„Bahnhofsalkoholiker“: Man kann die Frage stellen, ob Herr Habeck nicht zu dünnhäutig für Politik ist
Ein Beitrag von
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Carsten Brennecke
Der Journalist Don Alphonso alias Rainer Maier hatte sich dazu geäußert, wie sich unser Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf Fotos in der Öffentlichkeit, insbesondere in sozialen Medien selbst inszeniert: zum Beispiel lässig und unrasiert im Hoodie auf dem Bahnhofsboden sitzend.
Dazu schrieb er bei X: „ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“
Letztlich wird nur eine Meinung geäußert
Dass sich diese Bewertung eindeutig auf die äußere Erscheinung bezieht und nicht etwa auf das dem Journalisten gänzlich unbekannte Trinkverhalten des Bundeswirtschaftsministers, liegt schon deshalb auf der Hand, weil im Tweet ausschließlich und ausdrücklich ein Vergleich bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds gezogen wird.
Letztlich wird nur die Meinung geäußert, dass sich das betont lockere Erscheinungsbild unseres Bundeswirtschaftsministers teilweise nicht von dem eines Bahnhofsalkoholikers unterscheide – ein reiner optischer Stilvergleich also. Eigentlich also kein Grund zur Aufregung.
Dennoch kam es zu einer anonymen Anzeige wegen Beleidigung. Habeck wird angefragt, ob er einen Strafantrag stellen möchte und zeigt sich erstaunlich dünnhäutig. Er stellt diesen tatsächlich. Nun müsste man eigentlich meinen, dass die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren weglächelt und sofort einstellt. Weit gefehlt: Die Staatsanwaltschaft sah das anders, und so schickte das Gericht einen Strafbefehl über 3200 Euro plus Kosten des Verfahrens an Don Alphonso.
Dagegen hat sich Don Alphonso mit Anwalt Ralf Höcker erfolgreich gewehrt: Wir haben gezeigt, dass Herr Habeck ein bestimmtes Selbstbild prägt, indem auf seinem eigenen Instagramaccount gezielt Bilder in nachlässiger Kleidung von sich selbst im Bahnhofsumfeld und Alkohol in Bierflaschen verbreitet werden und selbst die „Süddeutsche“ sich über seinen wörtlich „Schlabberlook“ mokiert.

Robert Habeck (Grüne) ist für „entspannte“ Outfits bekannt.
Erst in zweiter Instanz kehrte Vernunft ein
Eigentlich eine klare Sache, möchte man meinen, dieser Strafbefehl muss aufgehoben werden. Gleichwohl bestätigte das Amtsgericht Miesbach erstaunlicherweise die Fehlentscheidung.
Erst in nächster Instanz kehrte nun vor dem Landgericht München endlich Vernunft ein: Freispruch für Don Alphonso. Glückwunsch an Don Alphonso und meinen Kollegen Dr. Schmischke, der die Sache gedreht hat!
Dieses unselige Verfahren zeigt: Die völlig unbestimmte Strafrechtsvorschrift § 188 StGB, nach der eine Beleidigung dann, wenn sie aus Beweggründen begangen wird, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und die Tat geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, gehört abgeschafft.
Erstens reichen die Paragraphen zu übler Nachrede und Beleidigung auch für Politiker völlig aus. Zweitens ist es die Aufgabe von Journalisten, auch kritisch in einer Art und Weise zu berichten, die durchaus geeignet ist, das öffentliche Wirken von Politikern zu erschweren.
Und natürlich sagt dieses Verfahren auch etwas über das Selbstverständnis von Robert Habeck. Wenn jede Meinungsäußerung zu einer selbst inszenierten Darstellung gleich zu einer Strafanzeige führt, dann kann man sich die Frage stellen, ob Herr Habeck nicht vielleicht zu dünnhäutig für das politische Geschäft ist ...
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