Führerschein-Reform von Verkehrsminister Schnieder: Fahrschulen sollen jetzt Preise ans Verkehrsministerium „melden“
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Für viele angehende Autofahrer wird der Weg zum Führerschein zunehmend zur Geduldsprobe! Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will nun die Führerschein-Ausbildung reformieren. Auch eine Meldepflicht für Fahrschulen-Preise soll kommen.
Aktuelle Auswertungen des TÜV-Verbands, die der Bild vorliegen, belegen, dass nach wie vor auffallend viele Prüflinge durchfallen. Im vergangenen Jahr bestand knapp die Hälfte die theoretische Prüfung für die Klassen B und B17 nicht – die Quote lag bei 44 Prozent. Auch in der praktischen Fahrprüfung scheiterte mehr als ein Drittel (37 Prozent). Bereits 2024 lagen die Zahlen ähnlich hoch. Damals fielen 45 Prozent durch die Theorie, 37 Prozent durch die Praxis – jeweils inklusive Erst- und Wiederholungsversuchen. Zum Vergleich: 2016 waren die Werte noch deutlich niedriger, mit 37 Prozent in der Theorie und 32 Prozent in der Praxis.
Fahrschulen werden verpflichtet, ihre Preise vierteljährlich zu melden
Der Bild liegen die Details der Pläne von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor, mit denen dieser die Kosten für den Führerschein senken will. Demnach möchte der Minister folgende Punkte angehen:
- Der Theorie-Unterricht soll nun auch digital abgehalten werden, damit Fahrschulen die teuren Mieten für große Räume sparen können.
- Der Fragenkatalog der Klasse B soll reduziert werden – um knapp 30 Prozent auf gut 840 Fragen von bisher 1.169 reduziert. Das Bewertungssystem der Fragen wird vereinfacht.
- Schnieder will eine Experimentierzeit von fünf Jahren einführen, sodass ein Teil der praktischen Fahrstunden der Klasse B von privaten Personen, die dem Fahrschüler nahe stehen (wie etwa Eltern und weitere Familienangehörige), durchgeführt werden kann. Bei solchen Fahrten müssen eine blaue Tafel mit weißer Aufschrift „L“ und eine Tafel mit der Aufschrift „Übungsfahrt“ angebracht werden.
- Simulatoren dürfen bei allen Fahrerlaubnisklassen eingesetzt werden, was teure reale Fahrstunden sparen soll.
- Es soll weniger Sonderfahrten (Klassen A1, A2, A, B, C1) geben: eine Überlandfahrt, Autobahn- und Dunkelfahrt weniger. Bisher sind insgesamt 12 solcher Fahrten Pflicht.
- Die Prüfungszeit soll reduziert werden: Für die Führerscheinklassen A und B nicht länger als 40 Minuten (bisher 55 Minuten) und bei den übrigen Klassen nicht mehr als 70 Minuten.
- Die Preisaushang-Pflicht in den Fahrschulen soll gestrichen werden. Fahrschulen werden verpflichtet, ihre Preise vierteljährlich ans Bundesverkehrsministerium zu melden, damit Vergleichsportale die Daten abrufen und veröffentlichen können. Fahrschüler sollen so die günstigsten Preise ermitteln können.
- Die langwierige und teure Ausbildung zum Fahrlehrer soll vereinfacht werden.
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