HateAid-Chefin Josephine Ballon: Erhalt des Politiker-Beleidigungsparagrafen zum „Schutz der Demokratie“
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In einem Gastbeitrag im Spiegel zum Thema Hasskriminalität äußert sich HateAid-Chefin Josephine Ballon zu der scharfen Kritik am umstrittenen Politiker-Beleidigungsparagrafen 188 StGB. Für sie geht es beim Erhalt des Gesetzes auch um den „Schutz der Demokratie“.
NIUS dokumentiert die wichtigsten Zitate:
Zu dem Vorwurf, dass das sogenannte Demokratieschutz-Gesetz in der Praxis zu einem Zensurinstrument geworden ist und harmlose Bürger kriminalisiert, erklärt Ballon:
„Im Kern geht es bei Paragraf 188 StGB nämlich um etwas anderes: um den Schutz des politischen Prozesses und der Demokratie.“ Sie räumte jedoch gleichzeitig die massiven Auswüchse der letzten Zeit ein: „Der Paragraf 188 hat in letzter Zeit vor allem durch Einzelfälle Schlagzeilen gemacht, die es nie hätte geben dürfen. Eine Hausdurchsuchung wegen ‚Schwachkopf‘, eine Geldstrafe wegen ‚Lügenfritz‘ – Fälle wie dieser haben ihm den Ruf eines Maulkorbs für Bürger eingebracht.“ Sie gestand zu: „Verfahren wegen ‚Schwachkopf‘ und ‚Lügenfritz‘ kommen vielen trotzdem unverhältnismäßig vor und sind es auch.“
Schafft der Paragraf faktisch eine politische Sonderklasse?
Und weiter führt Josephine Ballon aus: „Im Volksmund hochtrabend als ‚Majestätsbeleidigung‘ bezeichnet, klingt der Paragraf 188 im Strafgesetzbuch (StGB) nach einem Relikt aus einer anderen Zeit. [...] Paragraf 188 stellt eine Strafverschärfung dar, die dann greifen soll, wenn die Beleidigung öffentlich erfolgt und geeignet ist, das öffentliche Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren. Dann kommt derzeit eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von drei Jahren anstatt eines Jahres in Betracht.“ Zur Verschärfung bei der Strafverfolgung ergänzt sie: „Die größte Verbesserung, die der Paragraf 188 StGB für politisch Engagierte gebracht hat, liegt hingegen bei der Verfolgung. Denn durch den Paragrafen wurde die Beleidigung von Politikern zu einem relativen Antragsdelikt. Das bedeutet, der Paragraf ermöglicht Strafverfolgung auch ohne persönlichen Strafantrag der betroffenen Person, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.“
„Das Paradox offenbart aber ein tieferliegendes Problem im Beleidigungsstrafrecht. [...] Fakt ist: Paragraf 185 StGB ist im Gesetz nicht klar geregelt und unterliegt einem breiten Abwägungsspielraum zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.“ Die fatalen Konsequenzen für den Rechtsstaat benennt sie deutlich: „Daher sind diese Abwägungen aufwendig, Gerichte sind häufig überfordert.“
Warum der Paragraf bleiben soll
„Wer also heute beschließt, Paragraf 188 StGB abzuschaffen, sollte ihn um die Möglichkeit ergänzen, die Strafverfolgung nicht allein vom Strafantrag der Betroffenen abhängig zu machen. Die Freiheit, Politiker auch scharf zu kritisieren, ist damit gewährleistet. Aber diese Freiheit endet dort, wo gezielte Herabwürdigung und Entmenschlichung beginnen. Denn sie verzerren den demokratischen Wettbewerb und sorgen dafür, dass bald niemand mehr bereit ist, für ein politisches Amt zu kandidieren. Hier klare Grenzen zu ziehen, ist oft nicht einfach. Darüber kontrovers zu streiten und diesen Streit auszuhalten, ist wichtig in einer Demokratie. Gar keine Grenzen zu ziehen, würde sie weiter beschädigen.“
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