„Erledigt durch Genehmigung“: Warum viele Ausländerbehörden mit der Bearbeitung von Asylanträgen überfordert sind
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War der Attentäter von Magdeburg wirklich in seinem Herkunftsland Saudi Arabien politisch verfolgt? Wieso wurden Behörden nicht auf den offenbar psychisch verwirrten Täter aufmerksam oder blieben untätig? Wie kann es sein, dass ein offenbar verwirrter Mensch sich als Psychiater niederlassen kann? War es wirklich ein tragischer Einzelfall, den man nicht vorhersehen konnte oder liegt massives Behördenversagen vor?
Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg hinterlässt neben der Trauer viele offene Fragen.
„Die Asylämter sind mit der Bearbeitung und Prüfung der täglich reinkommenden Anträge heillos überfordert“, sagt ein Insider gegenüber NIUS. „Bei einem Antragsteller aus Saudi Arabien kann ohnehin nicht ins Herkunftsland abgeschoben werden, und auch Prüfanfragen sind mit dem Regime dort nicht möglich. Der Klient bleibt also auf jeden Fall in Deutschland. Ein typischer Fall nach dem Motto: Erledigt durch Genehmigung.“ Im Falle des Täters von Magdeburg soll es sogar Hinweise auf kriminelle Umtriebe aus Saudi Arabien gegeben haben, die allerdings nicht ernst genommen wurden, weil nicht zu klären war, ob sich deutsche Behörden damit zum Erfüllungsgehilfen saudischer Unterdrückung machen würden.
Durchwinken ist einfachste Methode
Faktisch verfahren viele Sachbearbeiter nach der Devise: Wenn man Aufenthaltsgenehmigungen, Duldungen oder andere Anträge verweigert oder Bedenken äußert, kommt eine routinierte Maschinerie aus Asyl-Anwälten oder nichtstaatlichen Migranten-Organisationen (NGOs) auf den Plan, ziehen die Verfahren in die Länge und reduzieren damit die erledigten Fallzahlen der Behörde. Durchwinken sei deshalb die deutlich einfachere Methode, so der Mitarbeiter einer Landesbehörde in Norddeutschland.

Dieser Russe ist angeblich in Bagdad geboren
Offenkundige Unstimmigkeiten würden auf diese Weise in vielen Fällen bewusst übersehen, um den Stapel der unerledigten Fälle nicht noch weiter anwachsen zu lassen, heißt es in verschiedenen Landesbehörden. Wenn etwa ein Antragsteller angeblich russischer Staatsangehöriger sei, aber als Geburtsort Bagdad angebe, müssten eigentlich umfangreiche Überprüfungen erfolgen. Wenn durch betreuende Migranten-Hilfsvereine eine „psychische Erkrankung“ geltend gemacht werde, verkompliziere und verlängere sich das Verfahren ebenfalls, so dass eine rasche Bewilligung der Angelegenheit die weitere Befassung verkürze.

Für die Sachbearbeiter ist zudem auffällig, wenn bei Menschen mit langer Fluchtgeschichte umfangreiche Ernährungsunverträglichkeiten attestiert werden, die entweder zur Begründung eines erhöhten Bargeldbedarfs für den Kauf passender Lebensmittel dienen sollen oder die Forderung nach Unterkünften mit eigener Küche begründen. Psychische Probleme werden auch zur Abwehr von Umverteilung auf andere Unterkünfte oder eine Unterbringung in anderen Bundesländern angeführt und in umfangreichen Schriftsätzen von Anwälten oder Hilfsvereinen dargelegt.

„In der Summe führt das dazu, dass es faktisch eine Beweislastumkehr der Ämter gegenüber dem Migranten gibt“, sagt ein Landrat im Gespräch mit NIUS. „Wir müssen die Behauptungen des Antragstellers widerlegen, was oft genug vom Schreibtisch der Sachbearbeiter aus so gut wie unmöglich ist.“
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Ralf Schuler
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