Wenn unsere Worte nicht frei sind, dann ist nichts in uns frei: Reichelt-Sieg gegen die Regierung
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Am Dienstagvormittag meldete erst die FAZ und wenig später die Deutsche Presse Agentur folgendes: Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt.
Hier sehen Sie die Meldungen:
Dieser Satz ist beides, Grund zur Freude und zur Traurigkeit. Anlass zur Freude, weil das Verfassungsgericht unser Recht auf Meinungsfreiheit gegen die Bundesregierung verteidigt hat.

Stephan Harbarth ist seit 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sitzt dem Ersten Senat vor.
Anlass zur Traurigkeit, weil wir offenbar so weit gekommen sind, dass erst unser höchstes Gericht feststellen muss, dass wir unsere Regierung kritisieren dürfen.

„Familienfoto“ während einer Klausurtagung in Meseberg:Die Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz.
Es gibt keinen mächtigeren Gegner als die Regierung. Es gibt kein heiligeres Recht als die Meinungsfreiheit. Wenn die Regierung, wenn der Staat die Meinungsfreiheit bedroht, dann muss man sich zur Wehr setzen, egal wie mächtig der Gegner ist. Denn wenn wir das nicht tun, wenn wir das einfach so geschehen lassen, dann hören wir schon bald auf, freie Menschen zu sein, dann werden wir zu Knechten, zu Untertanen, zu grauen, bedrückten, folgsamen Wesen.
Die Meinungsfreiheit hat derzeit mächtige Feinde
Wenn unsere Worte nicht frei sind, dann ist nichts in uns frei. Wenn wir uns nicht mehr trauen, zu sagen, was wir sagen wollen, dann werden wir uns irgendwann nicht mal mehr trauen, zu denken, was wir denken wollen. Die Meinungsfreiheit in diesem Land hat derzeit mächtige Feinde – und einen unbeugsamen Freund.

Lisa Paus und Nancy Faeser auf dem Weg zur Vorstellung des Demokratiefördergesetzes.
Die mächtigen Feinde, das sind Innenministerin Nancy Faeser und Familienministerin Lisa Paus, das ist der unheimliche Geheimdienstchef Thomas Haldenwang, der in der FAZ formuliert, die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief. Hier sind sie noch einmal die beiden autoritären Ministerinnen im Video:
Der unbeugsame Freund der Meinungsfreiheit, das sind wir. Wir bei NIUS, bei „Achtung, Reichelt!“, all unsere großartigen Kolleginnen und Kollegen, die hier nicht arbeiten, weil sie alle einer Meinung sind, sondern weil sie daran glauben, dass unterschiedliche Meinungen, dass der Widerspruch den Journalismus ausmacht. Weil sie skeptisch, unbequem und widerborstig sind.
Aber das sind vor allem auch Sie, inzwischen Millionen Zuschauer, Hörer, Leser, die sich nicht mehr abschrecken und einschüchtern lassen, wenn man ihnen erzählt, was sie besser nicht lesen, nicht sehen, nicht denken, nicht sagen sollte, was „rechtspopulistisch“ oder „hetzerisch“ ist. Das sind Sie, die eben nicht brav der Regierung folgen, wenn sie unverhohlen zur Denunziation auf ihren Meldeportalen aufruft.
Hier ist Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang, der Mann, der inzwischen Dossiers über unbescholtene Bürger anlegen lässt. Schauen Sie hier:
Unsere Kinder sollen sagen dürfen, was wir sagen durften
Sie wollen in unsere Köpfe. Aber wir wollen diese Menschen nicht in unseren Köpfen. Gemeinsam stehen wir ein für das Land, wie wir es kannten, in dem wir groß geworden sind, in dem wir ohne Furcht alles sagen konnten. Dieser Kampf gegen die links-grüne Gesinnungsbastion ist mühsam und manchmal schmerzhaft, aber wir erinnern uns alle noch zu gut daran, wie frei und offen in unserem Land noch vor wenigen Jahren gesprochen, gestritten und diskutiert wurde. Diese Erinnerung ist zu schön, um einer neuen herrschenden Klasse zu gestatten, sie auszulöschen. Unsere Kinder sollen sagen dürfen, was wir sagen durften. Wir wollen keine Meldestellen, bei denen Kindergärtner und Lehrer anzeigen, was die Kinder in der Schule von zuhause erzählt haben. Mit der Meldestelle beginnt die Tyrannei, wir sind alle alt genug, um das zu erkennen.
Wir mögen selbst gemeinsam längst nicht so mächtig sein wie der Staat, aber wir sind fest entschlossen, diesen Staat nicht allmächtig werden zu lassen, indem er kontrolliert, welche Worte wir sprechen oder schreiben.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Stephan Harbarth.
Ein Sieg gegen die Bundesregierung
Vor dem Bundesverfassungsgericht haben wir von NIUS einen Sieg gegen die Bundesregierung errungen, der das Fenster der Meinungsfreiheit wieder aufstößt und frische Luft herein lässt in diese Zeit, die vom ideologischen Muff beherrscht wird, von Regierungsparolen, von Strafanzeigen wegen harmloser Witze, von Strafverfolgung von Regierungskritikern und von linken Kampfbegriffen.
Der neue autoritäre Staat ist vom Verfassungsgericht in seine Schranken gewiesen und daran erinnert worden, dass die Mächtigen unsere Kritik aushalten müssen.
Es ist ein Sieg in einem Moment, in dem dieser Staat uns zum Beispiel zwingen will, zu behaupten, dass Männer Frauen sind. Dabei nicht mitzumachen, steht nun unter Strafe, aber ich sage es Ihnen klar und deutlich: Kein Staat kann mich zwingen, unwahre Dinge zu behaupten. Kein Staat wird jemals diese Macht über mich haben.
Was also war geschehen?
Am 25. August 2023 veröffentlichten wir auf NIUS.DE einen Artikel über die deutsche Entwicklungshilfe für Afghanistan, insgesamt 371 Millionen Euro. In Afghanistan herrschen die Steinzeit-Islamisten der Taliban. Es gibt nichts in Afghanistan, was sie nicht kontrollieren.

