100 Milliarden Euro für die Länder ohne Zusätzlichkeits-Pflicht: „Was Klingbeil mit den Sonder-Schulden plant, ist verfassungswidrig“
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Es sind die größten Schuldenpakete in der Geschichte der Bundesrepublik – das sogenannte „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“, das CDU/CSU, SPD und Grüne noch mit den Stimmen des alten, abgewählten Parlaments beschlossen hatten. Obwohl es sich dabei aus Sicht der Union um ein gebrochenes Wahlversprechen gehandelt hatte, lautete das neue Versprechen zur Güte: Das Geld muss für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden. So steht es auch im Grundgesetz.
Mindestens ein Fünftel des Geldes, mindestens 100 Milliarden Euro neue Schulden, fallen nun aber nicht mehr unter diese im Grundgesetz verankerte Maßgabe, das gibt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ganz locker zu. Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler hält diese Auslegung des Finanzministers für „verfassungsrechtlich abwegig“.
„Bei den 100 Milliarden Euro, die ich an die Länder gegeben habe: Ich hatte in den ersten Gesetzentwurf reingeschrieben, auch das müssen 100 Milliarden zusätzliche Gelder sein. Ich hatte übrigens auch reingeschrieben, 60 Prozent davon müssen an die Kommunen gehen. Da gab es auf einmal eine Allianz aus 16 Bundesländern. Da war völlig egal, ob das auch Sozis sind, ob die Grün oder Schwarz sind. Da war völlig klar: ,Ne, beim Bund zusätzlich, aber bei den Ländern gibst du bitte nichts vor‘“, berichtet Klingbeil auf einem Podium der Zeit.
Und dann sagt Klingbeil: „Gegen den Block kommst du dann auch nicht an. Deswegen haben wir die Zusätzlichkeit rausgestrichen.“
Verfassungsrechtler: „Klingbeil verkennt die Rechtslage“
Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) hält dieses Vorgehen des Bundesfinanzministers für falsch. Damit würde der Zweck der Mittelverwendung, der im Grundgesetz festgehalten ist, verfehlt. Wörtlich sagte Boehme-Neßler zu NIUS:

Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg)
„Selbstverständlich gilt auch für die Länder: Die Milliarden aus dem Sondervermögen dürfen nur für zusätzliche Investitionen verwendet werden. Die Länder dürfen sie nicht nutzen, um Haushaltslücken zu stopfen. Das wäre verfassungswidrig. Klingbeil verkennt die Rechtslage. Es kommt nicht darauf an, dass er sich nicht gegen die Länderchefs durchsetzen konnte. Es kommt darauf an, was im Grundgesetz steht. Und das ist eindeutig. Denn: Um die Länder geht es in Absatz 2 und dort heißt es wörtlich, dass den Ländern ,nach Absatz 1 Satz 1‘ 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Diese Bezugnahme auf Absatz 1 Satz 1 von Artikel 143h Grundgesetz zeigt, dass auch für die Länder die Zusätzlichkeit gilt.“
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Julius Böhm
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