Inhaftierung von CDU-Politiker Axel Fischer: Prozess um die „Aserbaidschan-Affäre“ wird zur juristischen Schlammschlacht
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Der Prozess um die sogenannte „Aserbaidschan-Affäre“ droht ausgerechnet über die Feiertage zu Weihnachten und über den Jahreswechsel zu einer juristischen Schlammschlacht zu werden. Hintergrund ist der Haftbefehl gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer, den der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München am 22. Dezember erließ. Er wurde am selben Tag vollzogen und liegt NIUS vor. Fischer wurde wenige Stunden vor Heiligabend aus einer Klinik in Bad Säckingen bei Karlsruhe abgeführt.
Begründet wird die von fünf Richtern unterzeichnete Haftanordnung mit dem „unentschuldigten Fernbleiben ohne genügende Entschuldigung der Hauptverhandlung“ an zwei vorherigen Prozesstagen, sodass nicht zu erwarten sei, „dass die weitere Hauptverhandlung andernfalls ordnungsgemäß durchgeführt werden kann“. Nach § 230 Abs. 2 der Strafprozessordnung kann ein Angeklagter etwa durch die Polizei dem Gericht vorgeführt werden. Im Falle Fischers sei das allerdings wegen der Anreise von mehr als 300 Kilometern nicht praktikabel, heißt es.

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts mit seinem Anwalt Heiko Hofstätter
Ehefrau zeigt sich schockiert
In dem siebenseitigen Schreiben listen die unterzeichnenden Richter mehrere Fälle auf, in denen nach ihrer Darstellung erst nach Eröffnung der Verhandlung geklärt werden musste, warum Fischer nicht anwesend war; zum Teil wurden kurzfristig Atteste übersandt, oder die Richter mussten durch die Verteidigung über ärztliche Behandlungen, Unwohlsein und anderes informiert werden. Trotz der nüchternen Juristensprache atmet der Haftbefehl eine spürbare Gereiztheit.
Fischer und seine Anwälte bestreiten das unentschuldigte Fehlen und verweisen auf ein Attest über die stationäre Behandlung psychischer Probleme. Sie halten die Haft für völlig „unverhältnismäßig“ und haben beim Oberlandesgericht München und dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Haftbeschwerde eingelegt. Die Ehefrau des Angeklagten, Doreen Fischer (selbst Anwältin), die ihren Mann nach Weihnachten besuchen durfte, zeigte sich im Gespräch mit NIUS fassungslos angesichts der völlig unangemessenen Verhaftung, die für sie und die vier gemeinsamen Kinder unerträglich sei.
Hintergrund der Eskalation in dem Verfahren sind auch drei Gutachten über den Gesundheitszustand Fischers, von denen eines volle Verhandlungsfähigkeit attestiert, ein weiteres wegen Depressionen und anderer Beeinträchtigungen keine Prozesstauglichkeit bescheinigt und ein drittes den Verdacht zumindest nicht ausschließen will, der Angeklagte könne die Symptome „aggravieren“ (überzeichnen, übertreiben) oder inszenieren.

Die Generalstaatsanwaltschaft München führt das Verfahren gegen Fischer.
161 Seiten, die Fragen aufwerfen
Die Richter scheinen in Fischer eher einen Simulanten zu sehen, der das Verfahren verschleppen will. Im Haftbefehl machen sie aus ihrer Sicht der Dinge keinen Hehl: „Der Angeklagte hat, wie im Rahmen der Begutachtungen deutlich wurde, Angst, verurteilt zu werden und in der Folge auch seine Pensionsansprüche zu verlieren. Zudem droht im Hinblick auf die größte dem Angeklagten vorgeworfene Geldzahlung Anfang des Jahres 2026 die absolute Verjährung. Das gerichtliche Beweisprogramm ist bereits weitgehend abgeschlossen, die Verfahrensbeteiligten wurden gebeten, sich auf die Schlussvorträge vorzubereiten. Obwohl der Angeklagte an den weitaus meisten Hauptverhandlungstagen teilgenommen hat, besteht die konkrete Gefahr, dass er den bevorstehenden Abschluss der Hauptverhandlung auch in Zukunft unbedingt verhindern will. Eine Sicherung der Durchführung der Hauptverhandlung ist daher nur im Wege eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO möglich.“
Liest man die 161-seitige Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft München (Aktenzeichen: 302 OJs 17/20 vom 1.12.2023), so ist die Beweislage im (inzwischen abgetrennten) Fall von Axel Fischer weit komplizierter als im Fall des damals mitangeklagten CSU-Politikers Eduard Lintner und seines Sohnes Markus sowie der inzwischen verstorbenen CDU-Politikerin Karin Strenz. Strenz und Lintner hatten Beratungsfirmen gegründet, über die belegbare Zahlungen abgewickelt wurden, die das Ziel gehabt haben sollen, im Bundestag und in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für ein besseres Image der Kaukasusrepublik Aserbaidschan zu sorgen.

Die beiden Angeklagten Eduard Lintner, ehemaliger CSU-Abgeordneter aus Unterfranken, und Axel Fischer, Ex-CDU-Parlamentarier aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land, begrüßen sich vor Prozessbeginn.
Die Verbindung zu Fischer wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem durch einen indirekten Hinweis eines aserbaidschanischen Gewährsmanns hergestellt, wonach Strenz das Gleiche erhalten solle wie „Alex“ (was ein Tippfehler sein und Axel bedeuten könnte), wobei kein Nachname genannt wird. Auch die Rekonstruktion der zur Last gelegten Zahlungen an Axel Fischer ist schwieriger, weil sie meist bar erfolgt sein sollen und durch die Anklage in einen zeitlichen Zusammenhang mit den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung oder anderen Dienstreisen gerückt werden. Auch die vermeintlichen politischen Gegenleistungen, die Fischer erbracht haben soll (Weitergabe eines Berichts, Vorschlag von Strenz für einen Ausschuss), sind im politischen Alltag nicht so ungewöhnlich, dass es zwingend auf die Zahlungen rückschließen ließe.
Fischer begründet die Bargeld-Transfers mit seiner Scheidung Anfang der 2000er Jahre, als er rund 80.000 Euro in einem Bankschließfach deponierte, oder benennt in den Prozessakten konkrete Anlässe wie Autoverkauf oder Geldgeschenke von Verwandten für die Kinder, die er danach bar eingezahlt habe.
Ob und vor allem wann die Haftbeschwerde Erfolg haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Für Fischer und seine Familie ist die Inhaftierung noch dazu über die Feiertage hinweg nur schwer zu ertragen. Sollte er wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung verurteilt werden, kann ihm zudem die Pension aus 23 Jahren im Deutschen Bundestag gestrichen werden.
Auch bei NIUS: Viertes Gefängnis-Weihnachten für Prinz Reuß: Die Tragödie eines terrorverdächtigen Adeligen
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Ralf Schuler
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