Wenn Deutschland Steuergeld nach Afghanistan überweist, dann überweisen wir es in die Hände der Taliban, genauso wie wir Geld an die Terroristen der Hamas überweisen, wenn wir Hilfen an die Palästinensische Autonomiebehörde oder das UN-Hilfswerk UNRWA schicken. Das ist meine gesicherte Einschätzung und Beobachtung, nachdem ich als Reporter viele Jahre meines Lebens in diesen Ländern verbracht habe.

Annalena Baerbock und Svenja Schulze stellen ihre „Feministische Außenpolitik“ vor.
Die Bundesregierung, die sich gern ihrer feministischen Außenpolitik rühmt, ist zu einem staatlichen Sponsor des islamistischen Terrorismus geworden. Sie mögen das sogar im guten Glauben tun, aber dieser gute Glaube ist dumm und naiv, unser Geld landet bei Terroristen. Das Steuergeld der feministischen Außenpolitik finanziert Terrorismus. Jeder Bürger, der so naiv an islamistisch-terroristische Tarnorganisationen spenden würde, würde es mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen und vielleicht für Jahre im Gefängnis landen.
Genau das habe ich kritisiert und werde es auch weiterhin kritisieren, bis diese Praxis des Irrsinns endlich ein Ende findet, bis kein deutscher Steuer-Euro mehr in den Regimen und den blutigen Händen von Terroristen landet. Wie bitte muss sich ein deutscher Soldat fühlen, der in Afghanistan sein Leben riskiert, Kameraden hat sterben sehen, wenn er liest, dass diese Regierung sein Steuergeld im Reich der Taliban ausgibt? Das können wir doch nicht einfach so hinnehmen.
Auf Twitter schrieb ich dazu: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?“
Gegen diese Äußerung ging die Bundesregierung mit einem sogenannten Star-Anwalt vor. Ich dachte erst, das wäre ein Scherz, höhö, als ich das Schreiben öffnete. Hier ist es. Ich halte es hier in meinen Händen. Da steht: Die Bundesrepublik Deutschland gegen Julian Reichelt.

