Anschlag von Magdeburg: Darum bemerkte niemand die Nachricht des Täters auf der X-Seite von Nancy Faeser
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Auch die Sondersitzung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag hat nur wenig Hinweise ergeben, wie es zu dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit 5 Toten und mehr als 200 Verletzten kommen konnte.
Bizarr ist allerdings die Tatsache, dass der Täter auf dem Account von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Mai 2024 eine Nachricht gepostet hatte, die allerdings niemandem auffiel. Der Saudi schrieb auf Englisch: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich dieses Jahr sterben werde, um Gerechtigkeit zu schaffen.“
Faesers Begründung nach Angaben von Teilnehmern gegenüber NIUS lief darauf hinaus, dass dies kein Account des Bundesinnenministeriums (BMI) sei, sondern ihr privates Profil. Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, wiederum erklärte demnach, dass die Sicherungsgruppe die Accounts von Schutzpersonen wie Faeser nicht monitore (überwache).
„Erst nach dem Anschlag durch Medienberichte bekannt geworden“
„Offenkundig ist dieser Post den Sicherheitsbehörden erst nach dem Anschlag durch Medienberichte bekannt geworden“, sagt CDU-Innenexperte Christoph de Vries gegenüber NIUS. „Das bedeutet also, man kann auf der Seite der Bundesinnenministerin, die die oberste Hüterin der Sicherheit in Deutschland ist, strafrechts- oder sicherheitsrelevante Drohungen aussprechen, ohne dass dies bemerkt wird oder irgendwelche Folgen zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung hätte.“ Sein Fazit: „Dies ist nur möglich, weil Faeser im hessischen Landtagswahlkampf als Spitzenkandidatin der SPD ihr offizielles BMI-Profil in ein privates Profil unter Mitnahme aller Follower umgewandelt hat.“
Behördenübergreifende Verantwortungslosigkeit
Auf die Frage nach den Lücken im Sicherheitskonzept der Magdeburger Polizei für den Weihnachtsmarkt deutet ebenfalls einiges auf eine behördenübergreifende Verantwortungslosigkeit hin. Nach Aussage der Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), sah das Sicherheitskonzept des Veranstalters vor, die Durchgangsbreite zwischen Fußweg und Ampel durch Aufstellung von Pollern auf vier Meter zu verkürzen. Tatsächlich betrug sie auf der einen Seite 5,90 Meter und auf der anderen Seite 6,30 Meter. Ein durchgängiger mobiler Schutz durch Polizeifahrzeuge sei nicht vorgesehen gewesen, so ihre Aussage.
Ungeklärt ist, wieso das Konzept weder umgesetzt noch kontrolliert worden ist. Eine Fahrlässigkeit, die man nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 eigentlich nicht mehr für möglich gehalten hätte, so ein Teilnehmer der Ausschusssitzung zu NIUS. Die Aufarbeitung müsse deshalb mit aller Schonungslosigkeit weitergehen.
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Ralf Schuler
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