Auf Verfassungsbruch folgt Verfassungsbruch: So erfindet sich die Ampel ihre „Notsituationen“
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Die Ampel hangelt sich von Verfassungsbruch zu Verfassungsbruch. Nicht nur Corona und der Ukraine-Krieg müssen als Begründung für die Aussetzung der Schuldenbremse herhalten. Nun soll auch die Flut im Ahrtal 2021 eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Jahr 2023 erklären. Und für die Zukunft zaubert die Ampel schon die nächste absurde Begründung aus dem Hut: Den Angriff der Hamas auf Israel.
Seit nunmehr vier Jahren herrscht in Deutschland der Notstand. Zumindest wenn man den Haushaltsplänen der Ampel-Koalition und ihrer Vorgänger-Regierung von Union und SPD folgt. Die Corona-Pandemie sorgte in den Haushalten 2020 und 2021 für eine „außergewöhnliche Notsituation“, die sich gemäß Grundgesetz „der Kontrolle des Staates entzog“. Somit konnte erstmals die Schuldenbremse ausgesetzt werden. 2022 diente die Energiepreiskrise infolge des Ukraine-Krieges als Anlass, weitere Schulden aufzutürmen. Diese Krise soll auch 2023 andauern – zumindest sieht es so die Bundesregierung.
Verzweifelt versucht Olaf Scholz (SPD) damit knapp 45 Milliarden Euro zu retten. 43,2 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds und 1,6 Milliarden Euro an Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal sollen nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden, so die Hoffnung des Bundeskanzlers. Die Jahrhundertflut dient als weiterer Anlass, die Schuldenbremse auszusetzen. „Auch durch die Hochwasserkatastrophe 2021 ergibt sich insbesondere in den schwer betroffenen Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine außergewöhnliche Notsituation“, heißt es aus dem Finanzministerium.

Die Ampel hangelt sich von Verfassungsbruch zu Verfassungsbruch.
Die versprochenen Gelder kamen im Ahrtal nie an
Nicht etwa durch Sparen – etwa bei Klimaprojekten, bei der Migration oder beim Bürgergeld –, sondern durch fortwährenden Verfassungsbruch wird also versucht das Geld zu retten. Eine „außergewöhnliche Notsituation“ kann laut Artikel 109/115 des Grundgesetzes jedoch nur dann ausgerufen werden, wenn sich diese Situation „der Kontrolle des Staates entzieht“. Somit stellt sich die Frage: Kann sich eine Flut aus dem Jahr 2021 noch zwei Jahre später der Kontrolle des Staates entziehen? Wohl kaum.
Erst versagte die Regierung den Opfern der Flutkatastrophe die notwendige Hilfe und nun versucht sie aus dem Leid der Menschen Kapital zu schlagen, um ihre eigenen Haushaltstricks zu verstecken. Zur Erinnerung: Die politisch Verantwortlichen aus Bund und Ländern, allen voran die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), hatten den Opfern „schnelle und unbürokratische Hilfen“ versprochen. Doch auch Monate nach der Jahrhundertflut beschwerten sich zahlreiche Anwohner, keine Hilfe zu erhalten. Die versprochenen Gelder seien nie eingetroffen.
Für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal wurde 2021 ursprünglich ein Sondervermögen in Höhe von 30 Milliarden Euro errichtet. Bis Mai 2023 wurden aus dem 30-Milliarden-Euro-Topf laut Bundesregierung jedoch lediglich 2,353 Milliarden Euro abgerufen.
Für die Zukunft gibt es bereits die nächsten Vorschläge
Doch bei den absurden Begründungen aus der Vergangenheit soll es nicht bleiben. Auch für die Zukunft hat die Bundesregierung bereits die passenden Ausreden parat. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich schlug am Dienstag im Bundestag allen Ernstes erneut vor, den Angriff der Hamas auf Israel als Grund für einen neuen Nothaushalt im nächsten Jahr vorzuschieben – und für den Haushalt im Jahr 2025. „Wenn es keine normalen Zeiten gibt, dann kann es auch keinen normalen Haushalt geben“, war sich der 64-Jährige sicher.
Damit hätte der Bundestag sechs Jahre hintereinander einen Notstand erklärt – von 2020 bis 2025. Der Fantasie scheinen keine Grenzen gesetzt. Irgendeine Begründung wird sich schon finden, lautet das Motto der Politik.
Was zum nächsten Problem führt: Obwohl der Nachtragshaushalt 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist – denn welche Notsituation soll eine Flut vor zwei Jahren schon begründen – dürfte es nach jetzigem Stand keine Partei geben, die in Karlsruhe dagegen vorgeht.

Die Schäden im Ahrtal sollen als Begründung für die Notsituation herhalten.
Für eine Normenkontrollklage braucht es 25 Prozent
Die Union könnte klagen, will aber nicht. Die AfD will klagen, kann aber nicht. Der Grund: Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht braucht es mindestens 25 Prozent der Abgeordneten im Bundestag. Die hat die Union, aber nicht die AfD. Die Union prüft laut Medienberichten derzeit nur für den Haushalt 2024 eine Klage, der momentan noch gar nicht vorliegt.
Einzelpersonen können zwar eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Dafür muss der Beschwerdeführer aber aufzeigen, in einem seiner Grundrechte oder seiner grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein. Das dürfte beim Haushalt nicht zutreffen. Karlsruhe könnte den Antrag abschmettern.
Einer Normenkontrollklage hingegen dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben werden. Merz feuerte zwar am Dienstag eine Breitseite gegen die Ampel-Koalition, die CDU will für 2023 jedoch selbst nicht aktiv werden und dürfte einem Antrag der AfD ohnehin nicht zustimmen. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Die Ampel könnte mit ihrem Betrug tatsächlich durchkommen.
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