Karlsruhe lässt Warken-Gesetz passieren: Verfassungsgericht weist Eilantrag der Grünen zurück
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Das Bundesverfassungsgericht hat über den Eilantrag gegen das umstrittene Gesundheits-Sparpaket der schwarz-roten Koalition entschieden. Der Eilantrag der Grünen wurde abgelehnt.
„Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisie- rungsgesetz abgelehnt“, heißt es in einer Pressemitteilung aus Karlsruhe.
Antragsteller Janosch Dahmen von den Grünen kommentiert auf X: „Die politische Bewertung bleibt: Dieses Gesetz stabilisiert die Beiträge nicht. Es belastet Patientinnen & Patienten, Beschäftigte, Krankenhäuser, Rettungsdienst & Kommunen. Dafür trägt die Koalition die Verantwortung.“
Die Grünen hatten am Mittwochabend das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die für Freitag geplante Abstimmung im Bundestag zu verhindern. Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen begründete den Antrag mit erheblichen Zweifeln an einem verfassungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren. Durch zahlreiche kurzfristige Änderungen sei den Abgeordneten nicht genügend Zeit geblieben, den Entwurf sorgfältig zu prüfen. Nach Darstellung der Grünen handelt es sich faktisch um ein „weitgehend neu gefasstes Gesetz“.

Auch Linke und AfD hatten angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Beide Fraktionen wollten zunächst jedoch abwarten, ob die Koalition das Gesetz selbst noch von der Tagesordnung nimmt.
Union und SPD halten dagegen an ihrem Zeitplan fest. Die Koalition will das Gesetz am Freitag im Bundestag verabschieden und anschließend noch vor der Sommerpause den Bundesrat passieren lassen. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese zeigte sich vor der Entscheidung aus Karlsruhe gelassen. Die wesentlichen Änderungen seien bereits Gegenstand einer Anhörung gewesen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU): Ihre GKV-Reform steht seit Wochen in der Kritik.
Hintergrund des Streits sind kurzfristige Änderungen am Gesetzentwurf im Umfang von mehreren hundert Seiten. Die Opposition sieht darin eine Missachtung der parlamentarischen Rechte und verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Heizungsgesetz aus dem Jahr 2023. Damals hatte Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren gestoppt, weil den Abgeordneten zu wenig Zeit für die Beratung geblieben war.
Mit dem Reformpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlastet und weitere Beitragserhöhungen verhindert werden. Vorgesehen sind unter anderem Einsparungen im Gesundheitswesen, höhere Medikamentenzuzahlungen sowie Änderungen bei der beitragsfreien Familienversicherung.
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