Der Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF hat keine Zukunft – ein Gerichtsurteil könnte den Weg weisen
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verdient seine Privilegien nicht. Immer mehr Menschen sind der Auffassung: So kann es nicht weitergehen mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Was die Anstalten für die Allgemeinheit leisten, rechtfertigt nicht, dass die Allgemeinheit für sie zahlen muss. Doch bisher gab es nichts zu rütteln am Beitragszwang.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig könnte der Zahlungspflicht jetzt ein Ende bereiten. Wie auch immer die Verhandlung am 1. Oktober ausgehen mag: Der Beitragszwang hat sich überlebt. Deutschlandradio, ZDF und ARD können nur gesunden, wenn genügend Bürger bereit sind, freiwillig zu zahlen.
Die aktuelle Folge „Kissler Kompakt“ sehen Sie hier:
Ein AfD-Anteil von 0,4 Prozent
In den letzten Wochen taten die Anstalten alles, um die Vertrauenskrise zu beschleunigen. Laut dem Meinungsforschungsinstitut Media Tenor bringen nur 31 Prozent der Befragten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Vertrauen entgegen. 31 Prozent entsprechen ungefähr der Summe aus den Umfragewerten von SPD, Grünen und der Hälfte der Linkspartei. Diese Kreise werden von ARD, ZDF und Deutschlandradio an vielen Stellen gehätschelt.
Jene bis zu 27 Prozent der Deutschen, die mit der AfD sympathisieren, müssen sich schon freuen, wenn die Oppositionspartei statt Häme nur Ignoranz erntet. So halten es die Talkshows von ARD und ZDF. Von den 251 Politikern, die seit Februar zu Gast waren, stammte genau einer von der AfD. Macht einen Anteil von 0,4 Prozent. Der ÖRR-Blog hat die Zahlen ermittelt.
Sarah Bosetti kennt nur das Linke
Auf Nachrichten im linken Jargon folgen linke Experten, ehe ein linker Kommentar das Geschehen abrundet: So gefällt es den Betreuungsmedien. Gerne werden grün-linke Politiker als zufällige Passanten ausgegeben. Oder Journalisten interviewen Kollegen, ohne es kenntlich zu machen. Oder man pflegt seinen persönlichen Kulturkampf wie etwa Elmar Theveßen, Dunya Halali, Georg Restle.
Oder wie die Haltungskomikerin Sarah Bosetti, die so weit links steht, dass nur das Linke ihr normal erscheint.
Bosetti, die einst Ungeimpfte mit dem Blinddarm verglich, kennt nur den öffentlich-rechtlichen Linksfunk – und NIUS. Bei allem Nicht-Linken wie etwa dem NDR-Reportageformat „Klar“ denkt Bosetti an NIUS.
Im Medienstaatsvertrag heißt es: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen die „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen“.
Objektiv – unparteilich – breite Meinungsvielfalt? Gegen den Widerspruch von Vertragslyrik und Programmprosa klagt eine Frau aus Bayern. Sie bündelt einen vielstimmigen Chor der Ablehnung.
Die Klägerin will nicht zahlen
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig teilt mit: „Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie macht geltend, der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen gesetzlichen Auftrag strukturell, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete und als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht diene.“ Markus Bönig vom unterstützenden Verein „Freunde der Demokratie“ skizziert den möglichen Ausgang des Verfahrens:
Wer das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio verfolgt, sieht dort linkes Denken als Norm und den Rest als Abweg. Sieht Nachrichten, die belehren statt informieren. Sieht einen linken Feudalismus in den Gremien, der alles Nicht-Linke weg beißt, weg kläfft, weg streicht. Ein Programm aber, das nicht vom Programmauftrag gedeckt ist, muss sich seine Geldquellen auf dem freien Markt suchen.
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Alexander Kissler
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