Faktencheck: Wie wahr ist Merz' umstrittener Zahnarzt-Satz?
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Nach seinen Aussagen über Zahnarzt-Leistungen für abgelehnte Asylbewerber will die Kritik an Friedrich Merz nicht abreißen. Innenministerin Nancy Faeser spricht von einem „erbärmlichen Populismus“. Ist es das? Oder stimmen die Aussagen des CDU-Chefs? Ein genaueres Hinschauen lohnt sich.
Mehrere Politiker haben Friedrich Merz aufgrund seiner Aussagen zu Zahnarztbehandlungen von abgelehnten Asylbewerbern scharf kritisiert: „Das ist erbärmlicher Populismus auf dem Rücken der Schwächsten“, beklagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Wer so spreche, spiele Menschen gegeneinander aus und stärke nur die AfD. Zudem sei die Aussage falsch: „Denn Asylsuchende werden nur behandelt, wenn sie akut erkrankt sind oder unter Schmerzen leiden.“ Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang erklärte, Merz spiele bewusst Gruppen gegeneinander aus und verbreite Falschinformationen.

Ricarda Lang wirft Merz Falschinformationen vor.
„Die rhetorische Radikalisierung von Friedrich Merz macht mich fassungslos“, kritisierte auch Mona Neubaur (Grüne), Wirtschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen. „In offensichtlicher Unkenntnis der Gesetzeslage einfach mal haltlose Ressentiments raushauen, ist niederträchtig und brandgefährlich.“ Merz wurde zudem von der Linkspartei vorgeworfen, seine Aussage bei der AfD abgekupfert zu haben. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hatte kürzlich im Deutschen Bundestag erklärt, dass „Ukrainer auf Kosten der deutschen Beitragszahler sich die Zähne richten lassen“.
Der CDU-Chef hatte im Welt-Talk die mangelnde Beschäftigung der Ampel-Regierung mit den Pull-Faktoren kritisiert, die für einen anhaltenden Zuzug von Migranten sorge. Niemand in Deutschland verstehe, warum es immer noch 300.000 abgelehnte Asylbewerber gebe, die volle Leistungen erhalten würden. „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine. Was Sie hier machen, ist eine Katastrophe für dieses Land“, so Merz.
Stimmen die Aussagen von Merz?
Die ersten 18 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland sind Asylbewerber nicht krankenversichert. Nach 18 Monaten erhalten Asylbewerber und auch Geduldete, also abgelehnte Asylbewerber, die vorübergehend nicht abgeschoben werden können, jedoch eine „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“ und damit Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Leistungen sind ähnlich zu denen der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten übernimmt das Sozialamt.
Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es in §4(1): „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.“ §4(3) sieht vor, dass „die zuständigen Behörden“, die „Versorgung mit den Leistungen“ übernehmen müssen. Jeder Zahnarzt müsse aufgrund der individuellen Situation entscheiden, welche Untersuchungen und Behandlungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt seien, meint die Bundesärztekammer.

Zahnarztbesuch ist nach 18 Monaten problemlos möglich.
Nach 18 Monaten erhalten auch abgelehnte Asylbewerber gemäß §2 des Gesetzes „die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im gleichen Umfang wie Deutsche“, wie es auf der Website des Flüchtlingsrats Niedersachsen steht. Sie gelten zwar streng genommen nicht als Krankenversicherte, erhalten aber eine Versicherungskarte und bekommen alle Leistungen, auf die auch deutsche Versicherte einen Anspruch haben, von der von Ihnen gewählten gesetzlichen Krankenkasse. Migranten mit einem Aufenthaltstitel sind später automatisch auch Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht.
Fazit: Sind die abgelehnten Asylbewerber also länger als 18 Monate in Deutschland, hat Merz durchaus Recht. Auch wenn sich so mancher eine differenziertere Ausdrucksweise gewünscht hätte. Bliebe noch zu überprüfen, wie sich die Termin-Lage beim Zahnarzt für deutsche Staatsbürger und Versicherungspflichtige konkret entwickelt hat.
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