Aufwand würde „Arbeit zum Erliegen bringen“: So wenig weiß die Regierung über eingereiste Kriegsverbrecher
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Es ist eine Frage von großem öffentlichen Interesse: Wie viele von den Flüchtlingen, die Deutschland aufnimmt, sind vor Kriegsverbrechen geflüchtet – und wie viele sind selbst Kriegsverbrecher? Die AfD stellte nun eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung. Titel: „Hinweise auf Kriegsverbrecher unter Asylsuchenden seit dem Jahr 2014“. Das Innenministerium hat auf die 17 Fragen der Fraktion geantwortet – in den meisten Fällen ziemlich unbefriedigend.
Immerhin bekannt ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2022 exakt 1570 „Hinweise zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des Asylverfahrens bekannt werden, an die zuständigen Sicherheitsbehörden“ weitergeleitet hat. 2022 waren es 540, im vergangenen Jahr 680, dazu kamen 350 im ersten Halbjahr 2024.
Bis 2019 waren es etwa 5200 Hinweise. Zwischen 2019 und 2021 ist die Faktenlage besser: 117 Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) wegen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Tatorte: Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea, Gambia, Jemen, Kongo, Libyen, Mali, Nigeria, Pakistan, Tschetschenien. In 16 Fällen kam es zu einer Anklage und bis Sommer 2022 zu neun rechtskräftigen Urteilen. So detailliert antwortete damals das Justizministerium auf eine Anfrage der Linken.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Kaum erfasste Daten
Das Innenministerium tut sich zwei Jahre später schwerer mit Details. Auf die meisten Fragen der AfD antwortet das Ministerium mit Sätzen wie „können nähere Auskünfte im Sinne der Fragestellung nicht erteilt werden“, „liegen keine Zahlen im Sinne der Fragestellungen vor“, „liegen keine Statistiken im Sinne der Fragestellung vor“.
Klar ist nur, dass die zuletzt erfassten Hinweise überwiegend folgende Regionen betreffen: Afghanistan, Syrien, Irak, Iran und Libyen. Das Innenministerium erklärt, was den Umgang mit den Vorwürfen erschwert: „Diese Mitteilungen beinhalten in der Regel keine konkreten Hinweise auf in Deutschland aufhältige mutmaßliche Straftäter. Sie betreffen zumeist allgemeine Informationen zu erlebtem Kriegsgeschehen oder Angaben zu möglicherweise tatverdächtigen Personen, die durch deutsche Behörden jedoch nicht identifizierbar sind, die sich nicht in Deutschland oder in Europa aufhalten und deren Aufenthalt im Bundesgebiet nicht zu erwarten ist.“ Und weiter: „Die Detailtiefe der Mitteilungen variiert stark, zum Teil werden auch nicht eigene Wahrnehmungen, sondern Vorgänge geschildert, die vor Ort oder während der Flucht von dritten Personen in Erfahrung gebracht wurden.“
Hintergrund: Laut Völkerstrafgesetzbuch versteht man unter Kriegsverbrechen beispielsweise die gezielte Tötung von Zivilisten und Gefangenen.

Viele Hinweise auf Kriegsverbrechen betreffen Regionen wie Afghanistan.
Der Aufwand würde „Arbeit zum Erliegen bringen“
Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sei eine umfassende Recherche zu den abgefragten Kriegsverbrecher-Ermittlungen nicht zumutbar: „Selbst bei digitalisierten Aktenbeständen müsste eine manuelle Suche zusätzlich erfolgen, da auch mittels Abfrage einzelner Suchbegriffe keine vollständige Trefferliste garantiert werden könnte. Der mit einer solchen Suche verbundene Aufwand würde erhebliche Ressourcen in den betroffenen Abteilungen des GBA für einen nicht absehbaren, aber erwartbar erheblichen Zeitraum beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen.“
Dieser Zustand soll auch so bleiben, wie aus der Antwort auf die letzte Frage der AfD hervorgeht. AfD: „Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen, um eine bessere Verfolgung von Kriegsverbrechern unter Flüchtlingen zu ermöglichen, und wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen?“ Innenministerium: „Die Bundesregierung plant keine gesetzlichen Änderungen.“
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Tim Thorer
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