Gesundheitsreform: Arbeitnehmer können künftig auch „teilweise arbeitsunfähig“ sein
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Um die Krankenkassen zu stabilisieren, will die schwarz-rote Koalition ein großes Spargesetz schnüren. Sparen bedeutet vor allem: neue Steuern sowie höhere Kosten für Verbraucher.
Angedacht ist etwa eine Zuckersteuer auf Limonaden und Colas, keine Abstriche beim Krankengeld sowie Umstellungen beim Bundeszuschuss für die Krankenversicherung von Migranten. Das Kabinett soll an diesem Mittwoch Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg bringen.
Krankengeld bleibt bestehen
In der Diskussion war etwa eine Kürzung der Leistungen beim Krankengeld. Diese Debatte scheint nun vom Tisch. Die Zuzahlung für Medikamente steigt für Versicherte von aktuell 5 bis 10 Euro auf 7,50 Euro bis maximal 15 Euro pro Packung.
Versicherung vom Bürgergeld-Empfänger zahlt die Gemeinschaft weiter
Allein die Krankheitskosten der Bürgergeldempfänger kosten die gesetzlichen Krankenkassen jährlich etwa 12 Milliarden Euro. Der Bund will sich nun an den Kosten beteiligen, allerdings nur symbolisch: 250 Millionen Euro sind für 2027 geplant. Der Betrag soll dann in den Folgejahren schrittweise aufwachsen – auf 1,5 Milliarden Euro 2030. Zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen von 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Von 2027 bis 2030 sollen je 12,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen.
Ausgabenanstieg soll begrenzt werden
Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. In dem neuen Entwurf von Dienstag heißt es: „Die in den letzten fünf bis sieben Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens werden auf ein Maß begrenzt, das den Lohn- und Einkommenszuwächsen in der Gesamtwirtschaft entspricht und gleichzeitig die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren stärkt“.
Neues Modell „teilkrank“
Arbeitnehmer können sich laut dem Papier „teilweise arbeitsunfähig“ melden. Dann kann man in Teilen weiterarbeiten, etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent. Das berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Papier.
Kostenlose Mitversicherung für Ehepartner entfällt
Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen nach den geänderten Plänen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Kostenlos mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.
Zuckersteuer soll kommen
Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein weiteres Gesetzesverfahren, mit dem ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden soll. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll dann auch der Krankenversicherung entlastend zukommen. Hintergrund sind Empfehlungen der vom Gesundheitsministerium eingesetzten Kommission, die Reformvorschläge vorgelegt hatte. Die Experten schlugen unter anderem auch die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden vor.
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