Die unbestreitbaren Fakten über das „Iftar” in der steuerfinanzierten Arbeitsamt-Kantine
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Das Arbeitsamt in Dortmund lädt nicht zu einem Fastenbrechen ein – so das Landgericht Köln. Was gegen diese Sichtweise spricht, lesen Sie hier.
Eine Bundesbehörde wie das Arbeitsamt ist zur politischen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Nach der Berichterstattung bricht eine Empörungswelle über NIUS herein, inklusive eines Gerichtsverfahrens, welches uns unwahre Tatsachenbehauptungen vorwirft.

Die über das Intranet verschickte Einladung zum Fastenbrechen.
NIUS liegen Informationen vor, die belegen, dass die Geschäftsleitung der Behörde über das Intranet zum muslimischen Fastenbrechen eingeladen hat. Die über das Intranet verteilte Einladung des Arbeitsamts ist unterschrieben von Marion Krohn, der Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Dortmund. Neben dieser Einladung über das Intranet gibt es auch noch eine Einladungsmail der Catererin selbst, die an Mitarbeiter des Arbeitsamts verschickt wurde.
Im Unterschied zur Mail ziert die Intranet-Einladung ein Foto. Es handelt sich um ein Symbolbild, welches ein religiöses Mahl zeigt. Das Foto kann als „Ramadan-Symbolbild“ im Internet gefunden werden. Die Intranet-Einladung des Arbeitsamts richtet sie an alle „Kolleginnen und Kollegen“, während die Mail noch allgemein an „Damen und Herren“ und „Gäste“ adressiert war. Sie wurde also nicht nur visuell, sondern auch sprachlich verändert. Im Einladungstext findet sich das Wort „Iftar”, was übersetzt Fastenbrechen heißt.
Entscheidend dabei ist auch die Uhrzeit, zu der das „Iftar“ stattfand. Eingeladen wurde für 18:28 Uhr. Was zunächst wie ein Tippfehler anmutet, hat in Wahrheit einen logischen Grund. Am Tag der Veranstaltung, am 11. März 2026, ging in Dortmund um 18:28 Uhr die Sonne unter. Das ist genau der Moment, auf den fastende Muslime im Ramadan sehnsüchtig warten, um endlich etwas essen zu dürfen: den Sonnenuntergang.
Die Mitarbeiter des Arbeitsamts waren bereits durch die Mail der Catererin selbst informiert. Trotzdem hat die Pressesprecherin mit ihrem Namen die Einladung noch einmal über das Intranet verbreitet. Ein Intranet ist ein geschlossenes, firmeninternes Computernetzwerk, auf das in der Regel nur Mitarbeiter Zugriff haben und das ausschließlich zur internen Kommunikation benutzt wird. Alle Informationen, die hierüber geteilt werden, sind im ureigenen Unternehmensinteresse. Das Arbeitsamt hat sich diese Einladung damit zu eigen gemacht.
In der Intranet Einladung heißt es wörtlich: „Da die Veranstaltung in die Zeit des Ramadans fällt, hat sich das Team bewusst dafür entschieden, das gemeinsame Essen zum Zeitpunkt des Iftars stattfinden zu lassen.” Auch für die Kinderbetreuung ist gesorgt worden. In der Einladung an die
Mitarbeiter heißt es dazu weiter: „Damit auch Familien entspannt teilnehmen können, bieten wir an diesem Abend eine Kinderbetreuung für alle Gäste an, die ihre Kinder mitbringen möchten. So möchten wir sicherstellen, dass jede und jeder die Möglichkeit hat, an diesem besonderen Anlass teilzunehmen und den Abend in angenehmer Atmosphäre zu genießen.”
Luxusbüfett im Arbeitsamt
In den sozialen Medien der von der Bundesbehörde engagierten Cateringfirma zeigt sich das üppige Büfett. Es gibt kleine Puddings, türkische Süßspeisen wie Baklava, Salate, kleine Fleischspieße, Wraps und viele weitere Leckereien. Ein Büfett, organisiert von einem Caterer, der durch den Steuerzahler subventioniert ist.
Kinderbetreuung und Leckereien
In einer internen Mail an die Mitarbeiter wird von der Geschäftsleitung der Bundesbehörde zum gemeinsamen Fastenbrechen (Iftar) eingeladen. In der Mail heißt es: „Da die Veranstaltung in die Zeit des Ramadans fällt, hat sich das Team bewusst dafür entschieden, das gemeinsame Essen zum Zeitpunkt des Iftars stattfinden zu lassen.“
Auch für die Kinderbetreuung sei gesorgt worden sein. In der internen Mail an die Mitarbeiter heißt es dazu weiter: „Damit auch Familien entspannt teilnehmen können, bieten wir an diesem Abend eine Kinderbetreuung für alle Gäste an, die ihre Kinder mitbringen möchten. So möchten wir sicherstellen, dass jede und jeder die Möglichkeit hat, an diesem besonderen Anlass teilzunehmen und den Abend in angenehmer Atmosphäre zu genießen.“
Aber nicht nur Mitarbeiter der Behörde waren eingeladen. Die Veranstaltung war prominent durch die Geschäftsleitung der Arbeitsagentur Dortmund beworben. Die Leiterin der Agentur, Heike Bettermann, war selbst zu Gast und genoss das Fastenbrechen mit Kunden der Behörde und Mitarbeitern.
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