Bundestag sagt JA zu Forderung von Pädophilen-Aktivist: Angeblich geht es ihm um Kinderrechte …
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Seit 2019 versucht der wegen Pädophilie vorbestrafte Dieter Gieseking, pro-pädophile Petitionen in den Bundestag einzubringen. Das Ziel seines Aktivismus: Die Legalisierung von „Sex mit Kindern“. So nennen Pädophile das, was in Wahrheit sexueller Missbrauch ist. Mitte Oktober letzten Jahres hatte Gieseking Erfolg. Der Bundestag stimmte über eine Sammelpetition ab, zu der auch eine Petition des Pädophilen gehörte. Der Inhalt – man mag es nicht glauben: die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.
Zum Hintergrund: Jeder Bürger kann in Deutschland Petitionen zu Gesetzesänderung an den Petitionsausschuss im Bundestag senden. Liegen mehr als 50.000 Unterstützer vor oder werden mehrere Petitionen mit den gleichen Inhalten eingereicht, stimmt der Bundestag über die (Sammel-)Petitionen ab und übergibt sie zur Ausarbeitung in den Petitionsausschuss. Giesekings Petition war Teil einer Sammelpetition, die am 19. Oktober 2023 von allen Parteien außer der AfD befürwortet wurde.

Der pädophile Aktivist Dieter Gieseking schmückt sich damit, dass die Ampel-Parteien im Bundestag seine Petition angenommen haben.
„Sexuelle Selbstbestimmung“ soll Kinder schützen
Die Forderung: Der Zusatz „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund“ soll in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes aufgenommen werden, wodurch die subjektiven Rechte von Kindern außerhalb des Einflussbereichs der Eltern gestärkt werden sollen. Eine Gesetzesänderung, die in letzter Zeit vor allem von den Grünen vorangetrieben wurde, um den Missbrauch von Kindern zu verhindern.
Pädophile wie Gieseking wollen Kindesmissbrauch nicht verhindern, sondern befördern. So schreibt Gieseking zu der Petition auf seiner Homepage „Krumme 13“: „Kinder haben Rechte!“, weswegen man auch die „sexuelle Selbstbestimmung“ der Kinder schützen solle. Unter der „sexueller Selbstbestimmung“ eines Kindes versteht Gieseking das „Recht eines Kindes“, sexuelle Kontakte zu Erwachsenen zu haben.

Dieter Gieseking wurde 2003 wegen „Verbreitung von Kinderpornografie“ im Internet zu 8 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Pädophile, eine diskriminierte Minderheit?
Es ist nicht das erste Mal, dass Gieseking versucht, seinen Pädophilie-Aktivismus in die Politik zu bringen. So forderte er in einer zweiten Petition, den Begriff „sexuelle Identität“ mit in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Seine Hoffnung: Pädophilie soll als „sexuelle Identität“ anerkannt werden, was die Kinderschänder – ebenso wie Schwule und Lesben – zu einer vom Gesetz geschützten, diskriminierten Randgruppe machen würde.
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Judith Sevinç Basad
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