Trump verurteilt – Die Frage ist: Wen stört‘s?
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Donald J. Trump wurde am gestrigen Tag in 34 von 34 Straftatbeständen für schuldig befunden. Das Strafmaß wird noch festgelegt. Dennoch ist dies kein Grund für seine Kontrahenten, dies zu feiern. Kandidieren darf er nämlich weiterhin; nur sich selbst zu wählen bleibt ihm untersagt.
Wirklich erwartet hatte dieses Urteil niemand, denn dass sich zwölf Geschworene in allen Punkten der Anklage einig sein würden, war zweifelhaft – insbesondere, weil die Anklage auf recht dünnen Beinen stand.
Was ist überhaupt passiert?
Zur Klärung bzw. Erinnerung: Donald Trump hatte einvernehmlichen Sex mit einer Porno-Darstellerin. Sie fand das Erlebnis nicht sonderlich befriedigend, aber ließ es zu. Keine Straftat. Um zu verhindern, dass sie das besagte Erlebnis ausplaudert, ließ er die Story von einem Strohmann aufkaufen und in einer Schublade verschwinden. Immer noch keine Straftat. Und jetzt kommen wir zum Kleingedruckten: Er bezahlte das Schmiergeld, indem er es von seinem Anwalt vorstrecken ließ und diesen dann aus Mitteln seiner Kampagne zurückvergütete. Straftat!
Dies ist, wenn auch leicht vereinfacht, der Fall, der hier verhandelt und verurteilt wurde. Und der Amerika in Aufruhr versetze – aber nicht so, wie man sich das wünschen würde. Trump beschwerte sich zwar, dass man ihn vom Wahlkampf abhalten wolle, führte eben diesen aber auf den Stufen des Gerichtsgebäudes durchaus geschickt fort.

Die besagte Pornodarstellerin: Stormy Daniels
Schadet es Trump?
Seinen Umfragewerten tat dies so wenig einen Schaden, wie der berüchtigte Satz darüber, wie er Frauen herumbekommt, indem er sie sehr intim berührt, um es gelinde zu sagen. Oder der Tatsache, dass er die Bibel weder gelesen zu haben scheint, noch weiß, wie man sie bei einem Fototermin hält. Und weitere Verfehlungen.
Aber gehen wir mal ins Juristische, da Donald J. Trump nun ganz klar und offen ein Schwerverbrecher ist.
Auch hier müssen wir ausholen, da der größte Teil seiner Missetaten eher in den Bereich Kleinkriminalität („misdemeanor“) fällt – und nicht in den Bereich der Schwerkriminalität („felony“), zu dem er einstimmig verurteilt wurde.

Trump bei einer Ansprache nach der Urteilsverkündung
Vergehen oder Verbrechen?
Und hier kommt die große Unterscheidung, aber auch eine kleine Ungerechtigkeit. Um Trump eines nicht verjährten Verbrechens zu überführen, ging man nur auf das Wahlrecht. Das er klar gebrochen hat, aber nur in einer Fußnote. Und da gaben die Geschworenen dem anklagenden Staatsanwalt recht.
Er darf nun nicht mehr selbst wählen, keine Schusswaffe besitzen und würde es auf dem freien Arbeitsmarkt nur schwer haben, einen Job zu finden. All dieses kann ihm aber egal sein: Als Ex-Präsident hat er den Secret Service (mit ausreichend Schusswaffen) um sich herum und wird wohl kaum bei McDonalds anfragen, ob er hinter der Theke stehen darf.
Er kann weiterhin und ohne Weiteres gewählt werden – selbst wenn der Richter eine Gefängnisstrafe verhängen würde, was in juristischen Kreisen als ausgeschlossen gilt.
Wer hat nun gesiegt?
Niemand!
Trumps Befürworter werden sich ins Nimmerland reinfeiern, die Gegner sich an einem pyrrhischen Sieg ergötzen.
Die große Story des Tages ist leider, lieber Leser: keine.
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