Exklusiv! Bundesregierung erstattet 108 Anzeigen wegen Meinungsäußerungen im Internet
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Wie sehr geht die Bundesregierung gegen nicht genehme Meinungen im Internet vor? Deutlich mehr als bisher angenommen. Insgesamt 108 Anzeigen wegen vermeintlich strafrechtlich relevanter Meinungsäußerungen im Internet hat die Bundesregierung in der bisherigen Legislaturperiode erstattet. Das geht aus einer Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.
Demnach gehen auf Nancy Faesers (SPD) Innenministerium 51 Anzeigen zurück, gefolgt von Annalena Baerbocks Auswärtiges Amt (38). Auf den weiteren Plätzen folgen Bettina Stark-Watzingers (FDP) Bildungsministerium (10 Anzeigen) sowie Cem Özdemirs (Grüne) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (8 Anzeigen). Eine Anzeige geht zudem auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurück. Insgesamt erstattete die Bundesregierung also 108 Anzeigen in zweieinhalb Jahren.
Die Antwort auf die Anfrage verweist darauf, dass nur Anzeigen gelistet würden, „die im Zusammenhang mit dienstlichen Auftritten in den sozialen Netzwerken stehen. Die Anzahl der strafrechtlich relevanten Anzeigen, die z.B. aufgrund von Nachrichten an oder Kommentaren unter Beiträgen von ausschließlich privaten Auftritten der Mitglieder der Bundesregierung privat zur Anzeige gebracht werden, obwohl sie möglicherweise in einem dienstlichen Zusammenhang stehen, werden nicht aufgelistet.“ Eine Auflistung über die daraus entstandenen Kosten konnte die Bundesregierung keine Auskunft geben.
Die Abgeordnete Cotar teilte gegenüber NIUS mit: „Bei der Verfolgung von angeblichen Meinungsdelikten im Internet mutiert die Bundesregierung zum Anzeigenhauptmeister. Das zeugt von wenig staatstragender Souveränität. Hinzu kommt: Scholz und seine Minister haben nicht die geringste Vorstellung, was ihr Verhalten den Steuerzahler kostet.“ Zudem sollte die Ampel sich besser darauf konzentrieren, „Deutschland nicht in den Abgrund zu fahren, anstatt seine Bürger mit Strafverfahren zu überschütten.“
Im Kampf gegen Äußerungen „unterhalb der Straßfbarkeitsgrenze“
Das Erstatten von Anzeigen durch offizielle Stellen der Bundesregierung fügt sich in den Kampf gegen Nass im Netz, den Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Rahmen des Demokratiefördergesetzes zu einem Schwerpunktthema gemacht hatte. Dabei verwies die Ministerin explizit auch auf die Absicht, Kommentare „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ verfolgen zu wollen. Für den Aktionsplan gab das Ministerium damals sogar eine eigene Studie in Auftrag, die erfassen sollte, wie Hass im digitalen Raum zugenommen hatte.
Die Antwort der Bundesregierung auf Cotars Anfrage widersprich dabei früheren Angaben der Ministerien gegenüber NIUS. Auf Nachfrage, wie oft die Bundesminister persönlich oder ihre Ministerien wegen Beleidigung oder ähnlichen Delikten Anzeige erstatteten, hatten fast alle Ministerien geantwortet, man führe hierüber keine Statistik. Zwar hatten die Ministerien etwa von Baerbock, Özdemir und Faeser angegeben, Verdachtsfälle zu prüfen und bereits Strafanträge gestellt zu haben. Die Frage, um wie viele Fälle es sich handelte, wurde jedoch nahezu gleichlautend mit den Worten beschieden: „Eine Statistik hierzu führen wir nicht.“
Die Antwort belegt nun, dass durchaus Zahlen zu Strafanzeigen vorliegen. Die gleichlautenden Antworten der Ministerien gegenüber NIUS, in denen dies bestritten wurde, legen nahe, dass die Ministerien sich auf eine unwahre Aussage verständigt haben. Obwohl offenbar Zahlen vorlagen, behaupteten zahlreiche Ministerien das Gegenteil.
Auch bei NIUS: Autorin Pauline Voss über Ahndung von Hass im Netz: „Die Vorgehensweise ist zutiefst undemokratisch!“
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