Sexueller Übergriff eines Afghanen (20) in Warnemünde: Wer schützt uns vor Angriffen auf Kinder im öffentlichen Raum?
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Man kann es sich nicht vorstellen, es ist aber genau so geschehen.
Hochsaison in Warnemünde an der Ostsee. Hunderte Menschen tummeln sich auf den Promenaden und im Sand. Am Strandaufgang in der Nähe des Hotels Neptun flanieren drei Mädchen. Sie sind 10, 13 und 14 Jahre alt. Es ist 19 Uhr. Plötzlich werden die drei Mädchen – so sagen es übereinstimmend Augenzeugen – von einem 20-jährigen Afghanen belästigt. Nach Angaben der Bild-Zeitung werden sie im Intimbereich angefasst. Die Opfer rufen lautstark um Hilfe, heißt es im Polizeibericht. Die eintreffenden Beamten können den Afghanen stellen. Nach der Aufnahme seiner Personalien darf er gehen. Die Augenzeugen sollen nun nach und nach angehört werden. Die Polizei hat inzwischen Strafanzeige wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gestellt.
Zuvor soll am Samstagabend im Landkreis Oder-Spree ein 28-jähriger Afghane in einem Schwimmbad zwei Kinder im Intimbereich angefasst haben. Die beiden Opfer sind ein elfjähriges Mädchen und ein achtjähriger Junge. Auch in diesem Fall gab es mehrere Augenzeugen. Einer von ihnen hatte sich an die Polizei gewandt. Zwei weitere Badegäste konnten den Tatverdächtigen stellen und ihn den Beamten übergeben. Ein Alkoholtest ergab bei dem Afghanen einen Wert von 1,04 Promille. Er wurde vorläufig festgenommen.
Wie ist es möglich, dass ein überführter Täter gleich wieder nach Hause gehen kann?
Die Empörung im Netz ist riesig. Wie ist es möglich, dass Kinder im öffentlichen Raum vor den Augen zahlreicher Zeugen von afghanischen Männern sexuell belästigt werden? Wie ist es möglich, fragt eine Mutter, dass ein überführter Täter gleich wieder nach Hause gehen kann? Die juristische Antwort (keine Fluchtgefahr, fester Wohnsitz) dämpft die Empörung nicht.
Eines ist sicher: Die irreguläre Migration nach Deutschland wirkt sich negativ auf die Sicherheit im öffentlichen Raum aus. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen. „Zusätzlich zu der Gewalt, die sie ohnehin durch Inländer erfahren“, schreibt die Neue Zürcher Zeitung, „sind sie durch Sexualverbrecher gefährdet, die mit der Asylmigration ins Land kamen.“

Der Strand von Warnemünde. Unbeschwert Urlaub machen? Der Übergriff des Afghanen hat den drei Kindern und ihren Eltern die sorgenfreie Zeit zerstört.
Das zeigen die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik. In den Jahren 2015 bis 2022 gab es mehr als 8590 angezeigte Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen durch Zuwanderer. Unter dem Begriff „Zuwanderer“ erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) Menschen, die über das Asylsystem nach Deutschland gekommen sind. Über 90 Prozent der Opfer von Sexualdelikten sind weiblich. Der Migrationsforscher Ruud Koopmans schreibt in der NZZ: „Zwischen 2017 und 2020 sind über 3000 Frauen einer Vergewaltigung durch einen oder mehrere Flüchtlinge zum Opfer gefallen. Die meisten von ihnen sind deutsche Staatsangehörige.“
„Wir erleben einen kollektiven Freiheitsverlust“
Der erste stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann: „Die Täter sind nicht selten polizeibekannt und genießen in Deutschland aber einen temporären Schutzstatus. Wir erleben in Deutschland, insbesondere für Frauen, einen kollektiven Freiheitsverlust.“ Es sei keine Seltenheit, dass Frauen öffentliche Plätze oder Festivitäten meiden, „weil die objektive und subjektive Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden, stetig steigt.“
Klare Worte eines Bundespolizisten. Die Fälle von Warnemünde und vom Landkreis Oder-Spree zeigen: Die Täter werden immer dreister, wenn man dieses harmlose Wort dafür überhaupt benutzen kann. Mitten am Tag, mitten unter uns belästigen sie Kinder sexuell – wer schützt uns vor solchen Angriffen?
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