Bundesregierung streicht Steuergeld für „Seenotrettung“
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Die Bundesregierung streicht sogenannten „Seenotrettern“ die Fördermittel. Auf Anfrage von NIUS bestätigte das Auswärtige Amt: „Die Bundesregierung plant keine weitere finanzielle Förderung von Nichtregierungsorganisationen der zivilen Seenotrettung.“
Im ersten Quartal 2025 seien bereits rund 900.000 Euro an „Förderprojekte im Zusammenhang mit der zivilen Seenotrettung“ ausgezahlt worden. „Die Förderung ging an Organisationen wie SOS Humanity, SOS Méditerranée, RESQSHIP, Sea Eye e.V. und Sant Egidio. 2024 wurden die „Seenotretter“ mit rund zwei Millionen Euro gefördert.

Die Sea-Eye 4 hatte im März Migranten vor der afrikanischen Küste aufgelesen und sie nach Italien gebracht.
Wohin fließt das Geld?
Der Deutsche Bundestag hatte vor drei Jahren beschlossen, die „zivile Seenotrettung“ mit insgesamt acht Millionen Euro zu unterstützen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Haushaltsausschuss am 11. November 2022. In den Jahren 2023 bis 2026 sollten demnach zwei Millionen Euro pro Jahr an Vereine fließen, die dem kirchlichen Bündnis „United4Resque“ nahestehen.
Mit der Einstellung der Zahlungen ergeben sich jedoch offene Fragen: Für die Jahre 2025 bis 2026 lagen Verpflichtungsermächtigungen des Deutschen Bundestages in Höhe von zwei Millionen Euro vor. Was passiert mit den Verpflichtungsermächtigungen? Es sind weiterhin 1,1 Millionen Euro (2025) und zwei Millionen Euro (2026) offen. Wohin fließt das Geld? Eine entsprechende Anfrage beim Auswärtigen Amt steht noch aus.
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