Ausschuss lehnt BSW-Neuauszählung ab: Wie geht es dann weiter?
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Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages wird am Donnerstag über die Beschlussempfehlung entscheiden, den Antrag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl abzulehnen. Nach Informationen aus Ausschusskreisen sieht der 46-seitige Bericht weder mandatsrelevante Verstöße noch systematische Zählfehler, die eine Überprüfung rechtfertigen würden. Damit stehen die Chancen des BSW, nachträglich in den Bundestag einzuziehen, schlecht.
Dass über den Antrag ausgerechnet jene Parteien im Ausschuss entscheiden, die bei einer Neuauszählung politisch am meisten zu verlieren hätten, sorgt seit Wochen für Kritik. Eine nachträgliche Korrektur der Sitzverteilung würde nicht nur das Kräfteverhältnis im Bundestag verändern, sondern auch die Mehrheit der Regierung infrage stellen. Dass die potenziell Benachteiligten über die Prüfung entscheiden, ist demokratisch zulässig – und trotzdem unbegreiflich. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner kommentierte am Dienstag: „Als wenn die Katze auf die Milch aufpassen soll.“
„Werden nach Karlsruhe gehen“
Das Bündnis war bei der Wahl im Februar mit 4,981 Prozent hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und fordert seit Monaten eine Neuauszählung.
Sahra Wagenknecht reagierte scharf auf die Empfehlung. Sie erklärte, die Vorlage sei „ein Dokument der Angst von Union und SPD vor einer Neuauszählung der Bundestagswahl, die sie um ihre parlamentarische Mehrheit und Merz um seine Kanzlerschaft bringen könnte“. Das deutsche Wahlprüfungsverfahren, „das die Abgeordneten zu Richtern in eigener Sache macht“, sei „blamabel für eine Demokratie“. Sie kündigte an: „Wir werden jetzt nach Karlsruhe gehen.“

Der designierte BSW-Chef Fabio De Masi setzt sich seit Monaten für eine Neuauszählung ein. Auch er erklärte bei NIUS Live: „Wir werden bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn es sein muss.“ Problem: Das Verfahren könnte sich länger hinziehen, als die aktuelle Legislaturperiode dauert.
Nach der Sitzung am Donnerstag folgt der nächste formale Schritt: Das Bundestagsplenum muss sich ebenfalls mit dem Thema befassen. Lehnt auch das Parlament den Einspruch ab, bleibt tatsächlich nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Dort könnte das BSW eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen – ein Verfahren, das sich über Monate hinziehen und am Ende sogar länger dauern könnte als die aktuelle Legislaturperiode.
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