Brisantes Dokument in der Tegernsee-Affäre: Transparenzregister zeigt KEINE Übertragung der Stimmrechte von Wolfram Weimer an seine Frau!
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In der Affäre um den Staatsminister für Kultur im Kanzleramt, Wolfram Weimer, gibt es neue Erkenntnisse.
Am Montag hatte das Nachrichtenportal Apollo News enthüllt, dass die Weimer Media Group, an der Wolfram Weimer bis zum Donnerstag die Hälfte der Firmenanteile hielt, bei einer Veranstaltung mit dem Titel „Ludwig-Erhard-Gipfel“ ausweislich der Eigenwerbung „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ zum Kauf anbietet. Die von der Weimer Media Group beworbenen Einfluss-Pakete („Mont Blanc Paket“) kosten bis zu 80.000 Euro und befinden sich noch immer auf dem Markt. Beworben wurden diese Pakete mit der Anwesenheit von Kanzleramtschef Thorsten Frei und verschiedenen Bundesministern bei der Weimer-Veranstaltung.
Am Mittwoch dann wehrte Weimer sich in zwei Interviews gegen die Vorwürfe, bezeichnete sie als „Lüge“. Sowohl Welt als auch FAZ sagte Weimer folgende Sätze:
„Ich habe den Verlag mit Eintritt in die Regierung verlassen, mein Geschäftsführermandat niedergelegt und das im Handelsregister eintragen lassen. Ich habe dort keine Funktionen, auch kein Beratermandat. Die Stimmrechte als Gesellschafter werden vertraglich von der Mitgesellschafterin ausgeübt. Damit verhalte ich mich nicht nur konform zu den gesetzlichen Anforderungen, sondern gehe in der Abgrenzung darüber – an das für eine GmbH mögliche – hinaus.“

Kanzler Merz beobachtet einen emotionalen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bei einer Rede.
Es bestehen nun massive Zweifel, ob Stimmrechtsübertragung stattgefunden hat
An dieser Darstellung von Wolfram Weimer gibt es nun massive Zweifel. Ein Auszug aus dem Transparenzregister, der NIUS vorliegt, weist – anders als von Weimer behauptet – keine Übertragung der Stimmrechte von Wolfram Weimer an seine Frau Christiane Goetz-Weimer aus. Solche Stimmrechtsübertragungen müssen dem Transparenzregister zwar nicht zwingend gemeldet werden, wenn die wirtschaftliche Kontrolle über das Unternehmen nicht wechselt. Gerade in politisch sensiblen, Compliance-relevanten Fällen wäre eine solche Mitteilung an das Transparenzregister allerdings geboten, wenn nicht gar üblich gewesen.

Auszug aus dem Transparenzregister
Die Übertragung der Stimmrechte hat angeblich vor rund sechs Monaten stattgefunden und müsste damit längst im Transparenzregister eingetragen sein. Die Frage ist nun, ob Weimer und seine Ehefrau einen anderen Beleg für die Übertragung der Stimmrechte haben. Darauf deutet auch hin, dass Weimer selbst im Interview mit FAZ und Welt sagt, er habe sein Ausscheiden als Geschäftsführer im Handelsregister eintragen lassen. Zeitgleich würde üblicherweise ein Eintrag im Transparenzregister erfolgen. Nun stellt sich die Frage, ob es sonst einen Beleg für die Aussage von Staatsminister Weimer gibt.
Zu einer Anfrage von NIUS wollte sich Weimers Sprecher nicht äußern.
Der Tagesschau teilte die Weimer Media Group mit, Wolfram Weimer erhalte keine Gewinnausschüttung aus seinem Unternehmen. Auch darauf findet sich im Transparenzregister keinerlei Hinweis. In dem Dokument werden Wolfram Weimer und seine Frau bis heute als „wirtschaftlich Berechtigte“ ausgewiesen.
Mehr NIUS: „Links wirkt!“: Linkspartei reklamiert Rückzug Weimers aus seinem Unternehmen für sich
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