Bundesregierung holt über 80.000 illegale Migranten ins Bürgergeld und unter Kanzler Merz soll es (fast) genau so weiterlaufen!
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Es sind brisante Zahlen, die den Irrsinn deutscher Migrationspolitik schonungslos offenlegen!
Unter dem sogenannte „Chancenaufenthaltsrecht“, das von der Ampel-Regierung beschlossen wurde, haben 82.000 illegale Migranten einen offiziellen Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen. Das „Chancenaufenthaltsrecht“ soll es Menschen ermöglichen, in Deutschland zu bleiben, um sich dann (aber wirklich) um dauerhafte Arbeit und Integration zu bemühen. Bemerkenswert: Verbunden mit dem neuen Aufenthaltstitel ist ein Transfer von den Asylbewerberleistungen hinein ins deutlich lukrativere Bürgergeld, was bei Familien mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen kann. Über die Asylbewerberleistungen erhält eine Person im Durchschnitt 353 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro, also einen Aufschlag von rund 60 Prozent. Hinzu kommen diverse weitere Leistungen, auf die nur Bürgergeldempfänger Anspruch haben.
Von 5.790 Menschen, die einen solchen Aufenthaltstitel bekamen, war nicht einmal die Identität geklärt! Nun bekommen sie in Deutschland Bürgergeld, obwohl sie ohne Papiere eingereist sind und jahrelang ihre Identität nicht offenbart haben!
Die brisanten Details gehen aus einer parlamentarischen Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier hervor.

Der AfD-Angeordnete Sebastian Münzenmaier stellte die parlamentarische Anfrage, die Antwort ist brisant.
Bürgergeld soll weiter fließen, wenn Identitäten offenbart werden
Die neue Bundesregierung unter einem wahrscheinlichen Bundeskanzler Friedrich Merz will dieses Gesetz der Ampel-Regierung leicht angepasst beibehalten. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Für geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen, werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen. Die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Regelung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft.“
Bedeutet: Die Identität muss geklärt sein, ansonsten ändert sich nichts an der Ampel-Regelung. ABER: Menschen, die jetzt noch schnell ihre Identität offenbaren, können auch in einer CDU-Regierung einen gesicherten Aufenthaltsstatus und Transfer ins Bürgergeld beantragen. Bedeutet: Der überwältigende Anteil der Menschen, die die CDU eigentlich abschieben wollte, kann ganz legal in Deutschland bleiben – und bekommt auch noch mehr Sozialleistungen.
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