Das Lieferkettengesetz: Das Heil-Gesetz, das alles alles teurer macht und Menschen in den Wahnsinn treibt
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Vor fast genau einem Jahr trat in Deutschland das Lieferkettengesetz in Kraft. Ein Gesetz, das alles teurer macht und verheerende Auswirkungen für den Mittelstand hat. NIUS-Kolumnist Markus Brandstetter erklärt, weshalb das bürokratische Monster schleunigst weg muss.
Dass in Deutschland der Amtsschimmel gerne wiehert, ist ein Treppenwitz seit dem Kaiserreich. Dass unsere ausufernde Bürokratie den Wohnungsbau abwürgt, den Bauern das Leben schwer macht, und den Industriestandort Deutschland gefährdet, hat sich ebenfalls herumgesprochen. Dass aber ein einziges Gesetz ganze Branchen gefährdet, die Preise für so gut wie alles verteuert und dann auch noch gar nichts bringt – das ist selbst für Deutschland und die EU neu.
Die Rede ist vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz. Das kommt in zwei Varianten: einer deutschen und einer EU-Version. Die deutsche Variante ist Anfang Januar 2023 in Kraft getreten, das EU-Lieferkettengesetz wurde jetzt am 14. Dezember beschlossen. Das ganze Gesetzeswerk ist ein ebenso teures wie sinnloses Bürokratiemonster, das verheerende Auswirkungen auf den Handel zwischen den EU-Ländern und dem Rest der Welt haben wird.
Warum kam dieses Monstergesetz zustande, was steht drin und wieso werden seine Auswirkungen verheerend sein?
Alle Lieferanten müssen bis ins letzte Glied überwacht werden
Hinter dem Gesetz steht die Vorgabe, dass Unternehmen Umwelt- und Menschenrechte beachten, aber nicht nur in der Zentrale in Deutschland oder einem EU-Land, sondern an allen Standorten im Ausland und insbesondere auch bei Zulieferern, die gar nicht zum Unternehmen gehören.
Mit Umwelt- und Menschenrechten sind gemeint: Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung; Schutz vor Landraub; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Recht auf faire Löhne; Recht, Gewerkschaften zu bilden und Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen. Alle EU-Länder sind mit einem solch dichten Geflecht aus Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen überzogen, dass Unternehmen in der EU nur selten gegen Umwelt- und Menschenrechte verstoßen, und tun sie es doch, empfindlich bestraft werden. Dafür hätte es also überhaupt kein neues Gesetz gebraucht.

Alle weltweiten Lieferketten sollen genau überprüft werden.
Aber das ist auch gar nicht die Stoßrichtung des EU-Lieferkettengesetzes. Dieses neue Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern ab Januar 2024 dazu, seinen Zulieferern dieselben Standards vorzuschreiben, die in der EU-Zentrale gelten. Zulieferer sind in der Regel aber Fremdfirmen, oft in fernen Ländern, denen die deutsche Zentrale, abgesehen von Produktspezifikationen, nichts vorschreiben kann, weil die Zulieferer in anderen Kulturen nach anderen Gesetzen produzieren. Trotzdem sollen deutsche Unternehmen nun für echte oder vermeintliche Verstöße ihrer Zulieferer in deren Heimatländern haften und im Schadensfall hohe Bußgelder bezahlen – Bußgelder, die bis zu zwei Prozent vom weltweiten Jahresumsatz betragen können. Bei Großunternehmen kommen damit schnell Millionensummen zustande.
Negative Auswirkungen sind jetzt schon spürbar
Um diesen Strafen zu entgehen, müssen EU-Unternehmen nun all ihre Lieferanten auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben des Lieferkettengesetzes nicht nur verpflichten, sondern überwachen. Ein Beispiel: Eine deutsche Textilkette, die Sweater, T-Shirts und Polohemden in Bangladesch produzieren lässt, muss ab sofort ihren Zulieferer in Dhaka regelmäßig darauf überprüfen, ob bei ihm Kinder arbeiten, Arbeiter diskriminiert, die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz eingehalten, angemessene Löhne bezahlt und Umweltrisiken vermieden werden.
Überprüfen bedeutet, dass für den Lieferanten im fernen Bangladesch im deutschen Stammhaus extra ein Risikomanagement etabliert, Beschwerdeverfahren für Bangladeschis eingerichtet und ein Jahresbericht zu Risiken und künftigen Maßnahmen veröffentlicht werden muss. Unterläuft die Textilfabrik in Bangladesch die EU-Vorschriften, was in einem der korruptesten Länder der Welt oft vorkommt, dann haftet der deutsche Unternehmer plötzlich für Gesetzesverstöße 9000 Kilometer weit entfernt, obwohl er die Einhaltung von Recht und Gesetz in Bangladesch weder kontrollieren noch Verstöße dagegen verhindern kann.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einem Meilenstein.
Obwohl das deutsche Lieferkettengesetz erst am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, sind die negativen Auswirkungen jetzt schon spürbar. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat ausgerechnet, dass die deutschen Bekleidungsimporte aus Bangladesch und Pakistan in nur zehn Monaten um 20 Prozent zurückgegangen sind. Das führt bei den deutschen Importeuren, die jetzt hektisch alternative Hersteller finden müssen, zu höheren Kosten und für Kunden in Deutschland zu entsprechend höheren Preisen – bringt den Näherinnen in Bangladesch aber gar nichts, denn die produzieren jetzt für Abnehmer aus Ländern, die kein Lieferkettengesetz haben.
Consultants verdienen, Unternehmen und Arbeiter verlieren
Noch ein Beispiel aus dem Maschinenbau: Die Schultheiß-Gruppe in Baden-Württemberg produziert mit 18.000 Mitarbeitern computergesteuerte Werkzeugmaschinen und erwirtschaftet damit einen Umsatz von sechs Milliarden Euro. Schultheiß hat 15.000 Lieferanten auf der ganzen Welt, davon 7.000 außerhalb der EU – und die müssen jetzt alle darauf überprüft werden, ob sie sie den Vorschriften des Lieferkettengesetzes gehorchen oder nicht. Das wird Jahre dauern, Millionen verschlingen, eine eigene Abteilung im Haus erfordern und zahllose Seiten an Fragebögen, Unterlagen und Dokumentationen generieren.
Und dennoch wird dieser ganze exorbitante Aufwand nur den Anwälten, Beratern und Consultants von Schultheiß etwas bringen (üppige Honorare), nicht aber den Arbeitern von Zulieferern der Gruppe, denn selbst ein so großes und schlagkräftiges Unternehmen wie Schultheiß ist niemals in der Lage, alle seine Zulieferer weltweit zu kontrollieren und bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz wirklich etwas zu unternehmen.
Das Gesetz, von SPD-Minister Hubertus Heil als „Meilenstein im Wandel zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Grenzen unseres Planeten respektiert“, angepriesen, wird nichts von den hochgesteckten Gutmenschen-Zielen seiner Schöpfer erreichen. Menschen und Umwelt wird es dort, wo die Zulieferer der deutschen Wirtschaft sitzen, aufgrund dieses weltfremden Gesetzes um kein Jota besser gehen.
Deutsche Unternehmen aber werden dadurch mit hohen Kosten, einem Riesenaufwand und gestörten Betriebsabläufen konfrontiert, was die ohnehin angeschlagene deutsche Wirtschaft weiter belastet und auf die durch Inflation und Betriebsschließungen ohnehin gebeutelten Konsumenten durchschlägt.
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Markus Brandstetter
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