Nicht „gesichert rechtsextrem“, kein „Masterplan“: Wie zwei Gerichtsurteile die linke Macht zertrümmern
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Pauline VossEs sind zwei Urteile, die die linke Macht untergraben. Im Februar gab das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD statt, die sich gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz zur Wehr setzte. Und nun untersagt das Landgericht Berlin II dem linken, mit Steuergeld geförderten Medienhaus Correctiv, die zentralen Sätze seiner Geheimplan-Recherche weiter zu verbreiten.
Die Recherche, die am 10. Januar 2024 erschien und von den Autoren im Stil eines Theaterstücks verfasst wurde, schlug in Deutschland ein wie eine Bombe. Correctiv suggerierte, bei einem geheimen Treffen in Potsdam hätten rechte Aktivisten und Politiker, vornehmlich der AfD, einen Plan geschmiedet, um deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund abzuschieben. Von einem „Masterplan“ war im Text die Rede, es wurden Bezüge zur Wannseekonferenz und zu Deportationsplänen der Nationalsozialisten hergestellt. Millionen Menschen gingen in der Folge auf die Straße, keine vier Tage nach Erscheinen der Recherche standen der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in Potsdam in der ersten Reihe der Demonstranten, gehüllt in Schals des lokalen, steuerfinanzierten Bündnisses „Potsdam bekennt Farbe“.
Das Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt nun, was Kritiker von Beginn an monierten: Der vermeintliche „Geheimplan“ ist ein linkes Phantasma. Es spricht nicht weniges dafür, dass mit der Enttarnung dieser Halluzination eine Ära enden wird, in der die Zuteilung demokratischer Grundrechte vom psychiatrischen Befund des linken Lagers abhängt.

Das Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ wird mit Geldern der Stadt finanziert – den Vorsitz übernimmt dabei der Bürgermeister.
Kernaussagen verboten
Drei zentrale Sätze hat das Landgericht Berlin Correctiv untersagt. Erstens das Fazit: „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“ Zweitens die Aussage, der rechte Aktivist Martin Sellner habe auf dem Potsdamer Treffen über eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ referiert. Außerdem die Behauptung: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“
Damit greift ein Gericht erstmals die Kernaussagen des Correctiv-Textes an und verbietet die Verbreitung dessen zentraler Passagen. Die Erzählung, dass ein „Masterplan“ zur Ausweisung von Deutschen mit Migrationshintergrund geschmiedet worden sei, jene Erzählung also, die Millionen Bürger auf die Straße trieb und zum Treibstoff des linken Macht-Getriebes wurde, wird durch das Urteil als Unwahrheit enttarnt.

