Dunkelfeldstudie: Frauen mit Migrationshintergrund sind mehr als 50 Prozent häufiger Opfer von Gewalt
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Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ soll potenzielle Gewalterfahrungen im persönlichen Umfeld beleuchten – am Dienstag sind die Ergebnisse durch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Holger Münch vorgestellt worden.
Dabei fallen zwei Dinge elementar auf: Frauen mit Migrationshintergrund sind viel häufiger Opfer als Frauen ohne Migrationshintergrund, wobei Frauen an sich bereits deutlich häufiger betroffen sind als Männer. Und: Die Bundesregierung betrachtet mit dieser Studie einen Gewaltbegriff, der auch nicht-strafbares Verhalten einschließt.
Egal in welches Deliktfeld man schaut – ob Bedrohung, sexuelle Übergriffe bis hin zu körperlicher Gewalt: Frauen mit Migrationshintergrund sind immer deutlich häufiger betroffen als Frauen ohne Migrationshintergrund. 7,6 Prozent der migrantischen Frauen haben nach eigenen Angaben in den vergangenen fünf Jahren körperliche Gewalt erfahren. Damit ist die Betroffenheitsquote 76 Prozent höher als bei Frauen ohne Migrationshintergrund (4,3 Prozent).

Innerhalb der vergangenen 5 Jahre berichten 7,6 Prozent der Frauen mit Migrationshintergrund von körperlicher Gewalt – bei Frauen ohne Migrationshintergrund berichten das 4,3 Prozent.
Bei sexuellen Übergriffen sieht es ähnlich aus: Frauen mit Migrationshintergrund (5,3 Prozent) waren in den vergangenen fünf Jahren nach eigenen Angaben mehr als 50 Prozent häufiger betroffen als Frauen ohne Migrationshintergrund (4,3 Prozent). Bei Bedrohungen betrachten sich Frauen mit Migrationshintergrund 25 Prozent häufiger als Opfer.
„Personen mit Migrationshintergrund weisen tendenziell eine höhere Gewaltbetroffenheit auf – besonders stark sind auch hier die Frauen betroffen“, erklärt Holger Münch, Präsident des BKA, bei der Vorstellung der Dunkelfeldstudie. Wegen der deutlichen Unterschiede habe man tiefer in die Daten geschaut, so Münch, und soziokulturelle Unterschiede der beiden Gruppen festgestellt. Münch weiter: „Die Gruppe der Frauen mit Migrationshintergrund ist deutlich jünger als die Gruppe ohne.“ Und: Jüngere Menschen seien an sich mehr von Gewalt betroffen.
NIUS fragte beim Bundeskriminalamt nach, inwiefern sich die eklatant unterschiedlichen Betroffenheitsquoten (76 Prozent mehr bei körperlicher Gewalt, 51 Prozent mehr bei sexuellen Übergriffen) allein durch den Altersunterschied der Gruppen erklären lassen. Ein Sprecher teilte mit, dass das Alter die höhere Betroffenheit vollständig erklären könne: „Erste vertiefende Analysen deuten darauf hin, dass die Unterschiede auf die soziostrukturelle Zusammensetzung der Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund zurückzuführen sind. Hierbei handelt es sich um multivariate Analysen (logistische Regressionen), die für die verschiedenen Gewaltformen mit den erklärenden Faktoren Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund durchgeführt wurden. Dabei zeigt sich, dass die höhere Betroffenheit bei vielen Gewaltformen bei Personen mit Migrationshintergrund vollständig durch diese Merkmale erklärt werden kann. Weitergehende Erkenntnisse werden durch zukünftige Analysen erwartet.“

Die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ sind am Dienstag durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Holger Münch, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CSU) vorgestellt worden.
Gewalt auch unterhalb der Strafbarkeit
Für die Studie hat das Bundeskriminalamt derweil nicht die strafrechtlich relevante Definition von „Gewalt“ zugrunde gelegt, sondern die soziologische Definition, die „neben körperlicher Gewalt auch die Machtgefälle ausnutzende und grenzüberschreitende Verhaltensweisen umfasst und die sowohl zu körperlichen als auch zu psychischen Folgen für die Betroffenen führen können“.
Wörtlich heißt es zur Erklärung des verwendeten Gewaltbegriffs weiter: „Gewalt liegt vor, wenn Handlungen darauf abzielen, andere Personen zu verletzen, zu schädigen oder in ihrer Selbstbestimmung zu beeinträchtigen. Dadurch umfasst Gewalt in den Sozialwissenschaften beispielsweise auch Formen psychischer Gewalt (z.B. emotionale, kontrollierende oder ökonomische Gewalt), die sich auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bewegen oder gänzlich außerhalb strafrechtlicher Normierung liegen können.“
Das führt dazu, dass auch Deliktfelder wie „ökonomische Gewalt“ oder „sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt“ aufgeführt worden sind. Die Folge: Aussagen wie „sein/ihr Geld ausgegeben, wie er/sie wollte, während mit ihrem Geld Dinge des täglichen Bedarfs bezahlt werden mussten“ sind mit 3,7 Prozent Betroffenheit bei Frauen und 2,7 Prozent Betroffenheit bei Männern in den vergangenen fünf Jahren das häufigste Delikt der „ökonomischen Gewalt“. Bei sexueller Belästigung ohne Körperkontakt lautet das häufigste Delikt demnach „Sie durch Nachpfeifen, schmutzige Bemerkungen oder Anstarren belästigt“.
Insgesamt sind in einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage 15.479 Personen in Deutschland zu ihren Gewalterfahrungen von Juli 2023 bis Januar 2025 befragt worden.
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