Die Akte Schuldunfähigkeit: Warum Täter immer wieder straffrei davonkommen
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Sie morden, stechen zu, oder begehen andere blutige Verbrechen – und doch kommen sie immer wieder straffrei davon: Ausländischen Tätern wird die Diagnose „schuldunfähig“ inzwischen schon fast reflexhaft erteilt. Statt für ihre Taten zu büßen, kommen sie in staatliche psychiatrische Einrichtungen und werden umsorgt. NIUS analysiert drei Fälle von schuldunfähigen Tätern.
Erst vor wenigen Tagen stach der Messermörder Sajad M. auf den 22-jährigen Marius Dick in Trier ein. Marius' Umfeld konnte noch nicht einmal trauern, da wurde bereits spekuliert, Sajad M. sei möglicherweise schuldunfähig, also psychisch krank. Sajad M. ist nicht der Erste, der womöglich als „schuldunfähig“ eingestuft wird.

Marius Dick ist Tot. Erstochen von einem Afghanen.
Auf Gerechtigkeit wird seine Familie warten müssen, vielleicht für immer. Denn ein Richter ordnete statt Untersuchungshaft die Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie an, da der Täter zuletzt in psychiatrischer Behandlung war. Ob der Tatverdächtige Herr seiner Sinne war, wird ein Gutachten klären. Sajad M. soll die Tat gestanden haben.
Die Amokfahrt von Gor H. über den Kurfürstendamm
Auch der Fall des Armeniers Gor H. (damals 29 Jahre alt) trägt diese Handschrift. Im Juni 2022 raste H. mit einem Auto über die Berliner Luxusmeile Tauenzienstraße am Kurfürstendamm. Wie aus der Urteilsbegründung, die NIUS vorliegt, hervorgeht, hat Gor H. mutwillig Passanten auf dem Gehweg überfahren und landete schließlich in einem Schaufenster des Parfum-Riesen Douglas. Eine Lehrerin wurde dabei getötet. Die Frau aus Hessen war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Ihre Schulklasse musste das grausame Verbrechen mit ansehen. Weitere 16 Menschen wurden dabei verletzt, viele davon schwer. Später brachte man H. in eine geschlossene Einrichtung, im Nachhinein erklärte ein Gericht ihn für schuldunfähig. Das bedeutet, Gor H. lebt bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Klinik und kam somit straffrei davon. Dabei lief sein Leben eigentlich relativ geregelt ab.

Hier endete die Amokfahrt von Gor H.
Gor H. kam 2005 aus seiner Heimatstadt Erivan in Armenien nach Deutschland. Gemeinsam mit seiner Mutter und seinen zwei Geschwistern wollte die Familie in die Bundesrepublik, weil H.s Bruder an Blutkrebs erkrankt war. Der Bruder des Täters sollte in Deutschland eine bessere Behandlung erhalten, doch nur wenige Monate nach der Einreise starb er an den Folgen seiner Krankheit. Trotz der Trauer lebte die Familie ein geregeltes Leben in einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg. Der spätere Amokfahrer Gor H. ist seit der 7. Klasse in Deutschland zur Schule gegangen, hatte viele Freunde und war das, was man gemeinhin als „gut integriert“ bezeichnet. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, H. spiele gerne Fußball und habe nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss absolviert.
