Schuh-König Deichmann beklagt „Regulierungs-Tsunami“
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Wenn Europas erfolgreichster Schuh-Händler Heinrich Deichmann vor einem „Regulierungs-Tsunami“ in Deutschland warnt, „der sich ändern müsse“, ist das ein Alarmruf, den man nicht überhören sollte.
Die Deichmann SE hat 49.000 Mitarbeiter weltweit, die für 4700 Läden in 34 Ländern produziert – jede Zahl ein Beleg für grandioses Unternehmertum. Aber Deichmann sagt in der „Neuen Zürcher Zeitung“: „Die Bürokratie macht uns zu schaffen. Da kommt allerdings viel aus Brüssel. Es geht nicht nur ums Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sondern um unzählige Regularien wie die Entwaldungsverordnung oder die Ökodesign-Richtlinie und vieles mehr. In den letzten zwei Jahren hat es einen wahren Regulierungs-Tsunami gegeben. Das muss sich ändern.“

Schuh-Händler Heinrich Deichmann
Wer hat sich nur diese Namen ausgedacht?
Die Bürokratie in Deutschland erkennt man schon an den Namen. Wer hat sich das Wort „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ausgedacht? Oder auch den kraftvollen Begriff „Entwaldungsverordnung“, mit dem sich Heinrich Deichmann rumschlagen muss? Niemand weiß genau, wem solche Begriffe eingefallen sind. Aber es gibt sie – und sie müssen eingehalten werden. Der Begriff „Bürokratie“ kommt übrigens aus dem Französischen und bedeutet „Herrschaft der Verwaltung“. In einer Bürokratie ist alles genau geregelt und streng geordnet, jeder hat seine klar umschriebene Aufgabe. Vorschriften legen genau fest, wie gehandelt werden muss.
Die Bürokratie selbst haben die alten Ägypter erfunden. Die hatten schon 3000 Jahre vor uns eine hoch entwickelte staatliche Verwaltung, auf der auch unsere Bürokratie beruht. Allerdings: Würde man die aktuellen deutschen Bauvorschriften anwenden, wäre die Cheops-Pyramide wohl nie fertiggestellt worden – oder sie wäre noch im Bau.
Wie die Autobahn 49, die A49 also. Sie soll von Kassel nach Gießen führen. Diese Autobahn wird seit mehr als 50 Jahren geplant und gebaut, beziehungsweise nicht gebaut. Ein neues Gesetz mit dem wunderbaren Namen „Planungsbeschleunigungsgesetz“ sollte Bauvorhaben beschleunigen. Das Gegenteil geschah. Es führte zu Klagen von Naturschutzverbänden und Landwirten, die Gerichte beschäftigten und den Bau erst recht lahmlegten.

Die A49-Baustelle aus der Luft
Der Wunsch nach Erleichterung führt zu komplexem Papierkrieg
Ein anderes Beispiel für missratene Bürokratie ist das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“. Es sollte die Vergabe von Bauaufträgen für öffentliche Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise den Bau von Schulen oder Krankenhäusern vereinfachen. Das Ziel dieses Gesetzes war unter anderem, das Vergabeverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. In der Praxis zeigte sich, dass insbesondere kleinere Unternehmen Schwierigkeiten hatten, mit den komplexen Anforderungen des Vergabeverfahrens Schritt zu halten. Die Einführung neuer Regelungen und Anforderungen, wie beispielsweise die verstärkte Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte bei der Vergabe, führte zu einem noch komplexeren Vergabeprozess.
Die Folge: Erhöhter Verwaltungsaufwand, komplexere Anträge, mehr Formulare, mehr Bürokratie. Für viele kleinere Unternehmen einfach zu viel – sie bewarben sich erst gar nicht mehr auf öffentliche Aufträge.
Mit welchem Desinfektionsmittel wird zu welcher Uhrzeit sauber gemacht?
Was der Bürokratiewahnsinn für einen Handwerksbetrieb bedeutet, erlebte Metzgermeister Franz Richter aus Leipzig. Das kann Franz Richter bestätigen. Er führt einen kleinen Handwerksbetrieb mit 15 Angestellten und zwei Verkaufsfilialen in Leipzig: „Hier in meinem Betrieb hängen mehr als 20 Listen, die wir jeden Tag ausfüllen. Wer hat was mit welchem Desinfektionsmittel zu welcher Uhrzeit sauber gemacht? War das Reinigungsmittel sauer oder basisch? Wie war die Temperatur im Kühlhaus, im Gefrierhaus, in der Theke – all das müssen wir zweimal täglich dokumentieren. Jetzt gerade habe ich Kochschinken im Kessel, da muss ich gleich noch die Kerntemperatur aufschreiben.“
Franz Richter schätzt, dass täglich eine Arbeitsstunde in seinem Betrieb nur für Dokumentationspflichten benötigt wird.
Doch noch komplizierter und ärgerlicher ist für ihn das Steuerrecht: „Isst ein Kunde seine Wiener mit Kartoffelsalat bei uns im Laden, wird das mit 19 Prozent versteuert. Nimmt er die Wurst auf einem Teller mit nach draußen, dann fallen auf das Essen sieben Prozent an, auf den Teller (Assiette in der Fachsprache) aber 19 Prozent Mehrwertsteuer.“ Die Metzgerei betreibt auch ein Catering. Und da wird es noch komplizierter mit dem deutschen Steuerrecht: „Wenn ich nur das Essen zu meinem Kunden liefere, dann entfallen darauf sieben Prozent Mehrwertsteuer. Aber wehe, ich packe da noch eine Gabel und einen Teller dazu. Dann werden aus den sieben Prozent sofort 19 Prozent. Denn, das ist dann kein Essen mehr, sondern eine Dienstleistung“, erklärt er. „Noch besser wird es, wenn wir beim Catering grillen. Auf meine Dienstleistung als Grillmeister entfallen 19 Prozent. Und dann kommt alles darauf an, wie ich meine Wurst dem Kunden überreiche. Packe ich sie ihm direkt auf den Teller: 19 Prozent. Nimmt der Kunde sich die Wurst selbst, sind es sieben Prozent. Das kann man eigentlich keinem mehr erklären.“
Wie recht hat doch der erfolgreiche Europa-Marktführer Heinrich Deichmann: „In den letzten zwei Jahren hat es einen wahren Regulierung-Tsunami gegeben. Das muss sich ändern.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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