Nach eigenen Angaben hat Entwicklungsministerin Svenja Schulze, die unser Geld für Fahrradwege in Peru verpulvert, 20.000 Euro Steuergeld für ihren Herrn Staranwalt verpulvert, um gegen mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorzugehen. Dafür bezahlen Sie. Sie stehen morgens auf, gehen arbeiten und zahlen Ihre Steuern, damit Svenja Schulze mit dem Geld versuchen kann, unliebsame Journalisten zum Schweigen zu bringen.
In einer funktionierenden Demokratie wäre das ein zwingender Rücktrittsgrund, wenn eine Ministerin versucht, einen Journalisten einzuschüchtern.
Zwischenzeitlich wurde mein Tweet tatsächlich vom höchsten Berliner Gericht, dem Kammergericht, verboten. Aber – wir lassen uns unsere Meinung nicht verbieten. Deswegen sind wir vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen. Und wir haben gewonnen.
Bestätigt von unserem höchsten Gericht: Es ist erlaubt, die Regierung zu kritisieren
Der Anwalt, der diesen Sieg möglich gemacht hat, heißt Joachim Steinhöfel. Ihm gilt unser Dank. Wir wollen an dieser Stelle aus der wegweisenden Entscheidung des Verfassungsgerichtes zitieren.

Das Verbot meines Tweets, so heißt es dort, „verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.“ Dieses wunderschöne Recht, von dem das Gericht hier spricht, lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Dieses Recht wollte die Bundesregierung mir nehmen.
Und hier ist, was das Verfassungsgericht dazu sagt. Es sind wohltuende und unendlich wichtige Worte in diesen Zeiten:
„Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen. Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.“
Hier ist, was der Vizepräsident des Bundestages, Wolfgang Kubicki, zum Urteil des Verfassungsgerichtes sagt. Hören Sie ihm bitte zu:
„Dass die Bundesregierung damit gescheitert ist, einem Journalisten zu untersagen, seine Meinung frei zu äußern, ist ein Meilenstein der demokratischen Entwicklung und trägt mehr zur Demokratieförderung bei als jedes Programm, das Lisa Paus auflegen will. Die Regierung zu verhöhnen, ist notwendig im Meinungskampf.“ Das sagt Wolfgang Kubicki über die Ideologen in der Bundesregierung.
Ein Satz aus diesem Urteil der Karlsruher Richter bewegt mich besonders: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Er bewegt mich besonders, weil er geradezu wörtlich auf das eingeht, was der Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, Robert Habeck, noch vor kurzem über die Meinungsfreiheit behauptet hat. Schauen Sie einmal hier hinein, es spricht der Vizekanzler:
Das „Polemisieren“ nannte Robert Habeck einen „Angriff auf die Demokratie“. Nun sagt das Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch polemische Kritik auszuhalten.“ Die polemische Kritik ist eben kein Angriff auf die Demokratie, das Recht auf polemische Kritik IST die Demokratie.

Innenministerin Nancy Faeser im Deutschen Bundestag.
Nein, Frau Faeser, wer den Staat verhöhnt, sollte es nicht mit einem starken Staat zu tun bekommen. Den Staat verhöhnen zu dürfen – das IST Demokratie.

Familienministerin Lisa Paus hat gerade das „Selbstbestimmungsgesetz“ durchgesetzt.
Nein, Frau Paus, Sie haben sich nicht unseren Äußerungen unterhalb der Strafbarkeit und innerhalb der Meinungsfreiheit zu widmen. Was wir sagen, welche Kritik wir zu äußern haben, sollten Sie sich vielleicht mal zu Herzen nehmen, aber Sie haben kein Recht, unsere Ansichten mit Ihrem durchgeknallten, größenwahnsinnigen NGO-Komplex zu verfolgen. Sie haben auch kein Recht, zu beurteilen, welche Meinung zur Demokratie gehört und welche nicht.

Thomas Haldenwang ist seit 2018 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Nein, Herr Haldenwang, es ist nicht Ihre Aufgabe, die Meinungsfreiheit zu gängeln und zu schleifen. Tun Sie das doch, sind SIE ein Fall für den Verfassungsschutz.
Wenn die Bundesregierung unser Land weiter so abwirtschaftet, müssen wir bald keine Entwicklungshilfe mehr an die Taliban, sondern an uns selbst zahlen. Ja, das ist polemische Kritik. Und ja, natürlich darf man das sagen.
Fast täglich werde ich vom links-grünen autoritären Gebilde beschimpft und verunglimpft, als Hetzer, als Rechtspopulist, als Spalter und Schlimmeres. Sie tun das, damit ich schweige, aber das werde ich nicht. Ich werde weiter meine Meinung sagen, damit auch Sie weiter Ihre Meinung sagen können.
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