Gor H. soll in der Schule psychisch krank geworden sein
Nachdem H. selbst nach Wiederholung der 10. Klasse nicht zum Abitur zugelassen wurde, weigerte er sich, den Unterricht zu verlassen und der Schule fernzubleiben. Im Urteil heißt es: „Der Beschuldigte nahm jedoch – wozu er nicht mehr berechtigt war – an den bisherigen Kursen weiter teil und ließ sich hiervon auch nicht durch entsprechende Aufforderungen von Lehrkräften der Schule abhalten, sodass er zu Beginn des Jahres 2013 mehrfach durch die Polizei, dies schließlich auch unter Anwendung körperlicher Gewalt, aus dem Klassenzimmer entfernt werden musste.“
Trotz Auseinandersetzung mit Polizei und Schule schien Gor H.s weiteres Leben erst einmal normal zu verlaufen. Er nahm Fahrstunden und erhielt seinen Führerschein, doch dann wies er sich plötzlich in eine Klinik ein. H. klagte über akustische Halluzinationen. Danach, so protokolliert die Urteilsbegründung den Verlauf der Schullaufbahn von Gor H., soll bei dem Amokfahrer eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden sein. Im weiteren Verlauf seines Lebens stand Gor H. unter Medikamenteneinfluss. Neben vereinzelten Auffälligkeiten gegen seine Mutter oder Schwester schien es ihm gutzugehen. Bis zur Amokfahrt, neun Jahre später, war er nicht vorbestraft. In der Urteilsbegründung heißt es: „In der Folgezeit wurde der Beschuldigte zwei weitere Male – vom 29. März bis 19. April 2018 und vom 27. Juli bis 5. August 2018 – zwangsweise stationär in der Psychiatrie der Schlossparkklinik behandelt, nachdem er seine Medikamente eigenständig abgesetzt und sich eine psychotische Symptomatik mit Verfolgungswahn und Fehlhandlungen gezeigt hatte.“
Gor H. setzte Medikamente immer wieder ab, obwohl sie halfen
Vier Jahre später, im Mai 2022, kam das letzte Treffen vor der Amokfahrt mit Gor H.s zuständigem Betreuer zustande. Dabei soll H. einen reflektierten und geordneten Eindruck hinterlassen haben und sogar über seine Zukunft gesprochen haben, und darüber, dass die Medikamente ihm eine „neue Lebensfreude“ beschert hätten. Lange hielt diese Lebensfreude allerdings nicht an. H.s Mutter verreiste und ließ ihren Sohn alleine in der Berliner Wohnung zurück. Nur wenige Tage vor der Tat setzte er seine Medikamente erneut ab.
Dann kam der 8. Juni 2022, der Tattag: Gor H. fuhr „ordnungsgemäß“ – also den Verkehrsregeln entsprechend – Richtung Ku’damm. In dem Schreiben heißt es: „Anschließend befuhr er den Kurfürstendamm – für den eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen ist – auf dem linken Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von etwa 48 km/h.“ Das Auto kam erst im Schaufenster der Parfümerie zum Halten. H. versuchte zu flüchten, vergeblich. Zeugen hinderten den 29-Jährigen. Er wollte die Menschen von sich überzeugen, schwor, er habe „doch nichts gemacht“.
Amokfahrer von Berlin hatte zuvor Kokain konsumiert
Die Polizei konnte dem Täter Kokainkonsum nachweisen und fand diverse Beruhigungsmittel in einer entnommenen Haarprobe. Und Gor H.? Er schwieg, ließ sich nicht in den Kopf, in sein Inneres blicken. In der Urteilsbegründung steht, es habe ihm „mit großer Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der Tatbegehung die Fähigkeit gefehlt, aufkommende Impulse hinreichend zu steuern. Sicher war er in dieser Fähigkeit zumindest eingeschränkt.“

Damals trauerte die Hauptstadt um die Opfer und die schwer verletzten.
Aber wie soll H. zum Tatzeitpunkt „eingeschränkt“ gewesen sein, wenn er doch in der Lage war, seine Medikamente bewusst abzusetzen, Beruhigungsmittel sowie Kokain zu konsumieren und sich ins Auto zu setzen, verkehrsgerecht zu fahren und dann plötzlich in eine Menschenmenge zu rasen? Nicht zu vergessen: H. war sogar noch in der Lage zu flüchten und in der Vergangenheit seinen Namen ändern zu lassen. Wie passen also Urteilsbegründung und Verhalten zusammen? Während H. täglich in einer Klinik umsorgt wird, werden die Opfer, Angehörigen und Zeugen der Tat, nie Gerechtigkeit erfahren.
Mohamed S. sticht auf Vierjährige im Allgäu ein
Aber Gor H. war längst nicht der einzige Fall, bei dem die vom Gericht festgestellte Schuldunfähigkeit nicht zum Verhalten passte. Am 4. April stach der Syrer Mohamed S. in einem Norma-Markt im Allgäu von hinten auf ein vierjähriges Mädchen ein. Seine Absicht: Er wollte das kleine Kind töten. Mit einem knapp 20 Zentimeter langen Küchenmesser stach der Syrer mit niederländischem Pass viermal auf das kleine Mädchen ein und zerfetzte ihren Magen sowie auch ihren Darm. Das kleine Mädchen wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte dank einer Notoperation. Der Messerstecher und vollziehbar ausreisepflichtige Mohamed S. wurde später als schuldunfähig erklärt und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Barfuß und oben ohne: Der Syrer, Mohamed S., der auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu einstach, wird von Beamten abgeführt.
