Eine Asylkatastrophe namens Enamullah: Messer-Mörder von Aschaffenburg muss nicht ins Gefängnis
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Ein Messerstecher werde in die Psychiatrie eingewiesen: So lauten die Schlagzeilen nach dem Urteil gegen einen 28-jährigen Afghanen, der in Aschaffenburg erst ein zweijähriges marokkanisches Kind und dann einen mutigen Deutschen erstach. Zwei Menschen also starben durch diese abscheuliche Tat.
Alle Medien berichteten über die Urteilsverkündigung, doch die wesentliche Information wurde fast überall verschwiegen. Der Afghane war ein ausreisepflichtiger Asylbewerber. Er kam im November 2022 nach Deutschland, das er Ende 2024 wieder verlassen hätte müssen. Aber da in Deutschland die meisten ausreisepflichtigen Asylbewerber im Land bleiben, blieb Enamullah O. bis zu jenem verhängnisvollen 22. Januar 2025, als er in Aschaffenburg zwei Menschen wahllos tötete.
Vor Gericht sagte der psychiatrische Gutachter: „Das primäre Ziel seiner Attacke waren keine erwachsenen Menschen“. Der Afghane habe die „Augen von Agenten“ gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten. Es handele sich um keinen Simulanten. Von paranoider Schizophrenie sei auszugehen.

Der Täter wird auf Kosten des Steuerzahlers in der Psychiatrie untergebracht.
Das macht den Fall noch schlimmer. Deutschland lässt nicht nur jede Menge „Flüchtlinge“ ins Land, die es nicht sind. Nach Deutschland kommen mit dem Asyl-Ticket auch kranke, verworfene Menschen wie Enamullah O.
Deutschland zahlt nicht nur für Asylmigranten, es zahlt auch für Zugewanderte mit monströsen psychischen Defekten – unter Umständen lebenslang. Wann nämlich und ob überhaupt Enamullah O. die Psychiatrie verlassen wird, steht in den Sternen.
Der deutsche Staat und damit der Steuerzahler werden noch lange für die Kosten dieser Migrationskatastrophe aufkommen müssen. Und das Leid der Angehörigen bleibt bestehen.
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