Warum Polizei Grün ein Grund zur Sorge ist, Polizisten in der SPD jedoch nicht
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Eine juristische Auseinandersetzung zwischen den Grünen und NIUS-Journalist Julian Reichelt sorgt aktuell für Aufregung. Es geht dabei um „Polizei Grün“, ein Verein, in dem sich Polizisten, die den Grünen nahestehen, organisieren. Verharmloser von PolizeiGrün behaupten, Vergleichbares gäbe es auch bei anderen Parteien. Das stimmt aber nicht. PolizeiGrün unterscheidet sich deutlich.
Alles begann mit einem Tweet der PolizeiGrün, in dem sie schrieb: „Um NIUS kümmern wir uns später“.

Der Kontext: Nach der NIUS-Berichterstattung zur Vize-Chefin der Süddeutschen Zeitung war diese für rund 24 Stunden verschwunden und wurde von der Polizei gesucht. Manche befürchteten, sie könnte sich etwas angetan haben, was sich zum Glück nicht bewahrheitete. In der Folge des „Um NIUS kümmern wir uns später“-Tweets skandalisierte NIUS den Auftritt von PolizeiGrün, wogegen die grüne Partei juristisch vorging.
PolizeiGrün ist mehr als nur ein Arbeitskreis
Das Ergebnis des Rechtsstreits ist nun in etwa ein Unentschieden: Gegen manche Behauptungen konnten die Grünen erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirken, gegen andere nicht. Behauptet werden darf weiterhin, „die Grünen bauen sich eine eigene Polizei auf“ – wobei der Kontext entscheidend ist. Insofern man erkennt, dass damit die Tätigkeit des Vereins PolizeiGrün e.V. gemeint ist, handele es sich um eine zulässige Wertung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, so das Landgericht Hamburg. Dass die Grünen eine Polizei im herkömmlichen Sinne einer Exekutiv-Polizei aufbauen, darf nicht als Tatsachenbehauptung erscheinen.
Legt PolizeiGrün es aber nicht darauf an, als polizeilicher Exekutiv-Arm der grünen Partei wahrgenommen zu werden? Anders als die entsprechenden Organisationen bei den anderen Parteien nennt sie sich im Namen „Polizei“ und greift als politischer Akteur auf Social Media ins tagespolitische Geschehen ein. Der wichtigste Unterschied ist aber: Als eingetragener Verein ist sie eine juristische Person. Das ist etwas ganz anderes als ein Arbeitskreis, in dem nur Dinge besprochen werden.
Dieser organisatorisch-rechtliche Unterschied wird von den Grünen und ihren Unterstützern geflissentlich verschwiegen. Der T-Online-Journalist Lars Wienand bezeichnet wahrheitswidrig die „Sozialdemokraten:innen in der Polizei“ und die „Polizei in der CDU“ in einem tendenziösen Artikel als „Vereine“ – obwohl es nur Arbeitskreise sind. Seine falsche Tatsachenbehauptung dient dazu, die berechtigte Aufregung um PolizeiGrün herunterzuspielen.

Screenshot aus der Vereinssatzung
In der Vereinssatzung von PolizeiGrün steht: „Dem Verein ist es ebenfalls ein Anliegen insbesondere zwischen der Partei Bündnis90/Die Grünen und den Polizeibediensteten eine Verständigungsbasis zu bilden und den gegenseitigen Respekt und das gegenseitige Verständnis zu fördern.“ Der Zweck von Polizei-Grün besteht also darin, aktiv die Nähe zu Grünen-Poltikern zu suchen. Als Bürger muss man befürchten, dass diese auch politische Anliegen an PolizeiGrün herantragen. Darum schrieb NIUS: „Das wirklich Allerletzte, was wir in diesem Land jemals wieder wollen, ist eine politische Polizei. Unser Land hat zwei Mal Bekanntschaft gemacht mit einer solchen Polizei, die aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt wird. Zwei Mal war es eine historische Katastrophe.“
Wenn PolizeiGrün nicht wie eine Polizeibehörde wahrgenommen werden will, sollte sie ihr Auftreten fundamental ändern. Sie sollte sich als Verein abschaffen und einfach ein Arbeitskreis werden. Er könnte heißen: „Polizisten bei den Grünen.“
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