Die grüne Ballweg-Repression – wie das Stuttgarter Finanzamt 600.000 Euro von ihm einbehält
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Der Staat hat Michael Ballweg freigesprochen – doch sein Geld behält er weiterhin ein. Rund 600.000 Euro aus Ballwegs Vermögen bleiben eingefroren, obwohl sämtliche Vermögensarreste von der Staatsanwaltschaft längst aufgehoben wurden. Grundlage dafür sind steuerrechtliche Schätzungen des Finanzamts aus seiner U-Haft – Schätzungen, die im Prozess vollständig kollabierten. Warum die grün geführte Behörde das Geld dennoch seit Jahren zurückhält, wird wenige Monate vor der Landtagswahl 2026 zur politischen Frage ersten Ranges. NIUS rekonstruiert den Vorgang im Detail.
Unschuldig – doch der Staat behält das Geld ein
Neun Monate saß Michael Ballweg unschuldig in Untersuchungshaft. Der Gründer der „Querdenken“-Bewegung und Organisator der großen Stuttgarter Demonstrationen gegen die Corona-Politik war wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs und der Steuerhinterziehung angeklagt worden. Von allen zentralen Vorwürfen wurde er freigesprochen; lediglich in dem Nebenpunkt der Steuerhinterziehung ging es am Ende um Fehler im zweistelligen Euro-Bereich. Mit der Verhaftung im Juni 2022 war auch die Einfrierung seines Vermögens verbunden – insgesamt rund 1,3 Millionen Euro.
Doch Ballweg hat sein Geld bis heute nicht zurück. Bei weitem nicht.

Ende Juli wurde Michael Ballweg freigesprochen.
Wer hält das Geld? Nicht die Staatsanwaltschaft – sondern das Finanzamt
Zunächst muss man wissen: Strafrecht und Steuerrecht sind getrennte Rechtskreise. Aus dem Freispruch folgt daher nicht automatisch, dass das Finanzamt sämtliche Vermögenswerte freigibt. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft teilte NIUS auf Anfrage mit, „dass die Staatsanwaltschaft in Bezug auf den gesamten ursprünglichen Vermögensarrest die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Maßnahmen getroffen hat, damit es zu einer Rückgabe der Vermögenswerte kommen kann.“ Damit ist eindeutig: Die komplette Einfrierung des Vermögens – die rund 1,3 Millionen Euro – wurde aufgehoben.
Zurück bleiben rund 600.000 Euro, die nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Justiz liegen. Sie liegen allein beim Finanzamt Stuttgart, das die Summe gepfändet (eingefroren) hatte.
Nach Angaben von Ballweg wurden die Steuererklärungen für 2020 und 2021 bereits vor über zwei Jahren abgegeben: im Oktober 2023.
Konfrontation der Behörden
Warum all das so brisant ist, zeigt ein Blick auf die Grundlage der Pfändung: Sie basiert auf Schätzungen aus der Zeit von Ballwegs U-Haft – Schätzungen, die Ballweg exorbitante Gewinne unterstellten.
NIUS stellte dem Finanzministerium Baden-Württemberg daher zwei klare Fragen:
- „Warum wurden die von Herrn Ballweg eingereichten Steuererklärungen für 2020 und 2021 bislang nicht bearbeitet und die damaligen Schätzungsbescheide nicht ersetzt?“
- „Auf welcher Grundlage werden weiterhin Vermögenswerte in sechsstelliger Höhe einbehalten, obwohl dem Finanzamt seit über einem Jahr vollständige Steuerunterlagen vorliegen?“
Das Ministerium beruft sich auf das Steuergeheimnis, um keine Auskunft zu erteilen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stellt Kanzler Merz (CDU) das Kabinett der Landesregierung vor, mit Innenminister Thomas Strobl (CDU) und ganz rechts: Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne).
Darüber hinaus hält auch die Stadt Stuttgart einen Teil von Ballwegs Vermögen zurück. NIUS fragte nach Höhe, Rechtsgrundlage – und ob die Stadt die längst vorliegenden Steuererklärungen kennt. Die Antwort steht noch aus. Aufgrund der „Auf- und Vorbereitung der Debatte zum Doppelhaushalt“ sei eine Antwort binnen Stunden nicht möglich.
Ballweg: „Finanzamt hat den Rollladen heruntergelassen und reagiert nicht“
Wer Anfang und Ende dieser Steuergeschichte vergleicht, wird eine makabre Ironie kaum übersehen können: Der ursprüngliche Vorwurf lautete, Ballweg habe seine Steuererklärung „nicht abgegeben“. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich jedoch bereits in Haft; sämtliche Unterlagen waren beschlagnahmt. Im April 2023 kam Ballweg aus der U-Haft frei und reichte seine Steuererklärungen ein – doch nun brauchen die Behörden selbst zwei Jahre, um ihren Aufgaben nachzukommen. Sie verlangten also etwas, das für Ballweg objektiv unmöglich war, und verzögern heute genau das, was längst erledigt sein müsste.