Mohamed S. wuchs laut Urteilsbegründung – auch diese liegt NIUS vor – in Syrien unter „geordneten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen“ auf. Mohameds Vater war angestellter Geschäftsführer einer Fabrik für Käse und Joghurt. Damit sicherte der Vater das Einkommen der Familie. Seine Mutter arbeitete gelegentlich als Schneiderin. In Syrien besuchte Mohamed S. zwölf Jahre lang die Schule, absolvierte einen Abschluss, der mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist, und spezialisierte sich auf Informatikstechnologie.
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage musste S. als Kassierer sowie Bedrucker von T-Shirts arbeiten. Wenig später, als der syrische Bürgerkrieg ausbrach, entschied sich Mohamed S., nach Jordanien und dann über die Türkei per Schlauchboot nach Griechenland zu siedeln. In Europa angekommen, zog es S. in die Niederlande, wo er später auch die Staatsangehörigkeit erhielt. Dann führte sein Weg nach Deutschland. Dort lebte seine Schwester in der bayerischen Kleinstadt Wangen.
Mohamed S. konnte sich nicht in seine eigene Familie integrieren, weil er so islamisch war
Hier fehlte es S. an Integrationswillen und seine Schwester setzte ihn auf die Straße. Seine „Wohnorte“ wechselten immer wieder. Erst schlief er in einer Moschee, hauste dann in einer Tiefgarage, wohnte zeitweise sogar auf einer Baustelle und zeltete im Wangener Stadtgebiet. Durch seinen niederländischen und somit europäischen Pass, verwirkte S. sein Anrecht auf eine staatliche Erstaufnahmeunterkunft für Flüchtlinge. Dadurch, dass S. keiner geregelten Arbeit nachkam, wurde sein Recht auf Einreise bzw. sein Bleiberecht ausgesetzt und er wurde vollziehbar ausreisepflichtig – also hatte er das Land eigentlich unverzüglich zu verlassen. Einer freiwilligen Ausreise kam der Syrer aber nicht nach. Stattdessen wurde ihm von der Stadt ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft gewährt. Sein „Wildzelten“ zog mehrere Ordnungswidrigkeiten und Polizeieinsätze nach sich.
In der Urteilsbegründung heißt es über Mohamed S.: „Er ist vermögenslos und ging in Deutschland lediglich von Januar 2024 bis März 2024 einer Teilzeitbeschäftigung als Reinigungskraft […] im Umfang von 4,5 Stunden pro Tag bei einem monatlichen Nettolohn in Höhe von ca. 1.000 EUR nach.“ Nach Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber kündigte S. sein Arbeitsverhältnis bei der Reinigungsfirma.
Seit 2020 soll Mohamed S. an einer Schizophrenie gelitten haben
In der Urteilsbegründung steht, Mohamed S. soll „körperlich gesund“ und „durchschnittlich intelligent“ gewesen sein. Das Gericht hat S. als paranoid und schizophren befunden und führte aus, dass er bis dato noch nie eine „Intimbeziehung“ geführt hatte. Im Urteil wird klar, dass der Syrer gläubiger Muslim war und von Wahnvorstellungen berichtete. Er verließ seine Wohnung kaum und deckte seine Zimmerfenster mit Zeitungspapier ab. Hinzukommend soll S. angefangen haben, den Koran neu zu lesen und „anders zu interpretieren“. Er soll sich als Gottgesandter gesehen und versucht haben, andere Muslime dazu zu bringen, die islamischen Regeln strikt einzuhalten.
Saudi-Arabien schiebt S. im Jahr 2022 in die Niederlande ab
In seiner strengen Überzeugung reiste Mohamed S. daraufhin 2022 nach Saudi-Arabien, um seine Interpretation des Korans zu teilen. Nach einer Schlägerei mit einem saudischen Amtsträger, den S. mit Faustschlägen attackiert hatte, verbrachte er zwei Monate in Haft. Daraufhin schoben ihn die saudischen Behörden in die Niederlande ab. Von dort aus ging es zurück in das bayerische Wangen. Die Überzeugungen von Mohamed S. waren so radikal, dass er den Fernseher seiner Schwester bei weiblichen Werbesequenzen ausschaltete und ein Bild vom Marvel-Superhelden „Spiderman“ zerriss.
