Reform des Unterhaltsrechts: Väter zur Zielscheibe erklärt
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Die Ampelregierung nimmt das Unterhaltsrecht ins Visier. Der kinderlose Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stuft das Unterhaltsrecht als „überholt“ ein. Endlich, so verstieg ich mich der Vorstellung, wird eine unter grüner Beteiligung geführte Bundesregierung sich den unhaltbaren Zuständen im deutschen Familienrecht annehmen.
Schließlich gilt im allgemeinen Sprachgebrauch das Motto: „Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und ist grün.“ Begriffe wie Selbstbestimmungsrecht und Identitätspolitik wiesen für mich eindeutig in die Richtung, demnächst als unterhaltszahlender Vater mit weniger unterhaltsrechtlichen Ungerechtigkeiten rechnen zu müssen. Zukünftig werde ich nicht mehr nur als der „Erzeuger“ wahrgenommen, träume ich. Die in den Jugendämtern, Familiengerichten und sozialpädagogischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (familienrechtliche Institutionen) weitverbreitete Devise mit Blick auf den Vater „Drei Minuten Rittmeister und 25 Jahre Zahlmeister“ wird bald der Vergangenheit angehören. Das Weltbild in den Amtsstuben wird sich zugunsten der Väter entwickeln, dachte ich. Doch weit gefehlt. Pure Enttäuschung steigt in mir auf.
Unhaltbare Zustände im deutschen Familienrecht
Väter werden jetzt offenbar vom Bundesjustizminister zur unterhaltsrechtlichen Zielscheibe erklärt. Die Reform soll vorsehen, dass hauptsächlich das Kind betreuende Elternteil finanziell entlastet wird. Die traditionelle Regel, die Mutter erzieht und der Vater zahlt, gelte nach Auffassung des Justizministers heute nicht mehr.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesministerium der Justiz zu seinen Reformvorschlägen für das Unterhaltsrecht. Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten.
Diese politische Bestandsaufnahme könnte in die aus Vätersicht notwendige Richtung führen – tut sie aber nicht. Um es ganz unmissverständlich zu sagen: Mütter sind in vielen real vorherrschenden familiären Situationen gleichermaßen von den familienrechtlichen Ungerechtigkeiten betroffen. Das erwähne hier ausdrücklich. Ich habe es hier nicht auf die Frauen und Mütter abgesehen, sondern auf die unhaltbaren Zustände im deutschen Familienrecht. Diese bedürfen in der Tat einer Revision, Neujustierung und einer vollumfassenden Reform, die final auch als solche zu bezeichnen ist.
Nach meiner persönlichen Einschätzung bleibt die FPD des Bundesjustizministers ihrer Tradition als Partei der Besserverdienenden und Unternehmer („Mövenpickpartei“) treu. Mit der Reform will Minister Buschmann vordergründig Väter zu mehr Kinderbetreuung motivieren. Soweit so gut. Aber: Mütter sollen wieder vermehrt einer beruflichen Beschäftigung nachgehen können. Damit stellt die FDP den Arbeitsmarkt mit der Reform in den Mittelpunkt, nicht aber die Kinder. Ein freidemokratischer Schelm, wer Böses dabei denkt. Die unterhaltsrechtliche Entstellung des FDP-Justizministers lässt sich nicht weiter verleugnen.
Väter können es emotional schwer ertragen
Das Kindeswohl wird seinem Wortlaut heute nicht gerecht und verhindert häufig innerhalb der Vater-Sohn-Beziehung eine gesunde emotionale Entwicklung. Aktuell ist der Begriff Kindeswohl ein Euphemismus für einen Kindesentzug gegenüber dem Vater. Das Kindeswohl wird in unserer Gesellschaft pervertiert. Für in dieser Weise „gestrickte“ Mütter ist es für sie im Konzert der familienrechtlichen Institutionen leicht, den Vater gegenüber dem gemeinsamen Kind auszubooten.
Väter können das emotional in zahlreichen Fällen nur schwer gefühlsmäßig ertragen. Der Gesellschaft und besonders den Jugendämtern und Familiengerichten ist diese unmenschliche Situation mutmaßlich gleichgültig. Es geht ihnen ja vordergründig um das „Kindeswohl“.
Es existieren fundamentale familienrechtlich- und unterhaltsrechtliche Herausforderungen für den FDP-Bundesjustizminister Buschmann. Das hat wurde richtig und wichtig erkannt. Doch diese werden offenkundig einseitig zugunsten des Arbeitsmarktes beiseitegeschoben.
