Nach NIUS-Berichterstattung: Regierung streicht umstrittene „Hausbesuch“-Passage aus Bürgergeld-Gesetz
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Der Rentenstreit bringt die schwarz-rote Bundesregierung an den Rand des Bruchs – SPD-Chefin und Sozialministerin Bärbel Bas droht inzwischen ganz offen damit, sollte es keine Mehrheit beim Rentenpaket geben, dem Kanzler die SPD-Zustimmung bei anderen Vorhaben wie bei der Bürgergeld-Reform zu entziehen. Zumindest eine Passage, die zusätzliche Hausbesuche vor einer Streichung der Zahlungen festlegte, ist nun – nachdem NIUS berichtet hat – gestrichen worden.
Dabei könnte die SPD im Gesetzentwurf zur „Grundsicherung“ (bis dato noch Bürgergeld) die nächste Streit-Bombe versteckt haben. Denn wie beim Rentenpaket scheinen auch beim Bürgergeld die Koalitionseinigung und die Beschreibung im Gesetzestext auseinanderzugehen. Grob gesprochen geht es um die Frage: Muss das Jobcenter einen dreifachen Termin-Verweigerer noch zusätzlich persönlich aufsuchen, um die Stütze gänzlich streichen zu dürfen?

Hat Bärbel Bas erneut einen Zusatz in ein Gesetz geschmuggelt?
Die Union hatte sich in den Verhandlungen dafür starkgemacht, dass diese zusätzliche Hürde hin zur Streichung der Leistungen, von der Bärbel Bas bei der Pressekonferenz zur Einigung beim Bürgergeld noch gesprochen hatte, wegfällt. Wie NIUS aus der Unionsspitze erfuhr, soll die SPD dem auch zugestimmt haben. Im Gesetzestext kommt dieser „Hausbesuch“ jenseits von bekannten psychischen Erkrankungen auch nicht mehr vor.
Hatte die SPD die Hausbesuche vom Jobcenter ins Gesetz geschmuggelt?
Denn im dann neuen Paragraphen 32a im neuen Bürgergeld-Gesetz, der den Titel „Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen“ trägt, heißt es wörtlich: „Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis drei aufeinander folgenden Meldeaufforderungen der Agentur für Arbeit ohne Darlegung eines wichtigen Grundes nicht nachkommen, wird der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes entzogen.“
Im Folgenden wird dann erklärt, dass Miete und Heizkosten weiter erbracht werden, aber direkt an den Vermieter gezahlt werden, und der Säumer einen Monat Zeit hat, sich beim Jobcenter zu melden, um die Streichung der Leistungen auf „nur“ eine Kürzung zu reduzieren.
Nach NIUS-Berichterstattung: Begleittext entfernt
Im Begleittext zu besagtem Paragraphen im Gesetz hieß es allerdings bislang auf Seite 77: „Deshalb ist insbesondere bei Personen, die vom Leistungsentzug betroffen sind, sicherzustellen, dass die persönliche Anhörung auch tatsächlich durchgeführt wird. Bei dem betroffenen Personenkreis sollen hierfür insbesondere auch telefonische und aufsuchende Formate zur Anwendung kommen.“ Diese Passage wurde nach Veröffentlichung unserer Berichterstattung entfernt.
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Julius Böhm
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