Brandenburgs Ministerpräsident unterstützt Einstufung der „Klimakleber“ als „kriminelle Vereinigung“
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- Brandenburgs Ministerpräsident Woidke lobt die gerichtliche Einstufung der Gruppe „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ aufgrund klarer Verabredungen zur Begehung von Straftaten.
- Die Gruppe hatte mehrere Aktionen gegen den BER-Flughafen, das Kohlekraftwerk Jänschwalde und die Ölraffinerie Schwedt in Brandenburg verübt.
- Zuvor fand eine deutschlandweite Razzia gegen die „Letzte Generation“ statt, bei der Wohnungen und andere Räumlichkeiten in mehreren Bundesländern durchsucht wurden.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (61, SPD) hat als erster Regierungschef die gerichtliche Einstufung der Gruppe „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ gelobt. Woidke betonte, dass es eine klare Verabredung zur Begehung von Straftaten gebe. In Brandenburg hatten Mitglieder der Gruppe den BER-Flughafen, das Kohlekraftwerk Jänschwalde und die Ölraffinerie Schwedt gestürmt. Letztere versorgt Nordostdeutschland mit Diesel, Heizöl und Benzin.
Mitte Dezember wurde eine deutschlandweite Razzia gegen die „Letzte Generation“ von der Staatsanwaltschaft Neuruppin initiiert. Durchsucht wurden Wohnungen und andere Räumlichkeiten in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Zuvor kam es zu Angriffen von Klimaaktivisten auf Einrichtungen der PCK-Raffinerie, unter anderem in Schwedt und Werneuchen.
Beschwerde der Klima-Kleber wurde abgelehnt
„Die Ermittlungen gehen weiter. Es gibt viel auszuwerten“, sagte Oberstaatsanwalt Klement hinsichtlich des weiteren Verfahrens. Beschwerden der Klimakleber gegen die Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ hatte das Landgericht Potsdam nun abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht den Anfangsverdacht.
Innenminister Stübgen (CDU) pflichtet Ministerpräsident Woidke zu: „Ich finde das nicht übertrieben, wenn sich Gruppen bilden, egal welche hehren Ziele sie angeben, und sagen: Wir haben verabreden uns zu kriminellen Handlungen. Und zwar wiederholt und vorsätzlich. Das Gericht bestätigt unsere Rechtsauffassung!“
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