Wie aus illegaler Migration legale Migration wurde: Rund 88.000 ausreisepflichtige Ausländer erhielten Chancen-Aufenthaltsrecht
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NIUS exklusiv: Deutschland hat seit Dezember 2022 rund 88.000 Ausländern, die eigentlich ausreisepflichtig wären, ein vorläufiges Bleiberecht ermöglicht. Grundlage hierfür ist das von der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD) in die Wege geleitete „Chancen-Aufenthaltsrecht“, mit dem illegale Migration in legale umgewandelt wird.
„Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) haben bis zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 87.821 Personen einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG erhalten“, teilt das Bundesinnenministerium auf Anfrage von NIUS mit. Bis Ende 2023 erhielten bereits 62.061 Personen einen solchen Aufenthaltstitel, im Jahr 2024 waren es 20.489. Von Januar bis Oktober dieses Jahres stellten weitere 5.271 Personen einen Antrag gemäß Chancen-Aufenthaltsrecht. Wie viele Anträge abgelehnt wurden, ist nicht klar. Denn die Bundesregierung führt keine solche Statistik. „Diese Daten werden im AZR nicht erfasst“, erklärt die Innenbehörde.

Am 2. Dezember 2022 hatte der Bundestag durch eine Mehrheit der Ampel-Regierung eine neue Bleiberechtsregelung eingeführt, die bereits am 31. Dezember 2022 in Kraft trat. Demnach konnten ausreisepflichtige Ausländer mit einem Duldungstitel in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erlangen, in denen fehlende Dokumente nachgereicht und Sprachnachweise erbracht werden konnten. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht wandelte die Bundesregierung illegale Migration ganz einfach in legale um.
„Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bauen“
„Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht erheblich straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, profitieren davon“, beschrieb das Bundesinnenministerium die Voraussetzungen dafür. Die damalige Integrationsbeauftragte und heutige Entwicklungshilfeministerin Reem Alabali Radovan (SPD) sprach offen davon, eine „Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bauen“.

Zum gesetzlichen Stichtag (31. Oktober 2022) befanden sich laut Ausländerzentralregister 248.182 geduldete Ausländer in Deutschland, davon 137.373 mit einer Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren. Sie alle sollten nach dem Wunsch der Ampel-Regierung ein Bleiberecht erhalten, obwohl ihnen eigentlich auf lange Sicht die Abschiebung gedroht hätte.
Und tatsächlich ist die Zahl der geduldeten ausreisepflichtigen Ausländer seitdem stark gesunken. Zum 1. Juli lag sie bei 184.988 Personen. Die Zahl sank also dank der Aufenthaltstitel über das Chancen-Aufenthaltsrecht – ohne jene Möglichkeit würde es heutzutage deutlich mehr ausreisepflichtige Ausländer geben.

Verlängert werden soll die Regelung nicht
Die Frage lautet nun: Wie geht es mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht weiter? Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden, dann läuft das Programm aus. Verlängert werden soll die Regelung nicht, erklärt das Bundesinnenministerium auf Nachfrage von NIUS. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Stichtagsregelung, die wie im Gesetz vorgesehen zum Ende des Jahres 2025 ausläuft.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD jedoch einen Paragrafen eingebaut, der von seinen Inhalten zumindest an das Chancen-Aufenthaltsrecht erinnert. „Für geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31. Dezember 2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§ 25a,b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen, werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen“, heißt es dort. „Die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Regelung tritt zum 31. Dezember 2027 außer Kraft.“
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte am 14. April im ARD-Interview mit Caren Miosga stolz verkündet: „Übrigens, wir haben sogar einen Passus im Koalitionsvertrag für diejenigen, die einfach nur eine Duldung haben, sie bis zum 31.12.2027 sogar dauerhaft in Deutschland aufzunehmen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Das sind immer wieder die Fälle, die wir von den Kirchen hören, die wir von Arbeitgebern hören. Die sagen: ‚Mensch, lass den doch hier, der ist ausgebildet, der macht seinen Job hier gut.‘ Für solche Fälle haben wir sogar jetzt eine Regelung im Koalitionsvertrag.“
Dieser „befristete Aufenthaltstitel“ wurde bislang jedoch nicht eingeführt. Wie weit sind hier die Planungen? Aus dem BMI heißt es: „Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung eines neuen Bleiberechts für geduldete Ausländer mit geklärter Identität und ohne Vorstrafen vor, die zum 31.12.2024 seit vier Jahren in Deutschland sind, gut integriert sind, ausreichende Deutschkenntnisse haben und seit zwölf Monaten durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern. Der genaue Zeitplan steht derzeit noch nicht fest.“
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