Der rechte Aktivist Martin Sellner mit seinem Buch „Remigration – ein Vorschlag“ bei einer Veranstaltung im Januar 2026.
„Kein konkretes politisches Ziel“
Die Entscheidung folgt auf ein vorangegangenes bahnbrechendes Urteil, bei dem es ebenfalls um die AfD ging. Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf. Zentral war auch für dieses Urteil die Remigrations-Frage. In der Pressemitteilung zum Urteil schrieb das Gericht: „Aus dem unklaren Begriff ‚Remigration‘ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen. Mangels konkreterer Darlegung spezifisch verfassungsfeindlicher Absichten in Bezug auf die Umsetzung einer sogenannten Remigrationspolitik sind solche nicht ersichtlich.“ Bedeutet: Das Gericht erkannte keine hinreichenden Belege dafür, dass die AfD Abschiebungen oder Deportationen deutscher Staatsbürger plant.
Explizit schrieb das VG Köln, dass der Verfassungsschutz im gerichtlichen Verfahren keine Belege für „‚Geheimziele‘ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen“ präsentiert habe und dass diese auch sonst nicht ersichtlich seien. Es gibt also weder „Geheimziele“ noch einen „Geheimplan gegen Deutschland“ – so hatte Correctiv seine Recherche betitelt. Die Urteile aus Köln und Berlin entlarven damit eine der wirkmächtigsten linken Methoden zur Verunglimpfung der Opposition: Die Behauptung, vermeintliches Geheim-Wissen über die Machenschaften der AfD zu haben, diente den Behörden als Rechtfertigung für den Ausschluss der Partei aus dem politischen System.
Der Verfassungsschutz wollte das Gutachten, auf dem die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ beruhte, geheim halten, obwohl sich dieses lediglich aus öffentlich zugänglichen Informationen speiste. Auch Correctiv suggerierte mit seiner Rede vom „Geheimplan“ wie auch durch den raunenden Ton seiner Recherche, dass sich hinter den für alle überprüfbaren öffentlichen Verlautbarungen der AfD eine viel gefährlichere Wahrheit verberge, von der nur Eingeweihte wüssten. Ebendieses erfundene Herrschaftswissen wird durch die beiden Urteile als das enttarnt, was es immer war: eine Lüge.
Was bleibt, ist eine Erkenntnis, die jeden Demokraten erfreuen müsste und die doch das linke Lager erschüttert wie kaum etwas sonst: Die AfD ist nach allen vorliegenden Informationen eine ganz normale Partei und keine Nazi-Vereinigung. Wie bei jeder Partei, kann man ihr politisch nahe oder fern stehen, kann man ihre Forderungen und ihren Stil mögen oder ablehnen, hat sie wie jede Partei sympathische und unappetitliche Gestalten in den eigenen Reihen und reagiert – ebenfalls wie nahezu jede Partei der Gegenwart – weinerlich-autoritär auf Kritik. Es gibt jedoch keine hinreichenden Belege dafür, dass sie die Verfassung außer Kraft setzen möchte.
Die Linken bringt diese Nachricht in Bedrängnis. Denn ihre gesamte Macht beruht auf der steuerfinanzierten Erzählung, dass jegliche Alternative zur eigenen Politik im Vierten Reich münden würde. Die moralische Erpressung der eigenen Bevölkerung und das absichtliche Schüren irrationaler Ängste sind das Einzige, was diesem eigentlich längst abgewählten politischen Lager bleibt, um die rechtskonservative Mehrheit von der Macht fernzuhalten.

Auch die „Omas gegen Rechts“ demonstrierten gegen den „Geheimplan“.
Millionen für die „Brandmauer“
Hunderte Millionen Euro Steuergeld sind in den vergangenen Jahren in die Aufrechterhaltung der sogenannten „Brandmauer“ geflossen. Die Correctiv-Recherche führte im ganzen Land zu pseudo-religiösen Erweckungserlebnissen: Bürger gründeten Bündnisse „gegen Rechts“, die der Staat über seine Fördertöpfe wie „Demokratie leben!“ großzügig finanzierte. Mit Steuergeld wurde gegen die Opposition demonstriert, die Omas des ganzen Landes verließen die Skat-Tische und vereinigten sich „gegen Rechts“, sagten einem ganzen politischen Lager den Kampf an.
Die linken Parteien unterwarfen erst ihren Europawahlkampf 2024 und dann ihren Bundestagswahlkampf 2025 dem Kampf „gegen Rechts“. Nachdem Friedrich Merz’ Union im Bundestag gemeinsam mit der AfD für die Verschärfung der Migrationspolitik gestimmt hatte, reaktivierten die Ampel-Parteien SPD und Grüne die steuerfinanzierten Massen, die ein Jahr zuvor gegen Correctiv auf die Straße gegangen waren, um sie gegen die Opposition zu mobilisieren. Der Anti-Rechts-Wahlkampf ist das Einzige, was einer argumentativ ausgehöhlten Linken bleibt.
Die beiden Urteile bieten nun die Chance, diese bundesrepublikanische Monotonie zu stören. Zwar werden die Linken selbst kaum von ihren Hirngespinsten ablassen. Doch ihre Überzeugungskraft schwindet, wenn ihre Argumente von Gerichten zerpflückt werden. Den Realitätscheck, zu dem weite Teile des linken medial-politischen Komplexes nicht willig oder fähig waren, haben nun zwei Gerichte geliefert.
Lesen Sie auch: Gericht untersagt Correctiv zentrale Aussagen zum „Potsdamer Treffen“
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