Am 3. April 2024 kam es schließlich zu der grausamen Tat. Um 14:52 Uhr verließ S. die Obdachlosenunterkunft und begab sich zum eine Straße weit entfernten Norma. „Der Beschuldigte hatte den Norma-Lebensmitteldiscounter in der wahnhaften Überzeugung aufgesucht, Gott habe ihm befohlen, ein beliebiges Kind zu töten, weshalb er ein – seinem Küchenbestand zuvor entnommenes – Küchenmesser mit einer 18,5 cm langen Klinge bei sich trug“, so ein Auszug aus der Urteilsbegründung. Der Täter suchte sich sein Opfer: Es traf ein vierjähriges Mädchen, das mit seiner Mutter einkaufen war.
Trotz islamistischer Lebensweise kein Extremist, sagt Gericht
Mohamed S. nutzte den Überraschungsmoment und stach „mindestens dreimal gezielt und mit mindestens mittlerer Stichwucht in den Bauchraum“ des Kindes. Die Mutter und ein Zeuge konnten den Syrer schließlich von dem kleinen Mädchen abbringen. Völlig absurd ist jedoch, dass trotz der Grausamkeit, in der Urteilsbegründung steht: „Die Fähigkeit des Beschuldigten, das Unrecht seines Tuns einzusehen, war aufgrund der bei ihm zum Tatzeitpunkt bestehenden paranoiden Schizophrenie aufgehoben.“ Das bedeutet, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht erkennen konnte, dass sein Handeln Unrecht war. Das kleine Mädchen kann sich bis heute keinem arabisch aussehenden Mann nähern und gerät in Panik, wenn sie einen sieht.
Der nächste Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte, endet mit einem Urteil ohne Strafe für den Täter. Jegliche Motive, wie eine Verwechslung des fast getöteten Mädchens oder etwa islamistische Motivation, konnte das Gericht ausschließen. Doch die Fragen bleiben. Wie kann S. schuldunfähig sein, wenn er im Zeitraum seiner Krankheit, den Islam neu erlernte, nach Saudi-Arabien reiste, kurzzeitig einer Arbeit nachkam und einen Dienstwagen anvertraut bekam? Warum ist er nach der Tat aus dem Norma geflüchtet und in sein Zimmer gerannt? Zudem gab S. vor Gericht an, dass es ihm „egal“ gewesen sei, wenn das vierjährige Kind nach dem Messerangriff stirbt. Wie passt das zusammen?
Der Würzburger Messeranschlag von Abdirahman Jibril A.
Bei Mohamed S. werden die Vierjährige und auch die Familie niemals Gerechtigkeit erfahren, denn eine Strafe gegen S. bleibt aus. Der nächste Fall ging um die Welt. Abdrirahman Jibril A. tötete drei Frauen und verletzte fünf weitere Menschen mit einem Messer schwer. Am 25. Juni 2021 betrat A. gegen 17 Uhr ein Kaufhaus und erkundigte sich nach Messern. In einem Woolworth griff sich A. dann das größte Messer, das er finden konnte, und nahm es bereits im Laden aus der Packung. Daraufhin griff A. unvermittelt und von hinten eine Frau an, die sich auch im Laden befand. Er stach „mit großer Wucht“ in den Nacken. Die Frau ging zu Boden und lag regungslos im Gang des Ladens. Erneut stach er der bereits regungslos am Boden liegenden Frau in den Hals. Die 39-Jährige überlebt den Angriff wie durch ein Wunder, ist aber für den Rest ihres Lebens querschnittsgelähmt.

So zog A. mit seinem Messer durch die Würzburger Innenstadt.
Von da an war Abdirahman Jibril A. wie im Rausch. Er erstach drei Frauen und verletzte weitere fünf Menschen schwer. Die Details sind so grausam, dass NIUS sie nicht komplett ausführt. Seine Blutspur zog sich so lange durch, bis er von der Polizei und mutigen Zeugen der Tat vor der Flucht gehindert werden konnte und festgenommen wurde. Dabei lief das Leben von A. nicht optimal.
Deutsche Behörden wissen nicht, wie alt A. wirklich ist
Geboren wurde A. in Mogadischu, Eritrea. Das Gericht konnte bis zuletzt nicht genau ermitteln, wann der Messermörder geboren wurde. Das Gericht vermutet 1989. Deutsche Dokumente vermuteten den 01.01.1997. Sein Vater sei früh verstorben, zu seiner Mutter habe er eine gute Beziehung, heißt es in der Urteilsbegründung. Aus Mogadischu flüchtete er über Kenia, wo er seine damalige Frau kennenlernte, die er nach islamischem Recht heiratete und mit der er zwei Kinder zeugte. 2015 soll A. ohne seine Frau und ohne seine Kinder über den Sudan, Libyen und Italien nach Deutschland geflüchtet sein.
