Gericht entscheidet: Man darf Correctiv „dreckige Lügen“ vorwerfen
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Das aktivistische und in Teilen regierungsfinanzierte Medienportal Correctiv hat die nächste Schlappe vor Gericht eingefahren: Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch darf dem Medium weiterhin vorwerfen, Correctiv verbreite dreckige Lügen.
Das hat das Landgericht Berlin entschieden.
Correctiv wollte einen Teil aus einer Rede der AfD-Politikerin beim Landesparteitag der AfD Berlin in Jüterbog verbieten lassen, in dem von Storch von der „dreckigen Correctiv-Lüge“ sprach. Gemeint war die Berichterstattung über das angebliche Geheimtreffen von Potsdam, bei dem unter anderem AfD-Politiker die Deportation von deutschen Staatsbürgern mit migrantischen Wurzeln geplant hätten – von zahlreichen Gerichten wurde die Deportations-Lüge inzwischen verboten.
Im Fall Correctiv gegen von Storch ging es vor Gericht um die Frage, ob es sich bei der Lügen-Aussage um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handele – am Ende entschied das Gericht, dass die Aussage als Meinungsäußerung zulässig sei.
Beatrix von Storch zu NIUS: „Ich finde es unsäglich, dass wegen so eines Wortes in einer Rede hier der Staatsapparat bemüht wird, um einen mundtot zu machen. Umso besser, dass das ohne Erfolg geblieben ist. Bitter ist jedoch, dass dieser Laden Steuergelder bekommt und auf juristische Kosten nicht achten muss.“

Diesen Post hat die stellvertretende Chefredakteurin von Correctiv wieder gelöscht.
Correctiv will Landgericht-Urteil wohl anfechten
„Die Entscheidung ist nicht hinnehmbar, weder für uns noch für die öffentliche und private Meinungsbildung. Wir werden sie anfechten“, kündigte die stellvertretende Chefredakteurin von Correctiv, Anette Dowideit, in einem Beitrag bei X an – löschte diesen dann aber wieder.
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