Ministerin Nancy Faeser (SPD) gehen die Nerven durch, weil BILD ihre Methoden mit der DDR vergleicht
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Puh! Da ist die Amtswürde für einen Moment aber mal komplett verschwunden …
Es gab Zeiten, da war es in der Bundesrepublik tabu, dass aktive Politiker öffentlich Medien wegen kritischer Berichterstattung schelten. Kanzler Helmut Kohl († 2017) boykottierte den Spiegel, Kanzlerin a.D. Angela Merkel (beide CDU) gab der Bild jahrelang keine Interviews. Sich aber über missliebige Medien zu beschweren, galt nicht nur als dünnhäutig, sondern vor allem auch als jemand, der ein Problem mit Pressefreiheit und Medienunabhängigkeit hat. Diese Maßstäbe gelten für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht mehr.
Mit Demagogie für die Demokratie
Sie macht gar nicht erst einen Hehl daraus, wenn ihr Berichterstattung freier Medien nicht passt. Als in der jüngsten Ausgabe der Bild am Sonntag Verfassungsrechtler das Vorgehen der Ministerin als Angriff auf die Meinungsfreiheit bezeichneten und ihre Methoden mit der DDR-Zeit verglichen, schrieb Faeser auf Twitter (X): „Der Versuch, den Kampf gegen Rechtsextremismus als Eingriff in die Meinungsfreiheit zu diskreditieren, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Wir bekämpfen Hasskriminalität, weil sie zu mörderischer Gewalt wie dem Attentat auf Dr. Walter Lübcke geführt hat.“
Das ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert: Öffentliche Medienschelte ausgerechnet von der Bundesinnenministerin, die qua Amt auch Hüterin der Verfassung und damit auch der Meinungs- und Pressefreiheit sein sollte, wäre im Grunde schon ein Vorgang für sich. Den Mord an dem Kasseler Regierungsdirektor Walter Lübcke in Dienst zu nehmen für Sätze wie „diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, grenzt an Demagogie und bedeutet im Kern nichts anderes, als böse Gedanken zu verfolgen, aus denen böse Taten entstehen könnten. Von einer „Herrschaft des Verdachts“, hat der CDU-Politiker Philipp Amthor dieser Tage zu Recht im Bundestag gesprochen, die ausdrücklich vom Grundgesetz nicht gedeckt ist.
DDR-Vergleich: nicht originell, aber treffend
Und drittens weiß die Juristin Faeser natürlich, dass „Hasskriminalität“ klare Delikte sind, die aus niederen Motiven begangen werden. Meinungen zu verfolgen oder auch nur im Blicke behalten zu wollen, bei denen man vermutet, dass sich aus ihnen Straftaten ergeben könnten, ist ausdrücklich nicht gemeint. Wer Migration begrenzen will, befindet sich nicht in einer gedanklichen Vorstufe zum Brandsatz auf ein Asylbewerberheim, wer die Regierung kritisiert, plant deshalb noch lange keinen Sturm auf den Reichstag, und eine 16-jährige Schülerin, die Sympathien für die AfD erkennen lässt, darf deshalb noch lange keinen „Besuch“ von der Polizei bekommen. Letzterer Vorgang, über den auch NIUS schon berichtet hat, war übrigens der Anlass für den Bild-Beitrag.
Das Gegenteil ist richtig: Faeser muss für die maximale Weite des Meinungsfreiraums innerhalb des Verfassungsbogens sorgen, anstatt den Eindruck zu erwecken, jeder müsse seinen Nebenmann im Blick behalten und anstößiges Verhalten melden. Dass eine 16-Jährige wegen völlig legaler Posts eine „normenverdeutlichende Ansprache“ der Polizei bekommt, müsste den Protest der Bundesinnenministerin auf den Plan rufen und keine Rechtfertigung öffentlicher Verdachtsschöpfung.
Und auch den DDR-Vergleich muss sich Faeser gefallen lassen. Und das nicht, weil er besonders originell wäre, sondern weil er stimmt.
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