Bundesregierung beschließt offiziell: Freie Fahrt für Schlepper im Mittelmeer
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Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Rückführungsverbesserungsgesetz von Nancy Faeser (SPD) beschlossen. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Strafbarkeit der Fluchthilfe vor, was das Vorgehen der sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer betroffen hätte. Doch diese wurde nun restlos gestrichen. Wie kam es dazu?
Einen Tag vor der Abstimmung im Parlament tagte der Ausschuss für Inneres und Heimat. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig abgeändert und ergänzt. Einer dieser Neuerungen: „Ausschluss der Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte durch Bezugnahme auf den Landweg“.
Abholen und dann nach Europa bringen
Am Donnerstag nahm der Bundestag die Änderungen mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP an. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD votierten dagegen. Damit hat der Bundestag den sogenannten „Seenotrettern“ im Mittelmeer einen Freifahrtschein erstellt. Seit Jahren kursieren Berichte, wie die mehrheitlich deutschen Organisationen wie „Jugend rettet“, „Sea-Watch“ oder „SOS Humanity“ mit Menschenhändlern gemeinsame Sache machen. Die Schlepper nehmen afrikanische Migranten in kleinen Booten auf und legen von den Stränden in Tunesien oder Libyen ab, die „Seerotretter“ sammeln sie dann wenige Kilometer vor der Küste ein und bringen sie nach Europa.

Crew-Mitglieder des Schiffes Humanity 1 winken ankommenden Migranten zu.
Die Ampel wollte ursprünglich Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes verschärfen, um härter gegen Schlepper vorgehen zu können. Die Justiz in Deutschland geht nur dann von Schlepperei aus, wenn ein geldwerter Vorteil erzielt oder versprochen wird. Freiwillige Helfer sind demnach von der Strafverfolgung ausgenommen.
Flüchtlingsanwälte stemmten sich dagegen
Aus den Reihen der Organisationen, die im Mittelmeer aktiv sind, wuchs der Druck, das Gesetz doch noch zu ändern. Zahlreiche Flüchtlingsanwälte hatten nach Durchsicht des Papiers Einspruch erhoben: Juristen aus dem Umfeld von „SOS Humanity“, ein „Seenotretter“-Verein, der im vergangenen Jahr 790.000 Euro Steuermittel eingestrichen hatte, warfen der Koalition eine „Kriminalisierung ziviler Seenotrettung“ vor.

Ein Mitglied der Organisation SOS Humanity spricht bei einer Demonstration.
Der Entwurf werde „zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und die Gefahr der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die zivile Seenotrettung ermöglichen“, warnte auch die Jura-Professorin Pauline Endres de Oliveira von der Berliner Humboldt-Universität gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten in einer Stellungnahme für den Bundestag. „Nach Auffassung der Unterzeichner*innen dieser Stellungnahme sollte die zivile Seenotrettung keiner strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden“, heißt es darin.
Ihr Lobbyieren hat sich gelohnt. Der entsprechende Absatz wurde gestrichen.
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