Nächster Correctiv-Gerichtserfolg für Staatsrechtler Vosgerau: Hamburger Grüne dürfen Deportationslüge nicht wiederholen
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Nächster Gerichtserfolg für Ulrich Vosgerau: Das Landgericht Hamburg hat den Grünen in der Hamburger Bürgerschaft untersagt, Falschaussagen über ein privates Treffen in Potsdam zu verbreiten, an dem der Staatsrechtler teilgenommen hatte. NIUS liegen die Gerichtsakten vor.
Das Landgericht Hamburg untersagte der Grünen-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft die Behauptung, es sei bei dem Treffen im Landhaus Adlon in Potsdam um Deportationen gegangen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren. Die Grünen hatten am 28. Februar in einer Pressemitteilung verkündet: „Das Entsetzen um das Geheimtreffen von Potsdam, auf dem Politiker*innen der AfD mit Rechtsextremen und Unternehmer*innen zusammengekommen sind, um die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland zu besprechen, hält weiter an und motiviert Menschen in ganz Deutschland sich gegen Rechtsextremismus zu positionieren.“

Nach einem Correctiv-Bericht Anfang Januar über ein privates Treffen im Landhaus Adlon in Potsdam im November 2023 folgten zahlreiche Rechtsstreitigkeiten.
Correctiv-Mitarbeiter geben eidesstattliche Versicherungen ab
Das Landgericht stellte fest, dass das, was in Potsdam diskutiert wurde, nicht als „Deportation“ bezeichnet werden könne. Ein Zusammentreffen, um über Deportationen zu sprechen, habe es in Potsdam nicht gegeben, stellte das Gericht fest. Dies sei „prozessual unwahr.“ Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke teilte mit: „Der Rechtsanwalt der Grünen hat damit genau das Gegenteil von dem erreicht, was er wollte: Es wurde nicht nur als Falschbehauptung verboten, dass in Potsdam Deportationen deutscher Staatsbürger geplant wurden. Sondern es wurde auch gleich das Narrativ abgeräumt, dass die dortigen Pläne bei wertender Betrachtung Deportationen gleich stünden.“
Vor Gericht gaben zwei Correctiv-Mitarbeiter eidesstattliche Versicherungen ab, darunter auch Jean Peters. Doch auch diese überzeugten das Gericht nicht. Anwalt Brennecke meint dazu: „Beide Redakteure haben keine eigenen Erkenntnisse, die sie aus eigener Wahrnehmung bestätigen können. Sie geben nur beweisrechtlich völlig unerhebliche Versicherungen vom Hörensagen ab: Sie stützen sich auf angebliche Aussagen angeblicher, aber namentlich nicht benannter Quellen, die ihnen aufgrund einer nicht näher benannten Erkenntnisquelle dieser Personen etwas vom Hörensagen berichtet haben sollen. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist damit gleichzeitig eine Ohrfeige gegen Correctiv: Denn die erfolglose Unterstützung der Redakteure von Correctiv zeigt, dass auch Correctiv nicht in der Lage ist, angebliche Gespräche über die Deportation deutscher Staatsbürger gerichtsfest zu belegen.“
Der Jurist Ulrich Vosgerau hatte zuletzt zahlreiche Prozesse, die sich auf die Correctiv-Berichterstattung bezogen, gewonnen. In einer GoFundMe-Kampagne sammelte er für die Kosten über 180.000 Euro ein. Die Grünen müssen im jetzigen Fall die vollen Prozesskosten tragen. Gegen die Entscheidung kann jedoch noch Widerspruch eingelegt werden.
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Björn Harms
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