Die Eckpunkte der Unterhaltsreform liegen freilich noch nicht auf dem Tisch. Doch wehret den Anfängen! Schon jetzt ist klar, dass die Reform des FDP-Bundesjustizministers grundlegend an der Lebenswirklichkeit vieler Väter und Mütter vorbeigeht. 800.000 Kinder bekommen nach Auskunft des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) keinen Unterhalt. Für diese 47 Prozent springt der Steuerzahler im Rahmen des sogenannten „Unterhaltsvorschusses“ ein. Erfolgreich werden diese Vorauszahlungen nur in einem sehr geringen Maße zurückgefordert. Die Kinderarmut in Deutschland steigt und steigt im Sozialstaat Deutschland. Ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
Jugendämter legen Vätern Steine in den Weg
Weshalb werden die seit Jahren bekannten Probleme politisch nicht lösungsorientiert angegangen? Dazu schweigt der FDP-Minister der Justiz ganz laut. Für mich ist es in keinster Weise nachzuvollziehen, dass Väter ihren finanziellen Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommen. Hier sollten sich die betroffenen Väter an die Nase fassen und ihr Verhalten zugunsten ihrer Kinder überdenken.
Vätern werden in Deutschland von den Jugendämtern, Familiengerichten und den Müttern dermaßen familienrechtliche Steine in den Weg gelegt, wenn es ihnen darum geht, mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes übernehmen zu wollen.
Die „Erzeuger“ werden degradiert und sind den Müttern häufig ausgeliefert. Der weibliche Elternteil genießt heutzutage gegenüber den zuständigen familienrechtlichen Institutionen einen besonderen, nicht nachvollziehbaren Schutz. Der Vater ist schädlich für die Erziehung des gemeinsamen Kindes oder stört das harmonische Verhältnis zwischen Mutter und Kind. Vor dem Hintergrund dieses „argumentativen Gefälles“ (wie es Juristen bezeichnen) droht den Vätern folglich der Entzug des Sorgerechtes.

Eine Mutter hält ihr Kind an der Hand.
Eine in vielen Fällen nicht umsetzbare Umgangsvereinbarung tritt an die Stelle des gesunden Menschenverstandes: Das Kind hat einen Anspruch auf Vater und Mutter. Das ist jedoch bei den familienrechtlichen Institutionen so definitorisch nicht angekommen.
Das sinnvoll gedachte Wechselmodell (Doppelresidenz), nachdem sich Vater und Mutter die Betreuung innerhalb der Woche gleichmäßig aufteilen, sollte der äquivalenten Erziehung dienen. In der Praxis gerät sie jedoch zur Farce. Auf den Punkt: Lehnt die Mutter die Doppelresidenz ab, schaut der Vater in die Röhre. Es müsste lauten: Weigert sich die Mutter, dann wird das Wechselmodell von Amts wegen organisiert. So wird ein Schuh daraus, Herr Minister Buschmann.
Das Unterhaltsrecht gehört reformiert
Auch die Ermittlung des Kindesunterhaltes („Düsseldorfer Tabelle“) gehört unter die Lupe genommen. Weshalb werden Ein-Kind-Väter finanziell so gestellt, als hätten sie zwei Kinder? Die tatsächlich mit der Kindesbetreuung verbundenen Kosten bleiben unberücksichtigt. Fahrtkosten, Kosten für Nahrung und Kleidung oder Eintrittspreise für Freizeitbeschäftigungen werden in keiner Weise bei der Festsetzung des Unterhaltes kalkuliert. Sind diese unterhaltsrechtlichen Regelungen etwa gerecht?
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Richtig ist: Das Unterhaltsrecht gehört reformiert. Jedoch hat sich die Reform an den familiären Realitäten zu orientieren. Väter und Mütter müssen von den zuständigen Institutionen auf Augenhöhe behandelt werden. Der Kindesunterhalt hat sich an den finanziellen Lebenswirklichkeiten mit Blick auf die tatsächlichen Kosten für die Betreuung zu orientieren. Selbstverständlich sind die Jugendämter und die Familiengerichte verstärkt einer Revision zu unterziehen, damit Väter und Mütter gleichberechtigt ihrer Erziehungsaufgabe gerecht werden können. Das dies seit Jahrzehnten in Deutschland nicht gegeben ist, ist der eigentliche politische Skandal!
Herr Bundesminister Marco Buschmann, es gibt familien- und unterhaltsrechtlich einiges zu tun. Packen sie es unter dem Blickwinkel des gesunden Menschenverstandes und der Wahrnehmung der gesellschaftlichen Realität an. Dann gelingt ihnen eine wirkliche Reform. Sorgen Sie dafür, dass sich unsere Gesellschaft den Vätern gegenüber ehrlich macht. Ferner gilt auch für den Bundesjustizminister die Formel: Nach der Wahl ist vor der Wahl! Väter sind Wähler.
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Zur Person: Jens Biedermann ist Vater eines 16-jährigen Sohnes. Er kämpft seit 15 Jahren für seine Rechte als Vater und ist ausgewiesener Kenner der familien- und unterhaltsrechtlichen Zustände in Deutschland.
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