Vom Staat offiziell als Rassist abgestempelt: Warum der Fall Broder eine Mahnung für das ganze Land sein sollte
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Der Kolumnist Henryk M. Broder hat einen Rechtsstreit gegen die Bundesregierung gewonnen. Sie darf ihn nicht als Rassisten abstempeln, indem sie seine wahren Worte falsch auslegt. Es ist ein gerichtlicher Beschluss gegen staatliche Übergriffigkeit.
Die Entscheidung der Justiz hat Symbolkraft: In der alten Bundesrepublik, die Broder repräsentiert, wäre die Diffamierung von Bürgern durch den Staat undenkbar gewesen. In der neuen Bundesrepublik, für die die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ stehen, soll Schikanieren im Regierungswillen normal werden. Doch die Justiz ergriff nun Partei für das alte freie Deutschland und stellte damit auch ein wenig jener Freiheit wieder her, die die Menschen heute so schmerzlich vermissen.
Um was geht es konkret? Das Gericht verbietet dem deutschen Staat, herabsetzende Aussagen über Broder zu treffen, die im Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ fielen. Ihm wurde darin unter Verweis auf einen Artikel von ihm Muslimfeindlichkeit vorgeworfen, was durch seine Aussagen aber nicht gedeckt sei, so das Gericht. Broder hatte, damals noch im Spiegel, die muslimischen Reaktionen auf die dänischen Mohammed-Karikaturen (2006) und auf die Veröffentlichung von Salman Rushdies Roman „Die Satanischen Verse“ (1988) beschrieben, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, also wahrheitsgemäß.
Über Wut und Ehre
Zu den Wutausbrüchen wegen des Buches stellte Broder fest: „Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen.“

2008: Männer verbrennen eine dänische Flagge während einer Demonstration in Karatschi (Pakistan) aus Protest gegen das erneute Abdrucken von Mohammed-Karikaturen in dänischen Zeitungen.
Die Raserei wegen der Karikaturen beschrieb Broder so: „Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode.“
Diese Textstellen stellten die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ als anlasslose rassistische Verallgemeinerung dar: „So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte.“
Traurige Realitäten, die nicht ins repressive Meinungsklima passen
Die von Broder beschriebenen Reaktionen sind traurige Realität. Sie nicht zu leugnen, sondern ungeschönt zur Sprache zu bringen, wollen die sogenannten Experten für Muslimfeindlichkeit bestrafen. Wer es dennoch tut, wird als Rassist abgestempelt, ganz egal, wie überlegt er seine Worte wählte, welche Intentionen er verfolgte und welche Gründe ihn bewegten. Der Bundesregierung kommt diese wahrheitsfeindliche Ideologie gelegen, weil sie ein repressives Meinungsklima erzeugt, in dem Bürger über die Folgen der Migrationspolitik für das Land nicht mehr offen sprechen. Offenkundige Zusammenhänge zwischen Religionszugehörigkeit und Problemzuständen sollen bestritten werden. Wer die Sprache unterdrückt, der unterdrückt auch das Denken.
Sich den Einschüchterungsversuchen der Regierung zu beugen, würde bedeuten, als selbstbewusster Bürger abzudanken. Man tut gut daran, sich an Henryk M. Broder ein Beispiel zu nehmen und öffentlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben.
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