28 Kriminelle nach Afghanistan: War es wirklich eine Abschiebung? Oder reisten die Verbrecher freiwillig gegen Geld?
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Heute vor einer Woche wurden 28 Straftäter nach Afghanistan geflogen. Während die Regierung behauptet, dass sie abgeschoben wurden, gibt es starke Indizien dafür, dass sie in Wahrheit mit viel Geld dazu überredet wurden, freiwillig zu gehen. NIUS hat recherchiert, mit dem Ergebnis, dass das Innenministerium Nancy Faesers sich in Widersprüche verstrickt.
Das Innenministerium bezeichnet die Ausweisungen der 28 Afghanen nach Afghanistan ausdrücklich als Abschiebungen. Die verurteilten Straftäter, darunter Sexualverbrecher und islamistische Gefährder, erhielten jeweils ein sogenanntes „Handgeld“ von 1000 Euro.
Sowohl die Auszahlung selbst als auch die Höhe des „Handgeld“-Betrags führte zu Unverständnis und Zorn in der Bevölkerung, löste eine heftige Kontroverse aus. Laut offizieller Erklärung der Regierung besteht der Zweck des Geldgeschenks darin, die Abschiebungen gerichtsfest abzusichern: Die Sicherstellung, dass dem Abgeschobenen keine „Verelendung“ droht, mache deutlich unwahrscheinlicher, dass erfolgreich gegen die Abschiebung geklagt wird. Doch an dieser Version gibt es massive Zweifel.
Warum die Version der Regierung unglaubwürdig ist
Die Zweifel sind durch zahlreiche Begleitumstände der Ausweisung begründet. So waren Angehörige katarischer Behörden im Flugzeug anwesend – keine Vertreter deutscher Behörden. Abschiebungen enden aber im Zielland, nicht am Heimatflughafen.
Zudem hatte Nancy Faeser indirekt zugegeben, dass die Straftäter Freiwilligkeitserklärungen unterschrieben hatten. Ein Reporter des Deutschland Kuriers hatte zu Faeser gesagt: „Ich habe fünf Jahre abgeschoben und ich habe nie so eine Freiwilligenerklärung gebraucht, um jemanden abzuschieben.“ Die Innenministerin entgegnet, mit sichtlich unwohler Mimik und Körpersprache: „Das ist, wie gesagt, manche Fluggesellschaften verlangen das, und dann gibt es diese Erklärungen.“ (Video abrufbar hier.)

Screenshot von X/Twitter
Brisant ist, dass Abschiebungen ihrem Wesen nach nicht auf der Freiwilligkeit des Abzuschiebenden beruhen. Gerade deswegen greift der Staat ja zu einem Mittel, das auch den Einsatz unmittelbaren Zwangs erlaubt: weil sie nicht freiwillig gehen. Obendrein fällt die Begründung für das Handgeld, das laut Regierung ja Klagen vorbeugen soll, in sich zusammen, wenn eine Freiwilligkeitserklärung unterzeichnet wurde. Denn dann entfällt auch die Möglichkeit, dass ein Gericht die Abschiebung hätte aufheben können. Schließlich hat eine solche dann ja gar nicht stattgefunden, wie Staatsrechtler Ulrich Vosgerau gegenüber NIUS anmerkt.
Die Nachrichtenseite der Tagesschau wies darauf hin, dass die 1000 Euro Handgeld „an das sogenannte REAG/GARP 2.0-Programm des Bundesinnenministeriums (BMI)“ angelehnt sein könnten. Weiter hieß es: „Mit diesem Programm bezahlt das BMI zum Beispiel ausreisepflichtige Asylbewerber bei einer freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land. Neben Geld für das Flug- oder Busticket ist auch eine einmalige Förderung von 1000 Euro pro Person möglich, für Minderjährige 500 Euro.“
BMG: „Freiwillige Rückkehrer waren nicht an Bord“
Handelt es sich also um eine freiwillige Rückkehr und keine Abschiebung? Wurde uns als Abschiebung verkauft, was ein Deal zwischen Staat und den Straftätern war?

2017: 18 abgelehnte afghanische Asylbewerber wurden von München in ihre Heimat ausgeflogen.
NIUS fragte das bayerische Innenministerium, ob es in Bayern üblich ist, Abschiebungen über Programme freiwilliger Rückkehr laufen zu lassen und wenn ja, aus welchen Gründen. Aus der Antwort geht hervor, dass es im Fall einer fälligen Ausreise nicht unüblich ist, statt auf unmittelbaren Zwang zu setzen, zu Kooperation mithilfe finanzieller Anreize zu motivieren, weil letzteres sogar günstiger sei.
Das Ministerium schreibt: „Es ist zwischen Abschiebungen und geförderten, freiwilligen Ausreisen zu unterscheiden. Eine Förderung mit Mitteln des – von Ihnen genannten – Bund-Länder-Programms REAG/GARP ist nur bei freiwilligen Ausreisen möglich. Insoweit ist dies auch zielführend, weil z.B. deutlich kostenintensivere zwangsweise Rückführungen vermieden werden können, wenn Personen ihrer Ausreisepflicht nachkommen.“
Außerdem wies die Pressestelle darauf hin, dass die Regierung bei der Ausweisung der 28 Straftäter unüblich und auf nicht bewährte Weise vorging. „Bei der jüngst durchgeführten Rückführung nach Afghanistan handelt es sich um eine durch den Bund verantwortete Maßnahme, die sich nicht an den zwischen Bund und Ländern üblicherweise bewährten Verfahren orientierte.“
NIUS fragte auch das Bundesinnenministerium, ob das oben genannte Programm beansprucht wurde und die 1000 Euro Teil davon waren. Die Antwort des Ministeriums: „Deutschland hat am vergangenen Freitag 28 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Freiwillige Rückkehrer waren nicht an Bord.“
Das Bundesinnenministerium legt sich also fest: Es war eine Abschiebung und kein freiwilliges Rückkehrprogramm. Warum bestätigte Nancy Faeser dann aber, dass Freiwilligenerklärungen abgegeben wurden?
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Felix Perrefort
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