Über seine Ankunft in Deutschland ist nicht viel bekannt, außer dass er einen gültigen Aufenthaltsstatus erlangte, wobei sein Asylantrag abgelehnt wurde. Im Urteil heißt es außerdem: „Der Beschuldigte nahm mit mäßigem Erfolg an einem Vorbereitungskurs für die Berufsschule und mehreren Integrationskursen teil.“ Weiter steht über die Integration des Täters: „Der Beschuldigte war stets bemüht, in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um einen Teil des so verdienten Geldes seiner Ehefrau und/oder seiner Mutter schicken zu können.“
A. bemühte sich um Jobs, war aber weitestgehend arbeitslos
Trotzdem war A. hauptsächlich arbeitslos und erhielt staatliche Unterstützung und war nicht vorbestraft. A. behauptete, dass er nach Ankunft in Deutschland regelmäßig Heroin, Cannabis oder Crystal Meth konsumierte, was schlussendlich zu seiner paranoiden Schizophrenie geführt haben kann. A. entwickelte einen Verfolgungswahn, der sich in „Stalking“ und einem deutschen Überwachungsstaat äußerte. Nach Medikamenteneinnahme stabilisierte sich sein Zustand.
Anfang 2021 wurde A. auf Anordnung der Stadt Würzburg in eine Klinik gebracht, nachdem er einem Sozialarbeiter entgegnete, dass er die „scheiß Deutschen“ stechen wollen möchte. Im Urteil heißt es dazu: „Ich steche euch, ich fick’ euch!“ Mehrere Male entgegnete er Menschen, die ihm helfen wollten, dass er die „Deutschen“ abstechen wolle, und fuchtelte mit einem Messer herum.
Am Tattag schrieb er seiner Mutter folgende Nachricht aufs Telefon: „Meine liebe Mami, für den Fall, dass ich sterben sollte und meine Zeit gekommen ist, treffen wir uns im Paradies, Mami. Mami, Mami, Mami, bete für mich. Ich kann dich nicht anrufen, weil ich keine Internetverbindung habe. Ich rufe dich später an.“ Nur knapp zwei Stunden später zog er mit dem langen Küchenmesser durch die Innenstadt und tötete drei Frauen. Die Polizei schoss ihn an, nur so konnte sein Blutrausch gestoppt werden.
A. gab an, die Deutschen wollten ihn „schwul“ machen
Später gab er an, dass er innere Stimmen gehört hat und Angst davor hatte, homosexuell gemacht zu werden. Wörtlich sagte er: „Was willst Du machen,
wenn du zu einem Schwulen gemacht wirst, wenn du getötet werden sollst.“ Das Gericht und ein Gutachten kamen später zum Entschluss, dass A. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Des Weiteren heißt es im Urteil: „Den Taten liegen keine islamistischen oder terroristischen Motive zugrunde.“
Die Fragen bleiben: Warum konnte der etwas unterdurchschnittlich intelligente Täter Abdirahman Jibril A. über mehrere Länder flüchten, sich um mehrere Jobs bemühen, einen vernünftigen Umgang mit seiner Mutter pflegen und die Tatvorwürfe des Mordes erfüllen? Im Übrigen hat der Täter A. jedem Opfer, welches er umbrachte, in den Hals gestochen und war, wie in dem Urteil hervorgeht, reflektiert und trotzdem für schuldunfähig befunden worden. Wie funktioniert das?
Ein Video der Tat verbreitete sich damals in den Sozialen Medien:
Mittlerweile jeder Sechste schuldunfähig
Offizielle Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie dramatisch die Häufung von „schuldunfähigen“ Tätern ist. Unter den Straftaten gegen das Leben hat sich die Zahl der schuldunfähigen Straftäter in 20 Jahren mehr als verdoppelt: von etwa sieben Prozent aller Verurteilten auf fast 16 Prozent.

Das ist beinahe jeder sechste verurteilte Täter. Der Spiegel veröffentlichte vergangenes Jahr eine anschauliche Grafik dazu. Von 2002 bis 2012 lag der Anteil der schuldunfähigen Angeklagten bei diesen Delikten relativ konstant bei rund acht Prozent. Seitdem ist die Zahl fast kontinuierlich angestiegen. Zu den sogenannten Straftaten gegen das Leben gehören Mord und Totschlag.
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