Das versteht kein Mensch: Kandidaten mit den meisten Stimmen kommen nicht mehr ins Parlament. Warum soll ich überhaupt noch wählen gehen?
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das 95 Prozent aller Wähler ratlos zurücklässt. Die Zahl 95 ist geschätzt, vielleicht sind es auch 98 Prozent. Unter 90 Prozent bestimmt nicht, da lege ich mich fest. Es sind alle diejenigen, die nicht verstehen, worum es geht. Und die für sich mitnehmen müssen – Kandidaten mit den meisten Stimmen kommen unter Umständen nicht mehr ins Parlament, vielleicht auch mein Kandidat.
In dem 72 Seiten langen Urteil geht es vor allem um die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate und deren Bedeutung für die Zusammensetzung des Parlamentes. Leider muss man nach Lektüre des umfangreichen Dokuments zu dem Ergebnis kommen: Es ist egal, was ich wähle. Unter bestimmten Umständen kommt mein Kandidat (obwohl er die meisten Stimmen geholt hat) gar nicht ins Parlament. Da schließt sich die Frage an: Warum soll ich überhaupt noch wählen gehen?

Die Vorsitzende Richterin Doris König (Mitte) und ihre Kollegen bei einer mündlichen Verhandlung im April zur Wahlrechtsreform.
Versuchen wir es mal mit den Fakten: Die von der Ampel-Koalition eingeführte Wahlrechtsreform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neureglung verabschiedet hat (AZ 2 BvF 1/23 u.a.).
Überhang- und Ausgleichsmandate: gestrichen
Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen durchgesetzte Neureglung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden – verglichen mit dem aktuellen Stand um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.

Die Größe des Bundestags soll sich künftig stark verändern.
Um das zu erreichen, hat die Koalition Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durften sie dann behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.
Dass die Ampel die Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen hat, ist aus Sicht der Karlsruher Richterinnen und Richter verfassungskonform.
In Karlsruhe war gegen das Gesetz die bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die Linke im Bundestag sowie die Parteien CSU und Linke vorgegangen. Zudem hatten mehr als 4000 Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Folgen des Urteils treffen sowohl die Kandidaten als auch die Wähler
Ein Kandidat, der seinen Wahlkreis gewinnt, kann sich künftig nicht mehr sicher sein, auch das Mandat zu bekommen und in den Bundestag einzuziehen, wenn seine Partei insgesamt zu wenige Stimmen bekommen hat. Es gibt damit keinen sicheren Weg mehr ins Parlament, es sei denn, man hat einen regelrechten Heimspiel-Wahlkreis, den man mit breiter Mehrheit gewinnt.
Mit anderen Worten: Er muss sich von Parteifunktionären und -strukturen abhängig machen, um einen guten Listenplatz zu bekommen, sonst war der teure und anstrengende Wahlkampf womöglich vergebens. Grund zum Jubel für die Partei-Hierarchen und ihre Hinterzimmer-Macht!
Und für den Wähler wird gänzlich undurchschaubar, ob er mit seiner Stimme nun einen Kandidaten in den Bundestag schickt oder nicht. Wählen wird ein wenig zum Lotto! Hat der Kandidat im Wahlkreis mit großem Abstand (z.B. 28 Prozent) vor seinen Verfolgern (mit 13 oder 18 Prozent) gewonnen, so kann er künftig trotzdem leer ausgehen, wenn in anderen Wahlkreisen die Kandidaten etwa mit 36 Prozent ihren Wahlkreis geholt haben, obwohl ihnen der nächste Kandidat mit nur einem Punkt Unterschied auf den Fersen war. Der Unterstützer des ersten Kandidaten hat keinen Einfluss darauf, ob er seinen Kandidaten gewählt hat oder wo sonst ein Vertreter der präferierten Partei in den Bundestag einzieht.

Wo rote Punkte sind, gewinnt jemand den Wahlkreis, kommt aber nicht in den Bundestag.
Das versteht am Ende kein Mensch mehr. Und es schwächt das Parlament, weil weniger wirklich unabhängige Kandidaten einziehen, die sich leisten können, gegen die eigenen Parteifürsten unabhängig das Wort zu führen.
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