Brisantes Gerichtsurteil um 14 Uhr: Wackelt heute der Zwangsbeitrag für ARD und ZDF?
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Der Streit um den Rundfunkbeitrag hat nun das höchste deutsche Verwaltungsgericht erreicht. In Leipzig verhandeln die Richter über die Klage einer Frau aus Bayern, die sich weigert, den Beitrag an den Bayerischen Rundfunk (BR) zu zahlen. Sie wirft ARD, ZDF und Deutschlandradio vor, ihren Programmauftrag nicht zu erfüllen, sieht zu wenig Ausgewogenheit und spricht von einem „generell strukturellen Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Entsprechend klagte sie gegen den Beitragsbescheid des Bayerischen Rundfunks (BR), berichtet die Tagesschau.
Bei der Revisionsverhandlung vor zwei Wochen war das Interesse enorm: Rund 220 Besucher und zahlreiche Journalisten füllten den Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts bis auf den letzten Platz. Die Richter diskutierten ausführlich mit den Vertretern des BR und der Klägerin über die Frage, ob Verwaltungsgerichte überhaupt prüfen dürfen, ob die Sender ihren Auftrag erfüllen.
BR verteidigt sich mit dem Argument der Programmvielfalt
Der BR widerspricht der Kritik. Aus Sicht der Anstalt rechtfertigt das Programmangebot den Beitrag: „Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Rundfunkbeitrag rechtfertigt. Der BR ist überzeugt, dass sich daran nichts geändert hat.“ Die Sendungen stünden für Perspektivenvielfalt und breite Debattenkultur. Sabine Mader, stellvertretende Juristische Direktorin, betonte am Rande der Revisionsverhandlung, es sei selbstverständlich, dass „der Sender sich der Diskussion stellt, ob er seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, intern wie extern“.
Vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) blieb die Klägerin erfolglos. Beide Gerichte stiegen nicht in die inhaltliche Prüfung ein, sondern verwiesen auf die Rundfunkfreiheit: Die Kontrolle der Programmvielfalt sei nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte. Wer Programmkritik habe, müsse sich an den Rundfunkrat wenden, wo „Programmbeschwerden“ möglich sind. Der VGH stellte klar: „Daher ist die Klägerin – anders als sie meint – nicht rechtlos gestellt.“ Die Klägerin hält dem entgegen.
Urteil mit möglicher Signalwirkung
Das Bundesverwaltungsgericht will seine Entscheidung heute um 14 Uhr verkünden. Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, sondern um die Frage, ob Verwaltungsgerichte künftig die Einhaltung des Programmauftrags prüfen dürfen. Sollten die Richter dies zulassen, wäre das ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen – auch für andere Beitragszahler, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für einseitig halten. Im positiven Fall könnte das Gericht Kriterien formulieren, unter denen Klagen wegen mangelnder Meinungsvielfalt zulässig sind.
Bestätigt das Gericht dagegen die bisherige Linie, bliebe die Kontrolle der Inhalte weiter allein den Rundfunkräten vorbehalten – und der Rundfunkbeitrag unangetastet.
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