Die Niederlage gegen „Compact“ zeigt: Innenministerin Faeser hatte weder das Grundgesetz noch die Meinungsfreiheit verstanden
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Nancy Faeser war eine lausige Innenministerin. Die Sozialdemokratin markiert ein Rekordtief an Kompetenz und Ansehen. Die größte Niederlage kassierte sie nun, nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Das Bundesverwaltungsgericht hob Faesers Verbot des Magazins „Compact“ endgültig auf.
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Der juristische K. o. zeigt: Faeser stand mit der Verfassung ebenso auf Kriegsfuß wie mit der Meinungsfreiheit. Faesers Totalblamage ist aber auch eine Ohrfeige für den ehemaligen Kanzler Scholz. Und eine Mahnung an die neue Regierung: Wenn dem „Kampf gegen Rechts“ der Rechtsstaat untergeordnet wird, stirbt die Demokratie.
Verfassungsbruch durch das Verfassungsministerium
Faser hat mit ihrem Verbot von „Compact“ einen Verfassungsbruch begangen. So deutet der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki das Urteil. Das entspricht einer Schulnote von 6 – ungenügend, Frau Faeser. Job verfehlt, Staat beschädigt. Das Innenministerium nennt sich „Verfassungsressort“. Es soll das Grundgesetz hüten. Unter Faeser wurde das Grundgesetz missachtet.
Schon in der Corona-Zeit zeigte Nancy Faeser ihre Freude an der Unfreiheit der anderen. Unvergessen ihr Ausspruch, man könne „seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln.“ Das staatsfreundliche Sofa-Demonstrieren war geboren!
Elsässer im Bademantel
Und dann, im Juli 2024, wollte die linke Sozialdemokratin ihren „Kampf gegen Rechts“ krönen. „Compact“ wurde verboten. Morgens um sechs rückten Polizisten an, durchsuchten Redaktionsräume, beschlagnahmten Möbel – es muss sich um rechtsextremistische Möbel gehandelt haben. „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer erschien im Bademantel an der Haustür. Erinnern Sie sich?
Hausdurchsuchungen in vier Ländern. Beschlagnahmungen. Wurde ein Staatsstreich geplant? Diesen Eindruck konnte man gewinnen. Elsässer verdient keinen Lorbeerkranz für seine aggressive Publizistik hart an der Querfront. Aber er war tatsächlich ein Opfer der Bundesregierung. Jedes übergriffige System schafft sich seine eigenen Helden.
Es reicht eben nicht, wenn die Regierung ein Medium für ein Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene hält. Es reicht nicht, wenn es einer regierenden Sozialdemokratin missfällt, dass gegen die Regierung polemisiert wird, wie schrill und verletzend auch immer.
Das Recht zurechtbiegen
Jeder Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit – und sei es über das Vereinsrecht – ist gravierend. In einem wirklich freien Land ist jede Meinung statthaft. In einem Rechtsstaat darf sich die Regierung nicht das Recht zurechtbiegen. Schon im Eilverfahren war Faeser im vergangenen Jahr gescheitert.
Faeser hat nicht erkannt: Was ein Innenministerium „umfassend“ begründet, muss nicht der Wahrheit entsprechen. Wo eine Behörde ein „verfassungsfeindliches Agieren“ sieht, muss ein solches nicht vorliegen. Das Verwaltungsgericht hat der Demokratie nun jenen Dienst erwiesen, zu dem Faeser nicht bereit war. Die Richter haben den Verfassungsbruch geheilt. Mit Worten wie von Donnerhall.
Zum Mitschreiben: Es ist erlaubt, der Migration kritisch, ja feindlich gegenüberzustehen. Es ist erlaubt, die Migrationspolitik der Regierung abzulehnen. Meinungsfreiheit gilt auch für jene, die nicht dreimal täglich das hohe Lied der Demokratie singen. Das sind blanke demokratische Selbstverständlichkeiten.
Dass das Innenministerium von einem Gericht daran erinnert werden muss, zeigt: Der Rechtsstaat hat funktioniert – doch nicht jede Regierung verteidigt ihn.
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Alexander Kissler
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