Wer keine Lust aufs Jobcenter hat, kann seinen Termin aus religiösen Gründen absagen
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Kein Witz: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat kürzlich eine neue Weisung herausgegeben, die es Bürgergeld-Empfängern ermöglicht, Jobcenter-Termine aus religiösen Gründen abzusagen. Wenn das nicht ein himmlisches Geschenk für die Bürokratie ist!
Laut Bild geht die Neuregelung auf die Beschwerde einer Frau zurück: Jobcenter-Termine können abgesagt werden, wenn die arbeitssuchende Person „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“. Die Jobcenter sollen jeden Fall einzeln prüfen, weil die verschiedenen Religionen der Bürgergeld-Empfänger laut BA „unterschiedlich hohe Feiertage“ haben.

Keinen Bock aufs Gespräch mit dem Fall-Manager im Jobcenter? Wenn es auf einen religiösen Feiertag fällt, lässt es sich abwenden.
Angesichts der bekannten Trägheit bürokratischer Prozesse stellt sich mir die Frage, ob entweder alle Absagen pauschal akzeptiert werden oder ob tatsächlich jeder einzelne Fall sorgfältig geprüft wird. Letzteres würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten und die Zahl der „Jobcenter am Limit“-Schlagzeilen weiter in die Höhe treiben.
Zum Heulen komisch
Wie läuft dieser Entscheidungsprozess ab und was wäre ein rechtmäßiger Grund für die Absage? Kann ein in Berlin lebender Bayer einen Jobcenter-Termin am 6. Januar absagen, da der Tag der Heiligen Drei Könige in Bayern ein arbeitsfreier Feiertag ist? Darf ein Scientologe einen Termin absagen, nur weil Tom Cruise Geburtstag hat? Ist es Muslimen gestattet, Termine zu stornieren, wenn sich ein Löwe in ein Wildschwein verwandelt und in der Nachbarschaft sein Unwesen treibt? Schließlich gilt das Schwein im Islam als unrein und jeglicher Kontakt mit ihm als „haram“.
Sollen Jobcenter-Mitarbeiter nun das Alevitentum, Bahaitum, Buddhismus, Christentum, Hinduismus, Islam, Jezidentum, Judentum, Shintō und Sikhismus studieren? Sollten sie auch noch den Taoismus und den Konfuzianismus kennenlernen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein? Was ist mit den tausenden Glaubensgemeinschaften, die sich selbst als Religionen bezeichnen? Wie steht es um die Church of Euthanasia, die 1992 von Chris Korda gegründet wurde und in den USA offiziell als Glaubensgemeinschaft anerkannt ist, obwohl sie Selbstmord und Kannibalismus propagiert? Und dürfen Mitglieder der First Church of Cannabis dem Jobcenter fernbleiben, weil der heilige Dübel ruft?
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Bürokratischer Albtraum
Als Sohn türkischer Einwanderer könnte ich theoretisch einen Jobcenter-Termin im Fastenmonat Ramadan stornieren, obwohl ich gar nicht religiös bin. Aber wie weit geht die bürokratische Kontrolle? Soll das Jobcenter etwa Privatdetektive bezahlen, die mich beschatten, um zu prüfen, ob ich die Moschee besuche oder heimlich vor Sonnenuntergang nasche? Kurz: Diese Regelung riecht nicht nur nach Ärger, sie stinkt geradezu danach. Der immense Aufwand, den diese Überprüfungen erfordern, ist nicht nur totaler Quatsch, sondern auch ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die ernsthaft versuchen, wieder ins Berufsleben einzusteigen.
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Die Bundesagentur für Arbeit mag argumentieren, dass die „grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung“ gewahrt werden muss. Doch wo sollten wir die Grenze ziehen? Und wie kann jemand, der bei klarem Verstand ist, solch einen bürokratischen Albtraum heraufbeschwören? Dies lässt mich wahrlich sprachlos zurück, und daher bleibt mir nur, den heutigen Tag als den „heiligen Tag des Kopfschüttelns über die Bürokratie“ zu erklären.
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