Auswärtiges Amt vermeldet „Rekordjahr beim Familiennachzug“
Laut der „Augsburger Allgemeinen“ gibt es in Deutschland einen steigenden Trend des Familiennachzugs von Ausländern. 2022 stellten 244.000 Menschen einen Asylantrag, während die deutschen Botschaften und Konsulate zusätzliche 117.000 Visa für Familienangehörige ausstellten. Von Januar bis Juli 2023 waren es bereits weitere 77.000. Das Auswärtige Amt bestätigte dies auf eine Anfrage von der CSU-Bundestagsabgeordneten Andrea Lindholz.
Eine Aufschlüsselung zeigt, dass im Jahr 2022 von den 117.000 Visaanträgen 10.549 für den Familiennachzug von Flüchtlingen, 231 von Asylberechtigte und 8.900 für subsidiär Schutzberechtigte waren. Bei einem Großteil, nämlich 97.354 Anträgen, handelte es sich um allgemeinen Familiennachzug. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die nicht direkt aufgrund von politischer, religiöser oder ethnischer Verfolgung als Asylbewerber gelten, jedoch aus Ländern mit Bürgerkriegen oder der Gefahr willkürlicher Gewalt stammen.

Dabei seien viele Kommunen mit der Aufnahme und Integration der vielen Menschen schon jetzt überlastet, gab die CSU-Politikerin Lindholz zu bedenken.
Lindholz wies darauf hin, dass 2023, zusätzlich zu den erwarteten 300.000 Asylerstanträgen, rund 130.000 Visa für den Familiennachzug erteilt werden könnten. Diese Schätzungen beinhalten nicht die Flüchtlinge aus der Ukraine. Viele Kommunen sind bereits jetzt mit der Integration überfordert, betonte die CSU-Politikerin.
Lindholz, auch stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, forderte eine Reduzierung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten und betonte, dass ein Visum nur dann erteilt werden sollte, wenn der bereits in Deutschland lebende Ausländer ausreichenden Wohnraum für die Angehörigen bereitstellen kann. In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen solle die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Migrationsdruck zu begegnen. 2022 stammten etwa 90 Prozent der 8.900 subsidiär Schutzberechtigten aus Syrien.
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