Gegenüber NIUS erklärte Ballweg: „Meine Steuerberaterin hat die Steuererklärung am 12.10.2023 eingereicht und darin nachgewiesen, dass ich über 80.000 € Verlust gemacht habe. Doch das Finanzamt bearbeitet sie einfach nicht. Wir haben inzwischen eine Untätigkeitsklage eingereicht. Alles läuft in Zeitlupe – das Finanzamt hat den Rollladen heruntergelassen und reagiert nicht.“
Ballweg erzielte keinen Gewinn
Weil diese Fakten vom Finanzamt ignoriert werden, beruht das Einfrieren der 600.000 Euro weiterhin auf Schätzungen, die während Ballwegs U-Haft angefertigt wurden. Sie unterstellen Ballweg exorbitante Gewinne. Die Finanzbehörde hatte dazu zwar grundsätzlich eine Schätzungsbefugnis, wie Finanzwissenschaftler Stefan Homburg gegenüber NIUS erklärt – doch diese Schätzungen stellten sich im Strafprozess, den Homburg vor Ort begleitete, als haltlos heraus.
Wie Homburg auf seinem YouTube-Kanal schildert, wurde bekannt, dass weder Polizei noch Steuerfahndung jemals eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung durchgeführt hatten. Die zentralen Summen – mal 576.000 €, mal 513.000 €, mal 549.000 € – waren reine Additionen willkürlicher Zahlenteile ohne fachliche Grundlage. Hauptfahnder Mayer gab offen zu, die angeblichen „Gewinne“ lediglich geschätzt zu haben – auf Basis eines fragwürdigen Zahlenwerks der Polizei, das keinerlei betriebswirtschaftliche Prüfung erfahren hatte. Gleichzeitig belegte Ballwegs Steuerberaterin dem Gericht, dass Ballweg mit den Demonstrationen nachweislich Verluste machte: Die Ausgaben für Technik, Logistik, Personal, Anwälte und Werbung lagen deutlich über den Spendeneinnahmen.
Wenn aber kein Gewinn existiert, kann auch nichts für private Zwecke abgezweigt oder hinterzogen worden sein. Dieser Punkt entkräftete den Kern der Anklage vollständig. Schließlich wurde er freigesprochen.
Ein politischer Prozess?
Mehrere Vorgänge, die während des Strafprozesses ans Licht kamen, deuten darauf hin, dass der Fall Ballweg von Beginn an nicht nur ein juristisches, sondern ein politisch beeinflusstes Verfahren war. Der Ausgangspunkt lag nicht in der Steuerverwaltung selbst: Laut der Ermittlungsakte „EG Kreuz“, auf die sich Prof. Stefan Homburg beruft, begann alles im Oktober 2020 mit einer Anzeige des grünen Anwalts Jun – flankiert von einem t-online-Artikel des Journalisten Lars Wienand, der Ballweg mit Begriffen wie „Briefkastenfirma“, „Reichsbürger“ oder „Sexclub“ in ein kriminalisiertes Umfeld rückte.
Diese Darstellung kollabierte im späteren Prozess; ihre Auswirkungen auf Behörden hatten sich jedoch längst entfaltet. Die Beweisaufnahme zeigte zudem, dass die Hinweise über mehrere Stationen bis in die politische Leitungsebene des Finanzministeriums wanderten. Ein Beamter der Steuerfahndung sagte vor Gericht aus, es habe einen „politischen Ermittlungsauftrag“ gegeben, der aus dem grünen Finanzministerium weitergeleitet worden sei. Die damals wie heute zuständige Staatssekretärin: Gisela Splett (Grüne).

Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne): Sie verantwortet die ursprünglichen Ermittlungen gegen Ballweg.
Unter ihrer Verantwortung entstanden die haltlosen Gewinnschätzungen, erstellt zu einem Zeitpunkt, als Ballweg in U-Haft saß und keinerlei Möglichkeit hatte, auf Unterlagen zuzugreifen. Die politische Verantwortlichkeit ist bis heute die gleiche geblieben: Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) führt aktuell dieselbe Verwaltung, die das Verfahren damals vorangetrieben hat – und trägt damit auch Verantwortung für die heutige Zurückhaltung des Geldes.
Wenige Monate vor der baden-württembergischen Landtagswahl am 8. März 2026 bleiben 600.000 Euro aus Ballwegs Vermögen weiterhin eingefroren, obwohl die Justiz sämtliche Arreste aufgehoben hat und die maßgeblichen Steuererklärungen seit Jahren vorliegen.
Damit erhärtet sich ein Befund, den Kritiker seit Langem erheben: Das Verfahren gegen Ballweg war nie nur ein juristisches, es war ein politisches Verfahren. Ein Freispruch schützt in diesem Land offenbar nicht vor staatlicher Repression – jedenfalls nicht, wenn die politische Konstellation passt.
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Felix Perrefort
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