Niemand darf nachts fliegen – die Außenministerin schon: Baerbock und die Rückkehr zum Ständestaat
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Die Grünen hatten sich im vergangenen Wahlkampf noch für eine „klimagerechte Besteuerung von Flügen“ ausgesprochen. Vor allem Kurzstrecken sollten damit so teuer werden, dass sie sich keiner mehr leisten kann. Das ist gelungen, immer weniger Deutsche fliegen Kurzstrecke. Nachts fliegt sowieso niemand mehr, es herrscht fast überall in Deutschland ein Nachtflugverbot. Das ist ein durch Gesetz, Verordnung oder eingeschränkter Behördengenehmigung festgelegtes Verbot, das nur bei Rettungsflügen sowie „hoheitlichen Flugverkehr für Politiker, Polizei und Militär aufgehoben werden kann“, heißt es in der gesetzlichen Regelung. Auch die Lärmemissionen der Triebwerke spielen eine Rolle.
Der Begriff „hoheitlicher Flugverkehr“ hat bei Bundesaußenministern Annalena Baerbock eine fast makabre wörtliche Bedeutung. Sie nutzte diese altertümlich klingende Sonderklausel, um die 181 Kilometer kurze Strecke von Frankfurt nach Luxemburg für sich zum Fliegen zu nutzen. Ein Normalbürger hätte gesagt: Entweder du guckst das EM-Gruppenspiel Deutschland gegen die Schweiz in Frankfurt und quälst dich in der Nacht nach Luxemburg, wenn du da am nächsten Morgen pünktlich sein musst. Oder du verzichtest auf das eine oder das andere. Beides geht nicht? Falsch – du musst nur „hoheitliche Aufgaben“ haben, wie eben Frau Baerbock.

Vielfliegerin Baerbock auf dem Weg nach Warschau
Das Magazin Focus hat ein paar interessante Zahlen errechnet. Die Zugverbindung über Koblenz und Trier ist ungefähr 300 Kilometer lang. Bei ungefähren Emissionen der Bahn von circa 44 Gramm CO2 pro Person und Kilometer wären ungefähr 0,01 Tonnen des Treibhausgases auf das Konto der Außenministerin gegangen. Ihre Flugreise dauerte nur 35 Minuten. Geschätzte Klimabilanz ihres Fluges: 2 Tonnen CO2. Privatjets stoßen pro Person und Kilometer ungefähr 1300 Gramm CO2 aus. Die beste Alternative wäre das Auto gewesen – mit einem Mercedes-Benz EQS hätte sie sich bequem und klimafreundlich in weniger als drei Stunden nach Luxemburg fahren lassen können. Tat sie aber nicht.
Die deutsche Sprache hat für ein derart rücksichtsloses Verhalten – auch gegenüber den eignen vorher gepredigten Regeln – den herrlichen Ausdruck „nach Gutsherrenart“. Das bedeutet, jemand macht, was er will – ohne Rücksicht auf andere. Da herrscht Gleichberechtigung, wie man am überflüssigen Flugverhalten der Annalena Baerbock erkennen kann. Mit anderen Worten: Der „Gutsherr“ kann auch eine „Gutsfrau“ sein.
Millionen Menschen fragen sich: Warum darf eine Ministerin, was ich nicht darf? Einfach mal so nachts in den Flieger steigen und irgendwo hinfliegen. Denn ich muss ja am nächsten Morgen auch ausgeschlafen sein. Fragen Sie mal die Urlaubsflieger, die sich um 3.30 Uhr an der Sammelstelle aufreihen müssen, um pünktlich den Flieger nach Deutschland zu erreichen. Die müssen ausgeschlafen sein, weil sie ihren Kindern am nächsten Tag pünktlich das Frühstücksbrot für die Schule einpacken müssen.
Dies alles gilt für eine Ministerin nicht, wie wir gerade sehen. Mich erinnert es an die mittelalterliche, ständische Gesellschaft.. Das Drei-Stände-System bestand aus drei Gruppen: dem Adel, den Geistlichen („Klerus“) und den Bauern. Vereinfacht gesagt: Der Adel durfte alles, die Bauern durften nichts.
Eigentlich gibt es keine Stände mehr in Deutschland, Frau Baerbock. Oder doch?
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