Streeck hat völlig recht! Keine experimentellen Krebs-Medikamente für 100-Jährige – um sie vor Ausbeutung zu schützen
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Sollten 100-Jährige noch eine Krebsbehandlung erhalten?
Die Debatte über dieses äußert sensible Thema flammte am Donnerstag auf, nachdem der CDU-Abgeordnete und Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, im Talk von Welt geäußert hatte, er halte es nicht für sinnvoll, wenn 100-Jährigen noch experimentelle Krebsmedikamente verabreicht würden. Wörtlich sagte Streeck: „Wenn dann plötzlich eine neue Studie herausgekommen ist, dass dieses Medikament vielleicht die Sterblichkeit um 10 Prozent reduziert – wenn man das aber bei einer 100-Jährigen macht, will man wirklich diese teuren Medikamente (geben)?“
FDP-Vorstand Wolfgang Kubicki twitterte daraufhin: „Ein älterer Mensch hat genau denselben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung wie ein junger. Man muss über Effizienz im Gesundheitssystem reden, aber dieser kalte Zynismus von Hendrik Streeck stößt mich ab und steht im Widerspruch zu den fundamentalen Werten, auf denen dieses Land fußt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Die Verfassung spricht ausdrücklich nicht von Nützlichkeit.“
Was Kubicki allerdings nicht bedenkt: Die Abwägung zwischen den Kosten und Nutzen von medizinischen Behandlungen hinsichtlich gewonnener Lebenszeit, den er als Dammbruch dargestellt hat, ist in Wirklichkeit längst etablierter Standard bei medizinischen Behandlungen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) bewertet in Deutschland Kosten und Nutzen von Therapien und orientiert sich bei ihrer Empfehlung für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse daran. Wenn beispielsweise eine 30-Jährige durch eine Krebsbehandlung noch 10 weitere Lebensjahre gewinnen kann, wird die Qual einer Therapie sich in ihrem Fall eher lohnen als bei einer 100-Jährigen, bei der der Krebs ohnehin viel langsamer streut, und bei der ein Nutzen statistisch sehr unwahrscheinlich ist.
Alte Menschen sollten vor Profitmaximierung geschützt werden
Wenn gewinnorientierte Kliniken ein teures NEUES Medikament, das die Sterblichkeit VIELLEICHT um 10 PROZENT reduziert (genau von diesem Fall hat Streeck gesprochen), einer 100-Jährigen verabreichen, dann ist das reine Geldmacherei, die man zum Schutz der Menschen unterbinden sollte. Auch die Vorstellung, dass „jeder Patient selbst entscheiden“ sollte, wird in der Praxis in vielen Fällen so nicht stattfinden. Denn entscheidet ein Mensch, dem aus reinem Gewinnstreben einer medizinischen Einrichtung eine bestimmte Behandlung empfohlen wird, wirklich eigenständig? Natürlich werden sich viele Menschen einer Empfehlung von einem Halbgott in Weiß fügen.
Streeck, der selbst Arzt ist, berichtet auch von persönlichen Erfahrungen mit seinem an Lungenkrebs erkrankten Vater: „Es wurde in den letzten Wochen, bevor er gestorben ist, so viel Geld ausgegeben. Und es hat nichts gebracht. Es wurden die neuesten Therapien aufgefahren. Es hat nichts gebracht. Und er hat mehr dort ausgegeben als je in seinem ganzen Leben im Gesundheitswesen.“

Traurige Statistik: Zahlreiche Menschen bekommen im hohen Alter Krebs.
Dass Kliniken sich kaum scheuen, unter dem Vorwand, Gutes zu tun, ordentlich abzukassieren, haben wir bereits in der Corona-Zeit allzu gut gesehen, als Betten an- und abgemeldet wurden, je nachdem, wofür es gerade Prämien gab. Auch der Bundesrechnungshof hat die Fehlanreize damals kritisiert: Kliniken erhielten demnach Ausgleichszahlungen (bis 560 Euro pro Bett und Tag), in Gesamtsumme waren es rund 1,5 Milliarden Euro für freigehaltene Intensivbetten (2020–2021), davon potenziell Hunderte Millionen durch Manipulation.
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