bislang nicht erfüllt.“ Vielmehr bleibe Wasserstoff auch künftig teuer. „Eine staatliche Dauerförderung ist damit absehbar.“
Für Wasserstoff ist der Aufbau eines „Kernnetzes“ in Deutschland geplant. Dafür gibt es einen Finanzierungsmechanismus. Die Leitungen sollen privatwirtschaftlich durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden. Da es aber laut Bundesregierung in den ersten Jahren relativ wenige Abnehmer geben wird, sollen die Netzentgelte gedeckelt werden. Dazu gibt es eine staatlich abgesicherte Zwischenfinanzierung über ein „Amortisationskonto“. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und die Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, soll der entstandene Fehlbetrag im Konto ausgeglichen werden.

Wasserstoff-Elektrolyse-Anlage in Hamburg: Grüner Wasserstoff (H₂) ist Wasserstoff, der ausschließlich mit erneuerbarem Strom hergestellt wird.
Der Aufbau des Kernnetzes aber sei mit „erheblichen Belastungen und Risiken“ für den Bundeshaushalt verbunden, heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofs.
Rechnungshof fordert Realitätscheck
Die Bundesregierung sei weit davon entfernt, ihr Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2030 eine Wasserstoffwirtschaft zu etablieren, so die Prüfer. Sie erreiche weder die inländischen Erzeugungsziele für grünen Wasserstoff, noch könne sie den erwarteten Bedarf über Importe decken. Die Bundesregierung müsse einen „Realitätscheck“ machen, ihre Maßnahmen zielgerichtet ausgestalten und einem regelmäßigen Monitoring unterziehen.
Der Bundesrechnungshof schreibt weiter, ohne verbindliche Vorgaben zur Umrüstung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff fehle ein wichtiger
Nachfrageimpuls für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Die Bundesregierung plant eine staatliche Förderung für den Bau neuer Gaskraftwerke. Offen ist aber, inwiefern es dabei Vorgaben zur späteren Umrüstung auf Wasserstoff geben soll.
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